Bemerkung: | Waitz, Georg, Historiker, geb. 9.10.1813 Flensburg, gest. 24.5.1886 Berlin Nach dem Jura- und Geschichtsstudium (u.a. bei Leopold von ->Ranke) wurde W. 1836 zum Dr. phil. promoviert, war 1836-42 Mitarbeiter der "Monumenta Germaniae Historica" und seitdem Prof. der Geschichte an der Univ. Kiel. Seit 1849 lehrte er in Göttingen, seit 1875 an der Univ. Berlin. Gleichzeitig war er bis 1886 Leiter der Zentralredaktion der "Monumenta". 1846 gehörte W. als Abgeordneter der Univ. Kiel den holsteinischen Provinzialständen an; 1848/49 war er für die gemäßigt-liberale Erbkaiserliche Partei Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung. 1875-86 war er Erster Vorsitzender der Direktion der "Monumenta". Zu seinen Veröffentlichungen gehören Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich I. (1837, (3)1885, Nachdruck 1963), Das alte Recht der salischen Franken (1846), Das Staats- und Erbrecht des Herzogtums Schleswig (1849) und Über die angeblichen Erbansprüche des königlich preußischen Hauses an die Herzogtümer Schleswig-Holstein (1864). Das bedeutendste darstellende Werk von W. ist die Deutsche Verfassungsgeschichte (8 Bde., 1844-78, Bd. 1-2 (3)1880, Bd. 3-6 (2)1883-96; Nachdruck der Gesamtausgabe 1953-55). W. besorgte 1869-83 die 3.-5. Auflage von Friedrich ->Dahlmanns Quellenkunde zur deutschen Geschichte ("Dahlmann-Waitz"); die 10. Auflage steht kurz vor dem Abschluß. (Aus: DBE) |