Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.59 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.59 |
Titel: | Reform des Gymnasialunterrichts. |
Entstehungszeitraum: | 26.11.1735 |
Schachtelnummer: | 22 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 58 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 6 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß durch eine kaiserliche Verfügung bezüglich der Verbesserung der Studien verordnet wurde, daß der sechsjähriger Unterricht an den Gymnasien beibehalten werden soll. Die Schüler müssen bei der Aufnahme bereits Grundkenntnisse der deutschen und lateinischen Sprache haben; für diesen Unterricht sollen geeignete Lehrmeister angestellt werden. Arme Schüler sollen nur dann aufgenommen werden, wenn sie über das nötige Talent verfügen. Sie sollen Stipendien erhalten. Schüler, deren Leistung nicht ausreichend für den Aufstieg in die nächste Klasse ist, müssen die vorherige wiederholen. Schüler mit schlechtem Betragen sollen von der Schule gewiesen werden. Die Unterrichtssprache ist zunächst Deutsch, später Latein. Weiters soll Geschichte und zweimal pro Woche Griechisch unterrichtet werden. Die Lehrbücher müssen dem Hof zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Erklärung der Jesuiten, daß sie auch künftig für geeignete Lehrer sorgen werden, wird akzeptiert. In weiterer Folge sollen auch die höheren Fakultäten reformiert werden. Schließlich wird Franz Xaver Managetta zum Professor für Anatomie ernannt - Wien, 26. November 1735. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Vgl. CA 1. 2. 58 - gleichlautendes Hofdekret. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21800 |
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