Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.0.512 |
Signatur Archivplan: | CA 2.0.512 |
Titel: | Besetzung von freien Stipendienplätzen - Vorrückung von Stipendiaten auf höhere Stiftplätze. |
Entstehungszeitraum: | 17.12.1813 - 11.01.1814 |
Schachtelnummer: | 48 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 498 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 3 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | [zusammengeheftet]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß vor der Neubesetzung der freien Stipendienplätze geprüft werden soll, ob von den Studenten, die derzeit Stipendien innehaben, nicht einige auf freie und höher dotierte Stipendienplätze aufrücken können. Deshalb erhält das Konsistorium das Verzeichnis der neu festgesetzten Stipendienbeträgen. Die Regierung erwartet die Vorschläge bis Ende Jänner 1814 - Wien, 17. Dezember 1813. Beilage: Verzeichnis der Universitätsstiftungen und der Stiftungen der Medizinischen Fakultät mit der Summe, die für einen Stiftplatz bezahlt wird. Das Konsistorium teilt der Niederösterreichischen Regierung mit, daß es den befohlenen Auftrag nicht durchführen kann, da dadurch die bisherige Stipendienverwaltung umgeworfen würde. Nach der Verfassung muß der Superintendent die Erstauswahl aus den Bewerbern treffen und seine Vorschläge an das Konsistorium weiterleiten. Dieses nimmt dann die Ernennung vor, die von der Regierung bestätigt wird. Bei Stiftungen mit verschiedenen Stipendienkategorien kann der Superintendent Stipendiaten zur Vorrückung vorschlagen, ohne daß diese darum angesucht haben. Bei einer Vorrückung auf einen höheren Stiftplatz einer anderen Stiftung muß der Stipendiat darum ansuchen. Würde das Konsistorium nun diese Vorschläge machen, würde damit das Vorschlagsrecht der Superintendenten umgangen [Konzept] - Wien, 11. Jänner 1814. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23675 |
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