J VDIR 1.75 Kriterien für die Bewilligung von Stipendien und die Befreiung vom Unterrichtsgeld, 1816.10.04 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:J VDIR 1.75
Signatur Archivplan:J VDIR 1.75
Titel:Kriterien für die Bewilligung von Stipendien und die Befreiung vom Unterrichtsgeld
Entstehungszeitraum:04.10.1816
Schachtelnummer:1
Frühere Signaturen:Nro. 63
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:1 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Abschrift des Dekrets der Studienhofkommission vom 04.10.1816 mit der Feststellung, dass die einzelnen Länderstellen bei der Bewilligung von Stipendien bzw. der Befreiung vom Unterrichtsgeld teilweise zu milde und teilweise zu streng vorgehen; deshalb wird auf die Normalie vom 10.11.1787 verwiesen, die zur Erlangung eines Stipendiums oder der Befreiung vom Unterrichtsgeld Zeugnisse der ersten Klasse in allen Lehrfächern vorschreibt, die neben der Bestätigung über die bereits überstandenen Pocken, über das Betragen sowie die Bedürftigkeit vorzulegen sind.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Bekräftigung der Bestimmungen s. J VDIR 1.80.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J VDIR 1.80 Vorlage eines Zeugnisses der überstandenen Pocken als Voraussetzung für den Erhalt von Stipendien, 1817.02.28 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=411961
 

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