Beschreibung | Die Hauptmatrikel wurde vom Rektor der Universität Wien geführt und sollte die Namen aller Universitätsangehörigen enthalten. Die darin verzeichneten Personen unterstanden auch der Gerichtsbarkeit des Rektors und des Universitätskonsistoriums. Die akademische Sondergerichtsbarkeit wurde erst 1783 abgeschafft. |