AT-UAW/CA 2.1.2520 Rumpf - Rechtsstreit wegen dem ius praesentandi et administrandi mit der Herrschaft Weitra, 1768.10.24-1771.02.07 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.1.2520
Signatur Archivplan:CA 2.1.2520
Titel:Rumpf - Rechtsstreit wegen dem ius praesentandi et administrandi mit der Herrschaft Weitra
Entstehungszeitraum:24.10.1768 - 07.02.1771
Schachtelnummer:95
Frühere Signaturen:Fasz. II Lit. R Numero 13 ad 3
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:14 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:[Bericht des Superintendenten der Stiftung Rumpf]: Leopold Graf von Schallenberg, Inhaber der Herrschaft Weitra, teilt dem Universitätskonsistorium mit, dass bei der Untersuchung einer Angelegenheit das Weitraer Spital betreffend - auch bei diesem stiftete Wolfgang Rumpf ein Kapital - ein zu Lebzeiten des Stifters ausgestellter Stiftbrief von Wolfgang Rumpf für eine Studentenstiftung gefunden wurde. Dieser Stiftbrief soll den Bewohnern Weitras den Besuch von katholischen Universitäten und Akademien ermöglichen, das ius praesentandi et administrandi erhält der Inhaber der Herrschaft Weitra. Im Wiener Stiftbrief jedoch, ausgestellt durch einen Testamentsexekutoren, werden diese Vorrechte dem Universitätskonsistorium zugesprochen. Leopold Graf von Schallenberg bezweifelt, da der Weitraer Stiftbrief von Wolfgang Rumpf selbst ausgestellt wurde, ob die Intentionen des Stifters korrekt ausgeführt werden und bittet, um die Angelegenheit zu regeln, um einen Bericht. Der Superintendent der Stiftung Rumpf, Antonius Carolus de Serdagna, verweist auf die lange und erfolgreiche Verwaltung der Stiftung durch das Universitätskonsistorium, deutet darauf hin, dass das Stiftungskapital vergrößert und dadurch die Zahl der Stipendiaten erhöht werden konnte, und führt aus, dass durch den Testamentsexekutoren Paulus Sixt Trautsohn das ius praesentandi et administrandi rechtmäßig an das Universitätskonsistorium abgetreten wurde. Daher sind etwaige Ansprüche der Inhaber der Herschaft Weitra auf das ius praesentandi et administrandi nicht gültig. - Wien, 29.11.1770, Konzept, mehrere Beilagen fehlen

[Beilage]: Verzeichnis der Studenten, die derzeit das Stipenium Rumpf genießen. - Wien, 24.10.1768

[Beilage]: Verzeichnis der zur Stiftung Rumpf gehörigen Kapitalien - Wien, undatiert

Hofresolution, in der entschieden wird, dass der Universität Wien das ius praesentandi et nominandi zugesprochen wird. Dem Grafen Leopold von Schallenberg bleibt hingenen die Möglichkeit, auf gerichtlichem Wege zu seinem Recht zu kommen. - Wien, 01.02.1771

Konsistorialdekret an den Superintendente der Stiftung Rumpf, durch das er von der Schlichtung des Streites durch die Hofresolution in Kenntnis gesetzt wird. - Wien, 07.02.1771

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Serdagna, Anton Carl von (1762/63 Rektor) (Person\S)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=156483
 

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