Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.1.83 |
Signatur Archivplan: | CA 2.1.83 |
Titel: | Stiftung des Johann Heinrich Bocris für einen armen Studenten aus Franken. |
Entstehungszeitraum: | 07.12.1782 - 10.12.1804 |
Schachtelnummer: | 61 |
Frühere Signaturen: | Lit. B, Reg. Nr. 9 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 8 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Rektor und das Konsistorium geben bekannt, daß Johann Heinrich Bocris in seinem Testament vom 3. März 1774 verfügt hat, daß von dem Geld, welches er der Armenkasse vermacht hat, jährlich 30 fl. an einige Gymnasiasten verteilt werden soll. Außerdem soll sein Testamentsvollstrecker Johann Georg Albert bzw. dessen Erben jährlich einen an der Universität studierenden Franken und zwei Hausarme bestimmen, die jeweils 35 fl. erhalten. Für diese Stiftungen wird eine Summe von 5000 fl. bereitgestellt, die in vier Kupferamtsobligationen und einer Banco del giro - Obligation veranlagt sind. Die jährlichen Zinsen von 200 fl. sollen für die obengenannten Legate sowie für ein Legat von 10 fl., das an den Kutscher des Stifters, Michael Klinger geht, verwendet werden. Der Rest soll an Bedürftige verteilt werden. Der Rektor und das Konsistorium nehmen die Stiftung in ihre Obhut - Wien, 7. Dezember 1782 [collationierte Abschrift vom 15. Jänner 1783]. Reg. Nr. 1 ad 9: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß durch den Austritt des Joseph Hochegger ein Bocrisisches Stipendium zu 35 fl. frei geworden ist. Das Konsistorium soll den Stiftplatz ausschreiben und die Bewerber an den Präsentanten von Albert verweisen - Wien, 30. Juni 1795. Reg. Nr. 2 ad 9: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß ein Bokrisisches Stipendium zu 35 fl. frei ist. Bewerber sollen ihre Gesuche mit allen erforderlichen Zeugnissen bis 1. Oktober der Regierung übergeben - Wien, 15. August 1801. Reg. Nr. 3 ad 9: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß ein Bokrisisches Stipendium zu 35 fl. frei ist. Bewerber sollen ihre Gesuche mit allen erforderlichen Zeugnissen innerhalb von vier Wochen der Regierung übergeben. Das Konsistorium soll die Kundmachung für das freie Stipendium an der Universität aushängen lassen - Wien, 10. Dezember 1804. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: J Alt 5.3 Verlängerung des an Eduard Tempes verliehenen Stipendiums der Bocrisschen Stiftung, 1839.02.16 (ca.) (Akt)
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21062 |
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