AT-UAW/CA 2.1.122 Bericht über Studentenstiftungen für badische Untertanen in Österreich bzw. für Österreicher im Großherzogtum Baden., 1825.08.19-1825.12.15 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.1.122
Signatur Archivplan:CA 2.1.122
Titel:Bericht über Studentenstiftungen für badische Untertanen in Österreich bzw. für Österreicher im Großherzogtum Baden.
Entstehungszeitraum:19.08.1825 - 15.12.1825
Schachtelnummer:61
Frühere Signaturen:Lit. B, Reg. Nr. 48
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:12 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Konsistorium bis 5. September zu berichten, ob im Großherzogtum Baden Studentenstiftungen für österreichische Untertanen bzw. umgekehrt in Österreich Stiftungen für badische Untertanen bestehen; falls derartige Stiftungen bestehen, soll zusätzlich berichtet werden, ob sie an eine bestimmte Lehranstalt oder einen bestimmten Ort gebunden sind - Wien, 19. August 1825.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß es keine derartigen Stiftungen gäbe - Wien, 29. August 1825.
Reg. Nr. 1 ad 48: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß sowohl die Fabrische als auch die Scheuermannische Stiftung auch für badische Untertanen gedacht sind. Das Konsistorium soll bis 16. Dezember berichten, warum es von diesen beiden Stiftungen, deren Stiftbriefe in Abschrift mitgeschickt werden, keine Kenntnis hatte - Wien, 26. November 1825.
Beilagen: Der Rektor und das Konsistorium geben bekannt, daß Michael Zwikh, der Verlassenschaftskurator des verstorbenen Jakob Scheuermann, ihnen das Testament Scheuermanns vorgelegt hat, in dem dieser sein Vermögen bis auf 900 fl. für Stiftungen und Almosen widmet; die 900 fl. soll Dr. Unmut erhalten. Dieser ist aber bald darauf selbst gestorben. Dessen Nachfolger Michael Bechtoldt habe 1000 fl. für eine Wochenmesse in der St. Ivo - Kapelle und 1000 fl. für ein Stipendium veranlagt. Da aber darüber kein Stiftbrief aufgerichtet wurde, ersucht Zwikh das Konsistorium darum. Für eine wöchentliche Messe in der St. Ivo - Kapelle, die mitwochs oder freitags zu lesen ist, wurde ein Kapital von 1000 fl. gewidmet. Von den 5 % Zinsen soll der Benefiziat jährlich 40 fl. und die Kapelle 5 fl. erhalten. Weitere 5 fl. soll der Superintendent erhalten. Weiters werden ebenfalls 1000 fl. für zwei arme Studenten gewidmet, die jährlich je 25 fl. erhalten sollen. Die Stipendiaten sollen bevorzugt aus dem Elsaß oder dem Breisgau stammen. Die Wahl des Studiums steht ihnen frei; Jusstudenten sollen aber bevorzugt werden. Zu den Quatembern sollen die Stipendiaten eine Seelenmesse für den Stifter in der St. Ivo - Kapelle besuchen. Der Superintendent soll Jurist sein und aus dem Elsaß oder dem Breisgau stammen. Die Aufnahme der Stipendiaten erfolgt mit Zustimmung des Konsistoriums; der Superintendent hat jährlich Rechnung zu legen - Wien, 11. März 1678 [collationierte Abschrift vom 19. Juni 1813].
Der Bischof von Wien Johann Faber stiftet ein Stipendium für zwei Stipendiaten an der Universität Freiburg/Breisgau. Ein Stipendiat soll aus Leutkirch stammen und vom Pfarrer und Bürgermeister präsentiert werden; der andere Stipendiat soll aus Freiburg stammen. Sie sollen aus ehrbaren armen Familien stammen und katholisch sein. Das Mindestalter soll 18 Jahre sein; das Stipendium darf fünf Jahre lang bezogen werden. Bezüglich der Rechte und Pflichten sollen sie den anderen Stipendiaten der Universität gleichgestellt sein. Bei Fehlverhalten sollen sie zunächst durch den Rektor bzw. den Superintendenten ermahnt bzw. mit den üblichen Strafen belegt werden. Bei Freiwerden eines Stipendiums sollen die jeweiligen Präsentanten einen neuen Kandidaten vorschlagen. Das Kapital für die Stiftung sind 800 fl., die bei der Stadt Freiburg veranlagt sind. Die jährlichen Zinsen von 40 fl. sollen den Stipendiaten zugute kommen. Außerdem sollen die Präsentanten nach Fabris Tod das Haus und die Weingärten, die er von Herrn von Landegg in Freiburg gekauft hat, verkaufen und dem Stiftungskapital zuschlagen. Die Zinsen sollen ebenfalls unter den Studenten aufgeteilt werden -
Wien, 1. November 1537 [collationierte Abschrift vom 31. Dezember 1761].
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß es das Dekret vom 19. August dahingehend verstanden habe, daß nach Stiftungen gefragt wurde, die direkt in Baden eingerichtet bzw. von einem badischen Untertanen eingerichtet wurden und deshalb die Anfrage negativ beantwortet hat. Die Scheuermannische Stiftung ist zwar für Studenten aus dem Elsaß oder Breisgau gedacht, wurde aber nicht in Baden errichtet; der Stifter war der Wiener Jurist Jakob Scheuermann. Die Fabrische Stiftung ist für einen Studenten aus Leutkirch oder Freiburg gedacht. Das Präsentationsrecht steht dem Pfarrer und der Stadt Leutkirch zu; für das zweite Stipendium haben der Rektor und die Stadt Freiburg das Präsentationsrecht. Die Stiftung wurde von dem Wiener Bischof Johann Faber eingerichtet. Außerdem wurden diese Stipendien schon lange nicht mehr vergeben, bestehen also offenbar nicht mehr. Die zweite Fabrische Stiftung vom 21. April 1539 war für 12 Studenten gedacht, die zur Hälfte aus Wien bzw. Leutkirch kommen sollten. Das Präsentationsrecht steht dem Erzbischof und Bürgermeister von Wien und dem Rektor bzw. der Stadt Leutkirch zu. Gemäß dem Regierungsdekret vom 13. Juni 1815 reicht das Stiftungskapital von 700 fl. nicht einmal für ein Stipendium in der ursprünglichen Höhe von 20 fl. aus; deshalb soll es so lange unbesetzt bleiben, bis diese Summe wieder erreicht werden kann. Aufgrund des Regierungsdekrets vom 7. September 1819 wurde das Stipendium mit 13 fl. wieder ausgeschrieben; das Präsentationsrecht steht dem Erzbischof und Bürgermeister von Wien und dem Rektor zu. Sowohl dieses Fabrische Stipendium als auch das Scheuermannische Stipendium ist an die Universität Wien gebunden - Wien, 15. Dezember 1825.
 

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Anzahl:1
 

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