AT-UAW/CA 2.1.280 Emerichische Aussteuerstiftung - Finanzadministration bzw. Präsentationsrecht., 1790.01.18-1818.10.10 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.1.280
Signatur Archivplan:CA 2.1.280
Titel:Emerichische Aussteuerstiftung - Finanzadministration bzw. Präsentationsrecht.
Entstehungszeitraum:18.01.1790 - 10.10.1818
Schachtelnummer:63
Frühere Signaturen:Lit. E, Reg. Nr. 9
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:29 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Medizinische Fakultät berichtet dem Rektor und dem Konsistorium über den Bericht der Stiftungsoberdirektion zur Emerichschen Aussteuerstiftung, daß die Stiftungsoberdirektion vorgeschlagen hat, das gesamte Stiftungsvermögen zur Studien- und Stiftungshauptkasse zu übertragen und von diesem Kapital 200 fl. für das Bürgerspital abzutrennen und im Depositenamt zu hinterlegen. Die übrigen
1800 fl. sollen unter der Rubrik "Emerichsche Aussteuerstiftung" verwahrt werden. Da die Präsentation unterlassen wurde, soll der Magistrat drei Mädchen für Aussteuern zu 30 fl. und zwei für Aussteuern zu 24 fl. präsentieren, die Medizinische Fakultät soll zwei Kandidatinnen für Aussteuern zu 24 fl. präsentieren. Künftig soll je ein Mädchen von der Medizinischen Fakultät und dem Magistrat präsentiert werden; die dritte Aussteuer wird direkt von der Stiftungsoberdirektion vergeben. Die Fakultät hat gegen Aussonderung von Kapitalien nichts einzuwenden. Die Neuregelung der Aussteuernvergabe ist jedoch eine deutliche Einschränkung ihrer bisherigen Rechte, da bis jetzt zwei Aussteuern von der Universität zu vergeben waren und die Stiftung unter der Leitung der Fakultät stand. Was die zu erstattenden Zinsen zu 54 fl. und die bis Ende Juli 1789 behobenen 80 fl. betrifft, so teilt die Fakultät mit, daß sie einen Überschuß von 102 fl. angegeben haben. Außerdem haben sie die Zinsen von Februar 1789 - 1790 zu 24 fl. behoben; diese wurden aber einer vom Magistrat präsentierten Magd ausbezahlt: Der Kassarest kann nicht übergeben werden, da er immer verteilt wird. Es könnten aber die Zinsen von 38 fl., die für ein außerordentliches Stipendium verwendet werden, so lange abgeführt werden, bis die Differenz von 102 fl. abgetragen ist - Wien, 18. Jänner 1790.
Beilage A: Das Konsistorium teilt der Medizinischen Fakultät mit, daß die Niederösterreichische Regierung den Bericht der Stiftungsoberdirektion über die Franz Emerichsche Aussteuerstiftung übergeben hat und befiehlt, daß die Fakultät dazu Stellung nehmen soll - Wien, 1. Dezember 1789.
Beilage C: Vertrag zwischen der Universität und dem Magistrat von Wien wegen der Emericanischen Mädchenstiftung: Franz Emerich hat in seinem Testament ein Kapital von 2000 fl. gestiftet, das zu 5 % veranlagt werden soll; von den Zinsen sollen jährlich drei arme Mädchen Aussteuern zu je 30 fl. erhalten. Dieses Kapital wurde beim Oberkammeramt veranlagt. Vor einigen Jahren hat der Stadtrat den von Testamentsvollstrecker des Franz Emerich verfaßten Stiftbrief vorgelegt, wonach eines der drei Mädchen von der Universität, eines vom Bürgermeister und eines vom Vorsteher des Armenhauses bei St. Marx präsentiert werden soll. Die restlichen 10 fl. sollen dem Armenhaus von St. Marx übergeben werden. Nach einer gemeinsamen Untersuchung einigt man sich darauf, daß die Zinsen bis 1608 aus dem Oberkammeramt bezahlt wurde. Das Armenhaus hat 220 fl. erhalten. Sowohl der Stadtrat als auch das Armenhaus sollen bis zu Beginn des Jahres 1612 keine weiteren Forderungen mehr haben. Künftig sollen der Rektor und das Konsistorium zwei Mädchen, der Stadtrat eines präsentieren. Das Armenhaus erhält die jährlichen 10 fl.. Die Mädchen und das Armenhaus erhalten ihre Zahlungen beim Superintendenten. Dieser soll die alleinige Vollmacht zur Behebung der Zinsen haben. Wegen der Differenz wurden die Aussteuern für die Jahre 1609 - 1611 nicht ausbezahlt. Der Superintendent Dr. Pierbach soll mit dem Oberkammeramt bis 1611 verrechnen und dann die Aussteuern bezahlen. Das Armenhaus erhält die 30 fl. bzw. 40 fl. - Wien, 24. Juli 1613.
Die Medizinische Fakultät schickt dem Rektor und dem Konsistorium als Nachtrag zu ihrem Bericht die Höchste Entschließung vom 2.Oktober 1789 und die Quittung über die Zahlung von 8 fl. an das Siechenhaus zu St. Marx vom 17. Februar - Wien, 18. Februar 1790.
Beilage [2]: Die Niederösterreichische Regierung [?] teilt der Medizinischen Fakultät mit, daß die Stipendiaten der Bittnerischen und Juschizischen Stiftung Franz Pel zl und Florian Heller, die ihre Stipendien auch für die Zeit der Rigorosen erhalten haben, diese nun nicht mehr beziehen sollen. Dies gilt auch für die Stipendiaten der Emerichischen und Sabitzischen Stiftung Franz Eichenberg und Philipp Materglian. Es sollen Vorschläge für die Neubesetzung vorgelegt werden. Johann Zott und Joseph Burghard werden für die Juschizische und Stumpfsche Stiftung bestätigt; weiters soll die Fakultät erläutern, warum der Perlachische Stipendiat Johann Grietsch in ihrem Verzeichnis als Student der höheren Chirurgie und im Zeugnis von Professor Leber als Student der minderen Chirurgie aufscheint - Wien, 2. Oktober 1789.
Beilage [3]: Das Bürgerspital bestätigt durch seinen Vertreter Johann Baptist Schweitzer, daß Johann Baptist von Mathis die 4 % Zinsen von 200 fl., die beim Oberkammeramt liegen, in der Höhe von 8 fl. für das Jahr 1789 entrichtet hat - Wien, 17. Februar 1790.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß sie den Bericht über die Emerichische Aussteuerstiftung erhalten habe. Für diese Stiftung liegt das Präsentationsrecht für je einen Platz beim Magistrat, der Stiftungsoberdirektion und der Medizinischen Fakultät. Es gibt ein Kapital zu 200 fl. für das Bürgerspital sowie zwei Obligationen zu 600 fl., die bei der Studien - und Stiftungshauptkasse liegen, und eine dritte Obligation zu 600 fl. bei der Universität. Es soll geprüft werden, ob der Magistrat tatsächlich darauf verzichtet hat, Dienstmägde für diese Stiftung vorzuschlagen, da dieser dann nicht die Zinsen dafür fordern könne - Wien, 24. März 1790.
Reg. Nr. 1 ad 9: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Superintendenten der Emerichischen Aussteuerstiftung gemeinsam mit der Medizinischen Fakultät ersucht haben, der Maria Anna Grüneis, der von der Fakultät eine Emerichische Aussteuer verliehen wurde, diese 24 fl. anzuweisen. Da der Regierung nichts über eine derartige Stiftung bekannt war, hat sie die Provinzialstaatsbuchhaltung um Auskunft gebeten und zusätzlich zu deren Bericht noch weitere Auskünfte von der Medizinischen Fakultät gefordert. So wurde gefragt, ob der Fond für die Aussteuerstiftung von der Emerichischen Studentenstiftung abgetrennt oder mit diesem gemeinsam veranlagt ist. Warum wurde bei der Übergabe der Universitätsstiftungen an die Landesstelle nichts über diese Stiftung bekannt? Weiters soll die Fakultät berichten, wie die Verteilung der Aussteuern früher gehandhabt wurde und ob diese seit 1811 verliehen wurden. Auf welche Verordnung gründet sich die Festsetzung von 24 fl. für die Aussteuer? Sollen ein oder zwei Mädchen pro Jahr die Aussteuer erhalten? Außerdem soll der ursprüngliche Stiftbrief von 1560 vorgelegt werden, auf den sich der Stiftbrief vom 1. Februar 1764 bezieht. Da in der Regierungsregistratur ein Aktenstück aus dem Jahr 1790 gefunden wurde, welches angibt, daß unter den 5850 fl. Kapital der Emerichischen Studentenstiftung 600 fl. seien, die für die Aussteuer für ein Mädchen verwendet werden, das von der Medizinischen Fakultät präsentiert wird, soll die Provinzialstaatsbuchhaltung berichten, wie die Kapitalien zu
trennen seien. Franz Emerich hat eine Stiftung für Knaben und eine für Mädchen zu je 2000 fl. gemacht; diese Kapitalien sollten zu 5 % veranlagt werden. Von den Zinsen des einen Kapitals sollten drei Knaben erhalten werden. Zum Superintendent dieser Stiftung wurde Joseph Zoppel und nach diesem die Medizinische Fakultät bestellt und 1560 ein Stiftbrief erstellt. Bei der Mädchenstiftung sind jährlich drei Mädchen auszustatten. Der Stifter hatte selbst fünf Mädchen benannt; danach wurden sie von den Testamentsvollstreckern ernannt: 1560 wurde auch für diese Stiftung ein Stiftbrief erstellt. Jedes Mädchen soll 30 fl. Aussteuer erhalten, die restlichen 10 fl. gehen an das Armenhaus zu St. Marx. Nach dem Tod der Testamentsvollstrecker soll der Vorsteher des Armenhauses die Zinsen beheben. Je eine Kandidatin wird durch den Rektor, den Bürgermeister und den Armenvorsteher präsentiert. Falls die Stadt Wien das Kapital aufkündigt, verliert sie Präsentationsrecht, welches dann an den Dekan der Medizinischen Fakultät übergeht. Demnach hat die Medizinische Fakultät bei der Mädchenstiftung keine besonderen Rechte. Ein weiterer Stiftbrief vom 11. Februar 1764 hält fest, daß nach und nach ein Kapital von 2700 fl. erspart und zu 5 % veranlagt. Von diesen Zinsen zu 135 fl. sollen die ursprünglichen drei Stipendiaten und die Mädchen ein höheres Stipendium von jeweils 40 fl. anstatt 30 fl. erhalten. Der Rest soll gespart werden; wenn mehr als 30 fl. vorhanden sind, soll ein außerordentliches Stipendium bezahlt werden. Falls weniger vorhanden ist, soll dieser Betrag unter den Stipendiaten verteilt werden. 1790 wurden aus dem Kapital der Aussteuerstiftung 200 fl. Ausgesondert, dessen Zinsen für den Anteil des Bürgerspitals verwendet wurde. 1200 fl. wurden in zwei Obligationen bei der Stiftungshauptkasse hinterlegt, von denen die Aussteuer für zwei Mädchen, von denen eines vom Magistrat und eines von der Regierung präsentiert wird, bezahlt wurde. Weitere 600 fl. liegen bei der Universität. Unter dem 1813 an die Regierung übergebenen 5850 fl. der Emerichischen Stiftung befindet sich auch das Kapital der Aussteuerstiftung. Seit 1807 wurde keine Aussteuer mehr bezahlt; dadurch wurde bis 1812 durch Ersparnisse bei beiden Stiftungen ein Kapital von 500 fl. angespart. Die Provinzialstaatsbuchhaltung schlägt wegen der Trennung der Stiftungskapitalien vor, daß die Aussteuerstiftung die 600 fl. Kapital sowie einen Anteil an den ersparten 2700 fl. bzw. 500 fl. erhalten soll und zwar von den 2700 fl. 500 fl. und von den 500 fl. 100 fl.. Damit erhält die Aussteuerstiftung insgesamt 1100 fl. sowie die ausständigen Zinsen von November 1812 bis Oktober 1816 in der Höhe von 88 fl.. Diese Summe soll von Kassarest von 96 fl. 39 kr. genommen werden. Da vom Kapital jährlich nur
22 fl. Zinsen abfallen, soll die Aussteuer von 40 fl. nur alle zwei Jahre ausbezahlt werden. Der Rest wird für allfällige Ausgaben verwendet. Von den 88 fl. Zinsen können zwei Mädchen ausgestattet werden. Die Emerichische Studentenstiftung verfügt nun über ein Kapital von 4750 fl., die jährlich 95 fl. 15 kr. Zinsen abwerfen. Da davon nicht drei Studenten zu je 36 fl. erhalten werden können, sollen künftig nur zwei Studenten bedacht werden. Der Rest der Zinsen soll angespart werden. In der Frage der Präsentation für die Aussteuerstiftung soll das Konsistorium nach Absprache mit Medizinischer Fakultät bis 20. Oktober berichten, ob entweder der Rektor oder die Fakultät alleine das Präsentationsrecht innehaben wollen oder ob die Fakultät mit Mitbestimmung des Rektors präsentiert. Die Fakultät soll sich
auch wegen der Emerichischen Studentenstiftung äußern - Wien, 12. August 1817.
Das Konsistorium schickt der Medizinischen Fakultät das Regierungsdekret vom 12. August und befiehlt ihr, sich bis 10. Oktober zu äußern, wie das Präsentationsrecht für die Emerichische Aussteuerstiftung künftig zu handhaben sei und ob sie mit den Änderungen für die Studentenstiftung einverstanden sei - Wien, 18. September 1817.
Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß die Medizinische Fakultät erklärt habe, seit langem das Präsentationsrecht für die Emerichische Aussteuerstiftung zu besitzen. Andererseits ist das Präsentationsrecht des Rektors durch den Stiftbrief von 1560 belegt. Dieses Recht ist auch nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht verjährt, da da dazu die dreimalige Ablehnung zur Ausübung des Rechtes gehört. Was die Änderungen bei der Emerichischen Studentenstiftung anlangt, so hat die Medizinische Fakultät dagegen keine Einwände [Konzept] - Wien, 29. November 1817.
Reg. Nr. 2 ad 9: Das Konsistorium ersucht die Niederösterreichische Regierung um Terminverlängerung für die Abgabe des Berichtes über die beiden Emerichischen Stiftungen [Konzept und Reinschrift; zusammengehefte t] - Wien, 19.Oktober 1817.
[Rückseite der Reinschrift]: Die Niederösterreichische Regierung bewilligt das Gesuch - Wien, 28. Oktober 1817.
Reg. Nr. 3 ad 9: Die Niederösterreichische Regierung schickt dem Konsistorium eine Abschrift des Gutachtens der Hof- und Kammerprokuratur über die Frage des Präsentationsrechtes bei der Emerichischen Aussteuerstiftung. Infolge dessen wird der Maria Anna Grüneis die Aussteuer von 40 fl. angewiesen. Außerdem wird die Medizinische Fakultät angewiesen, ihre Vorschläge immer der Regierung zur Bestätigung vorzulegen - Wien, 20. September 1818.
Beilage: Die k.k. Hof- und Kammerprokuratur berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß ihrer Ansicht nach der Medizinischen Fakultät das Präsentationsrecht für ein Emerichisches Aussteuerstipendium zusteht. Obwohl der Stiftbrief von 1560 dieses Recht dem Rektor zugesteht, hat dieser es durch Verjährung nach dem früheren österreichischen Privatrecht verloren, während die Medizinische Fakultät sich das Recht ersessen hat. Außerdem hat die Medizinische Fakultät von 1560 - 1790 Verwaltung dieser Stiftung innegehabt und teilweise sogar alle drei Stipendien präsentiert. Der Vorschlag, daß der Rektor das Präsentationsrecht und die Fakultät das Patronatsrecht innehat, ist nach geltendem Recht nicht möglich, da Präsentationen durch die Regierung bestätigt werden müssen, außer der Stifter hat sich dieses Recht vorbehalten - Wien, 10. September 1818.
Das Konsistorium schickt der Medizinischen Fakultät eine Abschrift des Regierungsdekrets vom 20. September und des angeschlossenen Gutachtens der Hof- und Kammerprokuratur [Konzept] - Wien, 10. Oktober 1818.
 

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