AT-UAW/CA 2.1.284 Einrichtung der Ertlischen Stiftung - Administration des Stifthauses., 1812.01.11-1830.06.12 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.1.284
Signatur Archivplan:CA 2.1.284
Titel:Einrichtung der Ertlischen Stiftung - Administration des Stifthauses.
Entstehungszeitraum:11.01.1812 - 12.06.1830
Schachtelnummer:63
Frühere Signaturen:Lit. E, Reg. Nr. 13
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:37 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Dekan der Juridischen Fakultät Joseph Ragg berichtet dem Konsistorium, daß die Fakultät den Auftrag betreffend die Vorlegung der Urkunden über das Ertlische Stiftungshaus an den Administrator Zamlich weitergeleitet habe und überreicht dessen Bericht. Er merkt an, daß das Ertlische Haus kein Stiftungshaus, in dem die Hofkommission Wohnungen zu vergeben hat, sondern daß es nur den Administratoren und der Juridischen Fakultät überlassen wurde. Im Testament heißt es, daß die Stiftung nicht verändert werden soll; falls dies doch geschieht, soll der Dekan das Haus verkaufen und das Kapital "in das katholische Irland" übertragen. Es soll für die Erziehung von fünf Knaben verwendet werden - 11. Jänner 1812.
Beilage 1: Abschrift des Testaments der Maria Anna Edle von Ertl vom 12. April 1801: Zunächst werden Legate für die Armeleutkassa, die Dienstboten, die Köchin, das Stubenmädchen und das Hausmeisterehepaar aufgestellt. Da sie keinen Universalerben hat, möchte sie eine Stiftung für angehende Advokaten, die ab dem 1. philosophischen Jahr nur ausgezeichnete Zeugnisse erhalten haben, einrichten. Diejenigen, die die Stiftung erhalten wollen, müssen sich nobilitieren lassen, wobei die Stiftung die Kosten übernimmt. Bei schlechtem Verhalten müssen die Stiftlinge die bezogenen Leistungen zurückzahlen. Sobald der Kandidat Hof- und Gerichtsadvokat ist, soll er 1000 fl. für die Einrichtung einer Kanzlei erhalten und danach fünf Jahre lang jeweils 100 fl.. Er muß seinen Beitrag für die Witwensocietät entrichten; falls er dies nicht tut, sollen die Administratoren das Geld wieder zurückfordern. Die Stiftung soll erst dann wirksam werden, wenn die an das Haus der Erblasserin angrenzenden Häuschen dazugekauft und die widerrechtlich aufgestellten Fleischbänke entfernt werden und alles neu erbaut wird. Die Administratoren sollen sich darum kümmern. Sollten nach dem Tod der Erblasserin noch Satzbriefe auf dem Haus liegen, sollen sie so bald als möglich abgelöst werden. Die übrigen Einkünfte sollen veranlagt werden. Falls zum Ausbau zusätzliches Geld notwendig ist, dürfen die Administratoren einen Kredit aufnehmen. Sie sollen sich an die Witwensozietät wenden und höheren Zinsfuß bezahlen. Sobald das Haus schuldenfrei ist, soll der Administrator 5 Jahre lang die Einkünfte veranlagen, bevor die Stiftung eingesetzt wird. Das Geld soll auf bürgerliche Häuser gelegt werden. Wenn ein Administrator stirbt oder resigniert, soll der Dekan der Juridischen Fakultät einen anderen ernennen oder selbst die Administration übernehmen; allerding nur, wenn der Dekan ein Advokat ist. Es soll eine regelmäßige Rechnungslegung erfolgen. Sollte gegen das Haus oder die Stiftung ein Prozeß angestrengt werden, soll der beste Advokat genommen werdend damit sie nicht wie gegen Maria Anna Giginin den Prozeß verliert. Weiters werden genaue Bestimmungen für den Bau des Hauses gemacht. Die Administratoren sollen den größtmöglichen Gewinn aus den Einkünften erzielen. Die Stiftung soll unverändert bleiben; falls eine Veränderung droht, soll der Dekan das Haus verkaufen und das Vermögen in das katholische Irland transferieren. Von den Zinsen sollen fünf arme Knaben unterstützt werden. Die Aufgaben der Administratoren werden ebenfalls genau festgelegt. Als erster Administrator wird Anton Zamlich ernannt; er soll jährlich 300 fl. Erhalten und falls er bezüglich der angrenzenden Häuser eine Lösung im Sinn der Erblasserin erzielt, eine zusätzliche Zahlung von 3000 fl.. Der zweite Administrator ist Anton Rudolph, der ebenfalls
300 fl. erhält. Diese Zahlung soll, wenn alles fertiggestellt
ist, auf 400 fl. erhöht und er erhält eine zusätzliche Zahlung von 4000 fl. - Wien, 12. April 1801.
[direkt anschließend]: Maria Anna von Ertl bestimmt in einem Kodizill, daß Margaretha ein monatliches Legat von 5 fl. erhalten soll und daß der Händler Ferdinand Kronöster das Gewölbe und die Wohnung zum bisherigen Preis auf Lebenszeit behalten darf; wenn das Haus gebaut wird, soll er das Eckgewölbe e rhalten.
[direkt anschließend]: Bestätigung, daß das Testament im Beisein des Dr. Zamlich eröffnet wurde. Die Doktoren Zamlich und Rasp sollen Dekrete bezüglich ihrer Ernennung zu Testamentsvollsteckern und Administratoren erhalten - Wien, 10. August 1801.
[direkt anschließend]: Bestätigung, daß das Testament in die Niederösterreichische Landschaftsregistratur eingetragen wurde - Wien, 9. September 1801 [als Beilage C gekennzeichnet].
Die Quartierverleihungshofkommission schickt dem Konsistorium die Aufstellung über den Mietzins, der ab Georgi 1813 in den Ertlischen Stifthäusern zu zahlen ist. Jene Parteien, die derzeit einen höheren Zins zu leisten haben, sollen diesen weiterhin zahlen. Wenn die Wohnung neu vergeben wird, soll der neue Mieter den angegebenen Zins zahlen. Prinzipiell soll in bestehende Verträge nicht eingegriffen werden; die Administration darf aber versuchen, die Parteien zur Abfassung eines neuen höheren Vertrages zu bewegen - Wien, 5. September 1812.
Beilage: Verzeichnis der Zinsbemessung für die Ertlischen Stifthäuser ab Georg 1813.
Das Konsistorium schickt der Juridischen Fakultät das Dekret der Quartierverleihungshofkommission vom 5. September sowie das beigelegte Verzeichnis [Konzept; mit Dekret und Beilage zusammengeheftet] - Wien, 11. September 1812.
Beilage [?]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium auf dessen Gesuch hin mit, daß die Verwaltung der Stiftungshäuser der Goldberg- und der Knafflischen Stiftung weiterhin bei den Superintendenten verbleiben soll - Wien, 14. April 1785 [als Beilage D gekennzeichnet].
Reg. Nr. 1 ad 13: Die Quartierverleihungshofkommission teilt dem Konsistorium mit, daß der Professor der Rechte Franz Ecker um die Verleihung der Wohnung des Joseph Puchberg im Ertlischen Stifthaus angesucht hat, da diesem wegen Mietrückstand gekündigt werden soll. Puchberg hat um Nachsicht wegen des Mietrückstand angesucht. Das Gesuch wurde dem Stiftungsadministrator Anton Zamlich übergeben. Die Regierung hat keinen Einfluß auf die Vergabe, weil kein Stiftbrief existiert. Das Konsistorium soll Zamlich darüber befragen und bis 22. Dezember an die Hofkommission berichten - Wien, 2. Dezember 1813.
Das Konsistorium teilt dem Administrator der Ertlischen Stiftung Anton Zamlich den Inhalt des Hofkommissionsdekrets vom 2. Dezember mit und befiehlt ihm, bis 20. Dezember darüber an das Konsistorium zu berichten - Wien, 12. Dezember 1813.
Der Administrator der Ertlischen Stiftung Anton Zamlich schickt dem Konsistorium den am 12. Dezember geforderten Bericht - 21. Dezember 1813.
Beilage A: Reinschrift des Konsistorialdekrets vom 12. Dezember 1813.
Das Konsistorium schickt der Quartierverleihungshofkommission den Bericht des Ertlischen Administrators Anton Zamlich. Dieser habe erklärt, die Wohnung, die derzeit an Joseph Puchberg vermietet ist, an Professor Egger zu vermieten, falls Puchberg nicht bis Georgi 1814 die rückständige Miete zahlt. Außerdem hat Zamlich berichtet, daß er seiner Mutter eine Wohnung im Stifthaus angewiesen habe, die für ihre und seiner Schwester Lebenszeit vergeben ist. Das Konsistorium ist damit einverstanden - Wien, 21. Dezember 1813.
Reg. Nr. 2 ad 13: Die Quartierverleihungshofkommission teilt dem Konsistorium mit, daß sich Doktor Zamlich durch die Vergabe einer Wohnung im Ertlischen Stifthaus an seine Mutter ein Recht angemaßt hat, das ihm nicht zusteht. Die Leitung steht laut dem Testament der Maria Anna von Ertl der Juridischen Fakultät zu. Durch das Hofkanzleidekret vom 28. Mai 1812 wurde die Wohnungsvergabe in Stiftungshäusern der Hofkommission unterstellt und auch die Universitätszinshäuser unterstehen der Hofkommission. Zamlich hatte nicht das Recht, dem säumigen Mieter Puchberg eine Zahlungsfrist einzuräumen; deshalb soll er für die rückständige Miete bis Georgi 1814 und darüber hinaus bis Michaeli 1814 haften. Falls Puchberg nicht zahlt, soll er ihn in der vorgeschriebenen Zeit kündigen und dies an die Hofkommission melden; das Verspre chen an Professor Egger muß zurückgenommen werden. Die Vergabe der Wohnung an die Mutter Zamlichs ist aufzuheben und er soll bis 30. Jänner berichten, ob der vorige Mieter Seelaus von sich aus gekündigt hat oder ob ihm gekündigt wurde - Wien, 14. Jänner 1814.
Der Administrator des Ertlischen Stifthauses Anton Zamlich schickt dem Konsistorium seinen Bericht zur Weiterleitung an die Quartierverleihungshofkommission - 27. Jänner 1814.
Das Konsistorium schickt der Quartierverleihungshofkommission den Bericht Zamlichs und pflichtet dessen Argumenten bei - Wien, 28. Jänner 1814.
Reg. Nr. 3 ad 13 [zusammengeheftet]: Das Konsistorium teilt dem Ertlischen Administrator Anton Zamlich den Inhalt des Hofkommissionsdekrets vom 5. Februar mit - Wien, 12. Februar 1814.
Die Quartierverleihungshofkommission befiehlt dem Konsistorium, dem Ertlischen Administrator Anton Zamlich mitzuteilen, daß es bezüglich des Mietrückstandes des Joseph Puchberg bei der Verordnung vom 14. Jänner bleibt. Auch die Vergabe der von Professor Scheroll gekündigten Wohnung an die Mutter Zamlichs ist nicht zulässig - Wien, 5. Februar 1814.
Reg. Nr. 4 ad 13 [zusammengeheftet]: Das Konsistorium teilt dem Ertlischen Administator Anton Zamlich den Inhalt des Hofkommissionsdekrets vom 11. Februar mit - Wien, 26. Februar 1814.
Die Quartierverleihungshofkommission teilt dem Konsistorium mit, daß der Ertlische Administrator Zamlich berichtet habe, daß durch den Tod des Dominic Sperl eine Wohnung im Ertlischen Stifthaus freigeworden ist. Er soll den Erben Sperls die Wohnung zu Georgi 1814 aufkündigen; wegen der Neuvergabe zu Michaeli wird das Nötige veranlaßt werden - Wien, 11. Februar 1814.
Reg. Nr. 5 ad 13 [zusammengeheftet]: Das Konsistorium teilt dem Ertlischen Administrator Anton Zamlich den Inhalt des Hofkommissionsdekrets vom 9. März mit - Wien, 26. März 1814.
Die Quartierverleihungshofkommission teilt dem Konsistorium mit, daß die durch den Tod des Dominic Sperl freigewordene Wohnung im Ertlischen Stifthaus dem Professor Franz Egger verliehen wurde. Der jährliche Zins beträgt 366 fl. WW; Egger erhält die Wohnung ab Michaeli 1814 - Wien, 9. März 1814.
Reg. Nr. 6 ad 13: Die Quartierverleihungshofkommission teilt dem Konsistorium mit, daß durch ein Hofkanzleidekret vom 2. April verfügt wurde, daß die Hofkommission auf die Vergabe von Wohnungen im Ertlischen Stifthaus keinen Einfluß habe, so lange die Stiftung noch nicht errichtet ist. Dr. Zamlich soll aber nach Möglichkeit die Wohnungsvergabe durch die Hofkommission nicht rückgängig machen; er soll eine in dieser Hinsicht verbindliche Erklärung bis 15. Juni an die Hofkommission schicken - Wien, 14. Mai 1814.
Das Konsistorium teilt dem Ertlischen Administrator Anton Zamlich den Inhalt des Hofkommissionsdekrets vom 14. Mai mit - Wien, 31. Mai 1814.
Reg. Nr. 7 ad 13: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Konsistorium, die Ertlische Stiftungsrechnung für 1829 bis 10. Juli vorzulegen - Wien, 12. Juni 1830.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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