Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 2.1.350 |
Signatur Archivplan: | CA 2.1.350 |
Titel: | Gesuch des Michael Motloch um Beilassung seines Ferdinandäischen Stipendiums - Berechtigung zum Bezug von Universitätsstipendien. |
Entstehungszeitraum: | 12.12.1812 |
Schachtelnummer: | 64 |
Frühere Signaturen: | Lit. F, Reg. Nr. 49 ad 10 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 1 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung bezüglich des Gesuches des Michael Motloch um Beilassung des Ferdinandäischen Stipendiums, daß Universitätsstipendien ursprünglich nur für Hörer der höheren Fakultäten gedacht waren. Der Bezieherkreis wurde nach und nach auf Gymnasien und sogar auf die 3. Klasse der Normalschulen ausgeweitet. Schüler der Realakademie sind nicht bezugsberechtigt; dagegen dürfen Stipendiaten, die in die Realakademie übertreten, ihr Stipendium weiter beziehen. So hat z. B. Karl von Ferro sein Goldbergstipendium nach Übertritt in k.k. Genie - Akademie behalten und Joseph Kuppelwieser erhielt sein Stipendium auch nach dem Übertritt in die orientalische Akademie. Allerdings meint das Konsistorium, daß es wünschenswert wäre, wenn nur Gymnasiasten und Studenten der höheren Fakultäten Universitätsstipendien beziehen und ersucht die Regierung um eine Entscheidung - Wien, 12. Dezember 1812. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21404 |
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