AT-UAW/CA 1.3.29 Wohnung des Universitätssyndicus., 1721.11.18-1875.05.11 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.29
Signatur Archivplan:CA 1.3.29
Titel:Wohnung des Universitätssyndicus.
Entstehungszeitraum:18.11.1721 - 11.05.1875
Schachtelnummer:28
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 29
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:10 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Universitätsquästor Johann Ulrich Büchsenmaister berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß der Universitätssyndicus Anton Roman von Öttl ersucht habe, ihm sein per 5. Juni fälliges Gehalt von 150 fl. auszubezahlen. Außerdem wurde dem Syndicus die Wohnung im neuerbauter dritter Stock des Universitätshaus durch ein Konsistorialdekret vom 11. Februar 1721 zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung der Bauarbeiten wurde ihm ein Vorschuß von 1000 fl. zur Bezahlung verschiedener Posten übergeben, wobei verfügt wurde, daß er künftig nur Anspruch auf sein Gehalt von 150 fl. hätte. Diesen Vorschuß habe er ordnungsgemäß abgerechnet. Der Quästor bestätigt diese Angaben Öttls und bittet um Anweisungen, ob dem Syndicus sein volles Gehalt auszubezahlen sei oder ob davon etwas abgezogen werden soll, da Öttl zu St. Georg seine Wohnung bezogen hat und daher die Zahlung einer Miete fällig wäre. Außerdem merkt er an, daß er diese Auszahlung nicht mehr in die heurige Abrechnung nehmen kann [Original und 2 durch den Kanzleidirektor Heller beglaubigte Abschriften vom 3. Mai 1875] - 18. November 1721.
Der Bürgermeisteramtsverwalter und der Rat von Wien bestätigen, daß sich unter den von den Jesuiten 1626 zur Errichtung des Kollegs und der Kirche gekauften Bürgerhäuser und Bursen auch das Haus in der hinteren Bäckerstraße, daß vorher dem Wolfgang Stubenvoll gehört hat, befindet. Am 15. Dezember 1627 wurde beim Oberkammeramt der Stadt Wien ein Kapital von 7000 fl. auf diese Häuser erlegt. Durch die Aufhebung der Befreiung von der Universalsteuer durch die Resolution vom 2. Jänner 1754 wurde durch einen delegierten Richter befunden, daß dieses Haus künftig steuerpflichtig sei. Nun wird von dem 7000 fl. Kapital ein proportionaler Anteil auf dieses Haus übertragen. Dieser Anteil beträgt 522 fl.. Die Universität oder andere künftige Eigentümer dürfen von der jährlichen Steuer die Zinsen dieses Kapitals in der Höhe von 26 fl. 6 kr. abziehen. - Wien, 23. Dezember 1755 [kollationierte Abschrift vom 8. Mai 1875; erstellt durch den Universitätssyndicus Prokop Heller].
Der Rektor schickt dem Hofrat Dr. Leopold Neumann sein Referat mit den bisherigen und zwei neuen Beilagen zurück. Da Neumann erklärt hat, nicht alle Dokumente, die die Wohnung des Universitätssyndicus betreffen, erhalten zu haben, wurde dem Kanzleidirektor nochmals ein entsprechender Auftrag erteilt. Die neuen Beilagen sollen in das Referat eingearbeitet werden - Wien, 11. Mai 1875.
 

Deskriptoren

Einträge:  Büchsenmeister, Johann Ulrich < Quästor; Wien, Universität > (-26.04.1728) (Person\B)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21629
 

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