AT-UAW/CA 1.0.47 Streit um vakante Wohnung in der Juristenschule., 1610.09.04-1611.06.21 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.47
Signatur Archivplan:CA 1.0.47
Titel:Streit um vakante Wohnung in der Juristenschule.
Entstehungszeitraum:04.09.1610 - 21.06.1611
Schachtelnummer:2
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 35
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:19 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Jakob Scholz, Matthias Capeller und Johann Baptist Schwarzentaler berichten dem Rektor und Konsistorium über die Befragung von Michael Friedrich und Lukas Bonnanus vom 1. Oktober: beide erheben Anspruch auf die vakante Wohnung des Dr. Christoph Faber in der Juristenschule. Nach ihrem Befund habe Lukas Bonnanus den größeren Anspruch auf die Wohnung - 7. Oktober 1610.
Jakob Scholz und Johann Baptist Schwarzentaler berichten an den Rektor und Konsistorium, daß in der Angelegenheit der vakanten Wohnung in der Juristenschule am 6. Juni Dr. Philipp Pitzan und Dr. Lukas Bonnanus befragt wurden: Dr. Pitzan weist einen Befehl des Rektors vor, der ihn zum Bezug der Wohnung berechtigt; Dr. Bonnanus beruft sich darauf, daß ihm als Professor eine Wohnung zustehe. Die Angelegenheit wird zugunsten des Dr. Pitzan entschieden - 21. Juni 1611.
Beilage: Rektor und Konsistorium bitten Jakob Scholz, Johann Baptist Schwarzentaler und Matthias Capeller die vakante Wohnung in der Juristenschule Dr. Pitzan zuzuweisen, da sowohl Dr. Friederich als auch Dr. Bonnanus eigene Häuser besitzen - 26. Mai 1611.
Beilage C zu Bericht vom 7. Oktober 1610: Lukas Bonnanus teilt denen vom Rektor verordneten Kommisarien mit, daß er das Haus, das angeblich ihm gehöre, als Vormund seiner Stieftochter Cecilia gekauft habe, um das Geld, das ihr vorheriger Vormund N. Henngsperger auf ein Haus "in der weihen burg" angelegt hatte, gewinnbringender zu nutzen. Deshalb habe er von Herrn Adam von Altensteig ein Haus "in der Wiltpingerstraß" gekauft. Da das Geld seinem Mündel gehöre, könne er damit auch kein eigenes Haus kaufen; Dr. Friedrich dagegen habe das Nutzungsrecht am Haus seiner Frau - undatiert.
Beilage B zum Bericht vom 7. Oktober: Michael Friedrich bittet den Rektor und Konsistorium ihm die Zimmer in der Juristenschule zu überlassen, da er seine Professur länger innehabe als Dr. Bonnanus und daher ein Anrecht darauf habe - 25. September 1610.
Beilage B zum Bericht vom 7. Oktober: Michael Friedrich weist den Rektor und Konsistorium darauf hin, daß es bezüglich des Streitfalles zwischen ihm und Dr. Bonnanus bereits den Präzedenzfall Dr. Capeller gegen Dr. Berthold gibt, wo ebenfalls zugunsten desjenigen entschieden wurde, der seine Professur länger innehatte - 4. September 1610.
Beilage A zu Bericht vom 7. Oktober 1610: Lukas Bonnanus gibt dem Rektor und Konsistorium eine Gegendarstellung zu den Beschwerden Michael Friedrichs: er behauptet, dieser habe die Bestimmungen falsch zitiert und auch den Präzedenzfall unrichtig dargestellt und bittet den Rektor und das Konsistorium den alten Zustand bezubehalten -28. September 1610.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Die beiden mit B gekennzeichneten Beilagen gehören sowohl zum Bericht der Kommisäre vom 7. Oktober als auch zum Bericht des Lukas Bonnanus vom 28. September: Vermerk "B" wurde auf "A" korrigiert.
 

Deskriptoren

Einträge:  Capeller, Matthias < Jurist; Wien, Universität > (-03.10.1612) (Person\C)
  Schwarzentaler, Johann Baptist < Schwarzentaller, Jurist; Wien, Universität > (-21.03.1615) (Person\S)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21662
 

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