AT-UAW/CA 1.1.143 Übergabe der Universitätskirche und des Kollegsgebäudes an das Stift Montserrat., 1780.06.25-1781.11.12 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.1.143
Signatur Archivplan:CA 1.1.143
Titel:Übergabe der Universitätskirche und des Kollegsgebäudes an das Stift Montserrat.
Entstehungszeitraum:25.06.1780 - 12.11.1781
Schachtelnummer:17
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 66
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:153 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Kaiserin Maria Theresia befiehlt dem Rektor und Konsistorium über die Rechte der Universität in Bezug auf die Universitätskirche zu berichten, da dem Stift Montserrat ein Teil des Kollegsgebäudes zugewiesen werden soll, ohne daß dadurch Rechte der Universität verletzt werden - Wien, 25. Juni 1780.
Der Rektor und das Konsistorium berichten der Kaiserin bezüglich der Rechte der Universität auf die Universitätskirche, daß die Grundstücke, auf denen das ehemalige Jesuitenkolleg und die Universitätskirche erbaut wurden, der Universität gehören. Die Gebäude, die sich sich vorher darauf befanden, wurden von Ferdinand II. den Jesuiten zur Errichtung ihrer Schule und Kirche übergeben. Das Jesuitenkolleg wurde der Universität inkorporiert. Nach der Aufhebung des Jesuitenordens wurde das Kollegsgebäude für die Universität bereitgestellt; 1775 wurden sämtliche Gebäude der Jesuiten der Universität übergeben. Die Kirche wurde der Universität 1778 gemeinsam mit allen Kapitalien übergeben. Der Teil des Kollegsgebäudes, der dem Stift Montserrat übergeben werden solle, müsse denoch der Universität inkorporiert bleiben. Der Rest des Gebäudes soll als Wohnungen für Universitätslehrer dienen. Was die Kirche betrifft, so bitten sie, daß die Besitzverhältnisse nicht geändert werden; selbstverständlich werde dem Stift Montserrat das Nutzungsrecht eingeräumt [3 Exemplare, Konzepte mit Streichungen, auf einem Konzept Vermerk, dass am 10. Juli 1780 übergeben].
Beilage B: Kaiser Ferdinand II. teilt dem Rektor und Konsistorium die Bestimmungen der Inkorporierung des Jesuitenkollegs mit und ernennt den Grafen von Meggau und den Regierungskanzler von Hegenmüller zu Kommissarien für die Durchführung der Inkorporierung [Abschrift] - Wien, 21. Oktober 1622.
Beilage C: Auszug aus der Übereinkunft zwischen der Universität und dem Jesuitenkolleg: Nennung der Vertragspartner und Zweck des Vertrages - 7. August 1623.
In einer Note wird dem Rektor und dem Konsistorium berichtet, daß Gerüchten zufolge die Universitätskirche dem Stift Montserrat pleno jure übergeben werden soll. Außerdem sollen die bisher bei der Kirche beschäftigten ehemaligen Jesuiten durch Franziskaner ersetzt werden und die Universität soll künftig für die für sie gelesenen Messen bezahlen. Die Stiftbriefe der Kirchenstiftungen sollen dem Depositenamt übergeben werden. Der Schreiber bittet den Rektor und das Konsistorium, nötige Vorkehrungen zu treffen, damit die Rechte der Universität nicht verletzt werden [Konzept und 2 Reinschriften] - undatiert [möglicherweise Bericht des Syndicus, der in Bericht über Konsistorialsitzung erwähnt wird].
Der Universitätssyndicus berichtet über die Konsistorialsitzung vom 5. Juli 1780: es wurde die Resolution vom 25. Juni über die Übergabe der Universitätskirche und eines Teils des Kollegsgebäudes an das Stift Montserrat verlesen. Der Direktor der juridischen Studien merkt an, daß man daran erinnern soll, daß das Kollegsgebäude weiterhin der Universität inkorporiert bleiben soll und daß die Universität das Patronatsrecht über die Universitätskirche behält. Bezüglich des Tod des Rektors am 3. Juli wurde beschloßen, daß die Universitätsangehörigen mittels gedruckter Bekanntmachungen zum Begräbnis eingeladen werden und daß Exequien und eine Rede gehalten werde. Der Universitätssyndicus wurde befragt, welches Verfahren zur Wahl eines neuen Rektors üblich sei, wenn der amtierende Rektor gestorben sei. Er verwies auf die Fälle der Rektoren Mayersfelsen und Pock: es wurden Nachfolger aus derselben Fakultät wie der Verstorbene gewählt, Der Direktor und der Dekan der Juridischen Fakultät sowie die vier
Prokuratoren vertraten diese Meinung; der Kanzler, der Direktor und der Dekan der Medizinischen Fakultät sowie der Senior meinten, daß kein neuer Rektor gewählt werden müsse, sondern der Dekan der Juridischen Fakultät als Prorektor die Geschäfte übernehmen könne. Dieser sprach sich dagegen aus, da er derzeit auch den Vorsitz im Konsistorium in judicialibus innehabe. Deshalb wurde beschlossen, einen neuen Rekt or zu wählen. Über den Wahlmodus wurde ebenfalls beraten; ein Teil des Konsistoriums sprach sich für eine einfache Abwicklung aus. Außerdem wurde erwogen, ob der Rektor vom Konsistorium oder von den Prokuratoren zu wählen sei und ob der Neugewählte den Eid auf die Immaculata abzulegen habe. Schließlich einigte man sich auf die Abhaltung einer feierlichen Wahl und der Syndicus beauftragte den Pedellen, die Einladung zur Rektorswahl zu veröffentlichen. Am 6. Juli wurde der verstorbene Rektor in St. Stephan beigesetzt, wobei zahlreiche Universitätsangehörige anwesend waren. Am 12. Juli wurde Johann Lefevre Edler von Rechtenburg zum neuen Rektor gewählt - undatiert; nach 12. Juli 1780.
Der Rektor und das Konsistorium bitten die Kaiserin, der Universitätskirche das Kapital von 22 500 fl., das derzeit für die Bezahlung der Priester verwendet wird, auch nach deren Tod zu belassen, da dadurch auch die übrigen Kirchenausgaben leichter zu bestreiten seien. Außerdem bitten sie, daß die Priester weiterhin die Beichte abnehmen dürfen und nicht - wie es der Abt von Montserrat wünscht - auf das Lesen von Messen beschränkt werden. Da sowohl die Universitätsangehörigen als auch viele Leute aus der Umgebung in der Universitätskirche die Beichte hören, müssen genügend Priester dafür vorhanden sein. Die derzeit tätigen Priester sind bereits bei den Gläubigen bekannt und beliebt, so daß viele ausbleiben könnte, wenn diese Priester nicht mehr die Beichte abnehmen - 28. August 1780.
Der Universitätssyndicus und Superintendent der Universitätskirche, Joseph Strahl berichtet, daß der Abt von Montserrat plant, die Marienstatue des Stiftes auf dem Hochaltar der Universitätskirche aufstellen zu lassen, was gegen das Patronatsrecht der Universität über die Kirche verstößt. Er schlägt vor, daß die Statue auf einem Seitenaltar aufgestellt wird - 21. Oktober 1780.
Der Rektor und das Konsistorium bitten die Kaiserin, daß dem Abt von Montserrat verboten wird, die Marienstatue des Klosters am Hauptaltar der Universitätskirche aufzustellen, da dadurch das Altarbild verdeckt würde. Laut der Resolution vom 12. August 1780 darf der Abt eigenmächtige Änderungen nur im Kollegsgebäude, aber nicht in der Kirche vornehmen. Es wird vorgeschlagen, die Statue entweder auf einem Seitenaltar oder auf dem Hauptaltar der Xaveri - Kapelle aufzustellen [Konzept und Reinschrift] - undatiert; zwischen 21. und 29. Oktober 1780.
Kaiserin Maria Theresia teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß der Befehl, die Kirchenkapitalien auf die einzelnen Stiftungen umschreiben zu lassen und im Depositenamt zu hinterlegen, aufrecht bleibe - Wien, 28. Oktober 1780.
Der Rektor und das Konsistorium bitten die Kaiserin, daß die Universitätskirche weiterhin im Besitz der Universität bleibe. Dieses Recht habe sie seit der Inkorporierung des Jesuitenkollegs mit der Universität und es wurde nach der Auflösung des Jesuitenordens zunächst bestätigt. 1777 wurde der Universität die Universitätskirche mit allen Kapitalien übergeben. Durch die Übergabe der Kirche und des Kollegs an das Stift Montserrat wurden diese Rechte erheblich geschmälert; so wurde der Universität nur mehr das
Patronatsrecht zuerkannt, sonstige Administration aber nicht. Außerdem sollte der Gang zwischen der Wohnung des Syndicus und der Kirche vermauert werden, wodurch diesem die Kontrolle über die Kirche, die er als Superintendent innehatte, unmöglich gemacht wurde. Schließlich sollten sämtliche Kirchenkapitalien dem Depositenamt übergeben werden. Die Universität beruft sich darauf, daß sie seit der Aufhebung des Jesuitenordens die Kontrolle über die Religionsausübung der Studenten hat; diese Aufgabe könne das Stift Montserrat nicht erfüllen. Deshalb benötigen sie das volle Eigentums- und Patronatsrecht über die Kirche, die Aufsicht über die Administration und die Kontrolle über die Kirchenkapitalien [Konzept und Reinschrift] - undatiert; nach 28. Oktober 1780.
Beilage A: Kaiser Ferdinand II. teilt dem Rekto r und Konsistorium die Bestimmungen der Inkorporierung des Jesuitenkollegs mit und ernennt den Grafen von Meggau und den Regierungskanzler von Hegenmüller zu Kommissarien für die Durchführung der Inkorporierung - Wien, 21. Oktober 1622.
Beilage D: Auszug aus den "Conspecta Historiae Universitatis": die mit der Bruckburse vereinte Lammburse wurde anläßlich des Baus der Universitätskirche abgerissen.
Beilage E: Auszug aus der Pragmatischen Sanktion vom 9. August 1623: § 1- Das Jesuitenkolleg und sein Rektor gehören der Universität an.
Der Universitätssyndicus berichtet dem Rektor und Konsistorium in einer Note, daß durch die Resolution vom 28. Oktober befohlen wurde, den Gang von der Wohnung des Syndicus in die Kirche zu vermauern. Dies habe der Prälat dem Syndicus und Dr. Stöger bereits vor einiger Zeit mitgeteilt. Dieser Gang wurde für den Superintendenten der Universitätskirche angelegt, als diese der Universität übergeben wurde und ist nötig, um die Kirche kontrollieren zu können. Die Klausur des Stiftes wird dadurch nicht gestört. Da es auch weitere Differenzen mit dem Stift gibt, schlägt der Superintendent vor, daß bei der Regierung die Schaffung einer Kommission zur Behebung dieser Differenzen angeregt werde; diese soll, wenn möglich, unter dem Vorsitz des Erzbischofs stehen - zwischen 28. Oktober und 6. November 1780.
Der Rektor und das Konsistorium bitten die Kaiserin, daß der Gang, der von der Wohnung des Syndicus in die Universitätskirche führt, nicht vermauert werde. Bei der Übernahme der Kirche wurde der Syndicus zum Superintendenten eingesetzt, der die Möglichkeit haben soll, jederzeit die Kirche zu kontrollieren. Nachdem die Universität auch nach der Übernahme der Kirche durch das Stift Montserrat die Kirche kontrollieren müsse, da hier die religiösen Feiern der Universität und die Gottesdienste für die Studenten stattfinden, bleibe der Syndicus weiterhin Superintendent. Den Einwänden des Prälaten von Montserrat, daß dieser Gang die Klausur störe, könne man dadurch begegnen, daß der Chor teilweise vermauert werde, so daß einerseit die Klausur möglich sei, andererseits der Syndicus weiterhin die Möglichkeit zur Kontrolle habe - 3. November 1780.
Der Universitätssyndicus Joseph Strahl bittet die Kaiserin um die Verfügung, daß die Vermauerung des Ganges zwischen seiner Wohnung und der Universitätskirche vorläufig ausgesetzt werde, bis das Gesuch der Universität bearbeitet wurde - undatiert; zwischen 3. und 6. November 1780.
Der namentlich nicht genannte Schreiber [vermutlich der Präfekt der Universitätskirche] bestätigt, daß Anton Fischer insgesamt acht Jahre als Kirchendiener an der Universitätskirche tätig war; sechs Jahre war er unter der Aufsicht der Stiftungshofkommission und zwei Jahre
unter der der Universität tätig. Er hat seinen Dienst immer zufriedenstellend versehen, so daß der Schreiber keine Bedenken wegen der Ausstellung eines Dienstzeugnisses hat - Wien, 6. November 1780.
Notiz des Pedellen Johann Baptist Kunstmann, daß am 12. November die zwei niedereren Klassen der Studenten zur Beichte gehen sollen und daß deshalb für eine ausreichende Zahl von Beichtvätern zu sorgen sei. Eine dementsprechende Note habe er an den Meßner der Universitätskirche geschickt - Wien, 10. November 1780.
Der Präfekt des Pazmaniten - Kollegs bestätigt dem Rektor, daß die Schüler des Pazmaniten - Kollegs ihre Gottesdienste immer in der Universitätskirche gehalten haben. Die Messen der Dietrichsteinschen und Herbersteinschen Stiftungen werden von Priestern des Kollegs gelesen; dafür assistieren sie bei Messen an Feiertagen. Außerdem wurde ihnen ein eigener Platz in der Sakristei eingeräumt - 11. November 1780.
Beilage: Vertrag zwischen der Universitätskirche und den Priestern des Pazmaniten - Kollegs: Die Kirche gesteht den Priestern 6 Bänke in der Sakristei zu und verlangt dafür nur die Hälfte des tatsächlichen Wertes und zwar 59 fl. 36 kr.; das Pazmaniten - Kolleg verpflichtet sich im Ge genzug, diese Bänke für immer in der Universitätskirche zu belassen [Original - trägt Vermerk Nr. 5 - und beglaubigte Abschrift vom 13. November 1780] - Wien, 8. November 1766.
Der "huntstöper" Jakob Manninger und seine Ehefrau Catharina erhalten "nuz und gwöhr" zweier Haushälften, die beim Heiligkreuzerhof liegen. Ein Teil befindet sich neben der ehemaligen Lammburse, wo jetzt die Jesuitenkirche steht. Die Hausteile haben sie vom "Lanndtgutschy" Georg Füllich gekauft, der sie nach seiner Frau Anna geerbt hat. Es werden beide Eheleute ins Grundbuch eingetragen - Wien, 24. November 1638 [beglaubigte Abschrift des Grundbuchs vom 17. November 1780].
Der Rektor und das Konsistorium berichten an den Kaiser, daß die Gerätschaften der Universitätskirche dem Prälaten von Montserrat durch einen Kommissär der Universität übergeben wurden. Es wurden ihm auch die Kirchenschlüssel und Formulare übergeben sowie ein Vorschuß aus dem Kassarest in der Höhe von 1000 fl. angeboten. Diese Übergabe wurde allerdings vom Prälaten nicht bestätigt. Wegen der Bezahlung der Gottesdienste berichten sie, daß für die täglichen Messen ehemalige Jesuiten an der Kirche angestellt sind; von den zwei außerordentlichen Feiern wurde der Kirche nur für das Restaurationsfest 8 fl. bezahlt. Die Fakultäts- und Nationsfeste finden erst seit der Übernahme der Universitätskirche hier statt; vorher wurden sie in St. Stephan abgehalten. Für diese Feiern wurde bereits in St. Stephan nichts bezahlt, deshalb sei es nicht ersichtlich, warum man nun dafür bezahlen solle. Der Rektor und das Konsistorium bitten, daß ihnen wenigstens in diesem Punkt rechtgegeben wird - 24. Jänner 1781.
Der Rektor und das Konsistorium berichten an den Kaiser, daß sie bereit sind, die Kirchenkapitalien dem Depositenamt zu übergeben und das Kapital von 22 500 fl. Dem Jesuitenfond zurückzugeben [Konzept nicht vollständig; endet mit Beginn des 2. Punktes über den Kassarest - Beginn gleichlautend wie Gesuch vom 24. Jänner 1781] - undatiert.
Beilage B: Text der Bestätigung, daß der Abt von Montserrat die Effekten der Universitätskirche sowie das Barguthaben der Kirchenkassa erhalten hat bzw. daß der Universitätssyndicus ihm dieses übergeben hat - Wien, 6. November 1780.
Der Rektor und das Konsistorium bitten die Kaiserin, daß das Kolleg und die Universitätskirche auch weiterhin der
Universität verbunden bleibe [vgl. Bericht datiert nach 28. Oktober 1780; ist korrigierte Reinschrift, da ursprünglich an Maria Theresia adressiert, aber erst nach ihrem Tod abgegeben - s.o.] - 24. Jänner 1781.
Der Rektor und das Konsistorium schicken der Niederösterreichischen Regierung die Kupferamtsobligation, in der das Kapital für die Bezahlung der Priester an der Universitätskirche angelegt ist - 5. Februar 1781.
Der ehemalige Kirchendiener Anton Fischer bittet den Rektor und das Konsistorium, ihm ein Dienstzeugnis über seine achtjährige Tätigkeit an der Universitätskirche auszustellen - 12. November 1781.
Der Rektor und das Konsistorium bestätigen, daß Anton Fischer vom 1. März 1778 bis November 1781 bei der Universitätskirche als erster Kirchendiener angestellt war und seine Arbeit stets zufriedenstellend erledigt hat - Wien, 12. November 1781.
Reg. Nr. 1 (ad 66): Kaiserin Maria Theresia befiehlt dem Rektor und Konsistorium die Übergabe des Kollegsgebäudes und der Kirche an das Stift Montserrat. Das Kolleg soll weiterhin der Universität inkorporiert bleiben und die Universität behält das Patronatsrecht über die Kirche. Allerdings soll sie dem Stift für Messen das zahlen, was sie früher den Jesuiten gezahlt hat und der Prälat hat das Recht, im Gebäude Änderungen vornehmen zu lassen, ohne den Rektor und das Konsistorium um Erlaubnis zu bitten. Die Stiftbriefe der Kirchenkapitalien sollen auf die Namen der einzelnen Stiftungen umgeschrieben werden und im Depositenamt hinterlegt werden; der Prälat soll eine Vollmacht zur Behebung der Zinsen erhalten. Bezüglich der an der Kirche angestel lten Geistlichen sei der Prälat der Ansicht, daß diese nicht mehr die Beichte abnehmen sollen, aber nach Absprache mit ihm dürfen sie weiter Messen lesen. Wenn diese ehemaligen Jesuiten verstorben sind, soll die Universität das Kapital für ihre Bezahlung der Jesuitenfond zurückgeben - Wien, 12. August 1780.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß die Übergabe des Kollegs und der Universitätskirche an das Stift Montserrat am 6. November stattfinden soll. Das Marienbild des Stiftes soll in einer Seitenkapelle aufgestellt werden, der Gang von der Wohnung des Syndicus in die Universitätskirche soll zugemauert werden. Die an der Kirche angestellten Geistlichen sollen über die Übergabe informiert werden - Wien, 29. Oktober 1780.
Reg. Nr. 2 ad 66: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium ordinarium mit, daß die Universität nach der Übernahme der Universitätskirche durch das Stift Montserrat nur mehr das Patronatsrecht habe und sonst keine weitere Mitbestimmung bezüglich der Administration der Kirche und der Gottesdienste habe - Wien, 3, November 1780.
Reg. Nr. 3 ad 66: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß ein Teil des Kollegsgebäudes und die Universitätskirche am 6. November an das Stift Montserrat übergeben werde. Die Marienstatue des Klosters soll nicht auf dem Hauptaltar, sondern in einer Seitenkapelle aufgestellt werden. Der Gang zwischen der Wohnung des Syndicus und der Kirche soll vermauert werden [Abschrift] - Wien, 29. Oktober 1780.
Der Universitätssyndicus Joseph Strahl bittet die Niederösterreichische Regierung in einem Promemoria, daß der Befehl, den Gang zwischen seiner Wohnung und der Universitätskirche zu vermauern, so lange ausgesetzt werde, bis auf das Gesuch der Universität eine entsprechende Resolution ergangen sei [Konzept und Reinschrift]- 3. November 1780.
[Rückseite der Reinschrift]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Syndicus mit, daß von der bereits erlassenen Resolution nicht abgegangen werden könne - Wien, 4. November 1780.
Reg. Nr. 4 ad 66: Kaiserin Maria Theresia teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß bezüglich des Ganges zwischen der Wohnung des Syndicus und der Universitätskirche der Prälat nicht zur Beibehaltung gezwungen werden könnte, da dieser Gang zu der Zeit, als die Jesuiten die Kirche innehatten, noch nicht existierte - Wien, 11. November 1780.
Reg. Nr. 5 ad 66: Kaiserin Maria Theresia teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß die bei der Universitätskirche angestellten Priester weiterhin die Beichte abnehmen dürfen. Die beiden Prediger wurden auf eigenen Wunsch von ihren Ämtern dispensiert, die nun von Geistlichen des Stiftes Montserrat versehen werden. Die Bitte der Universität, daß ihr das Kapital von 22 500 fl. für die Bezahlung der Geistlichen weiterhin belassen werde, wurde abgelehnt - Wien, 12. November 1780.
Reg. Nr. 6 ad 66: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß die Operarien weiterhin die Beichte in der Universitätskirche abnehmen dürfen; die beiden Prediger wurden auf eigenen Wunsch von ihren Ämtern dispensiert und durch Geistliche des Stiftes ersetzt - Wien, 17. November 1780.
Reg. Nr. 7 ad 66: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Rektor und dem Konsistorium ordinarium, daß sie dem Abt von Montserrat den in der Kirchenkassa befindlichen Barbetrag übergeben, die Kirchenkapitalien auf die einzelnen Stiftungen umschreiben zu lassen und dem Abt eine Vollmacht zur Behebung der Zinsen auszustellen. Außerdem sollen sie dem Stift für die Messen den Betrag zahlen, den sie früher den Jesuiten bezahlt haben. Schließlich sollen sie binnen 14 Tagen berichten, warum all diese Punkte bis jetzt nicht erledigt wurden und sie sollen das Kapital von 22 500 fl. für die Bezahlung der Priester dem Jesuitenfond zurückgeben [Beilage A zum Bericht vom 24. Jänner bzw. Schreiben vom 5. Februar 1 781] - Wien, 9. Jänner 1781.
Reg. Nr. 8 ad 66: Kaiser Joseph II. verweist den Rektor und das Konsistorium bezüglich der Übernahme der Universitätskirche an das Stift Montserrat auf die Resolutionen vom 12. August und 28. Oktober 1780 - Wien, 3. Februar 1781.
Reg. Nr. 9 ad 66: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Rektor und dem Konsistorium, eine Aufstellung der Kircheneinnahmen und ihre Verwendung, den eventuellen Kassarest sowie die Urkunden der Kirchenkapitalien binnen 14 Tagen der Regierung zu übergeben - Wien, 3. April 1781.

Auszug aus dem Stiftbrief Herzog Albrechts III.: Bestimmungen über das Herzogskolleg [Abschrift; Beilage A] - 1384.
Niclas Graf von Falkenstein berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß die Universität gebeten hat, daß die Inkorporierung des Jesuitenkollegs bestätigt werde und ihnen die seinerzeit den Jesuiten zur Verfügung gestellten Gebäude übergeben werden, wie dies auch in Prag und Tyrnau geschehen sei. Falkenstein wurde beauftragt, über die rechtlichen Grundlagen zu berichten. Im Archiv des Jesuitenkollegs fanden sich dazu in erster Linie die Urkunden vom 21. Oktober 1622 und die Pragmatische Sanktion vom 9. August 1623. Die genaue Zahl der Gebäude, die den Jesuiten überlassen wurde, geht aus den im Archiv befindlichen Dokumenten nicht hervor; er schlägt vor, daß die Universität darüber Bericht erstatten soll. Außerdem erhebt sich die Frage, was mit der Administrationskanzlei und den Archiven der Jesuiten sowie mit dem Grundbuch des
Kollegs geschehen soll [als Beilage B gekennzeichnet; möglicherweise Beilage zum Bericht vom 10. Juli bzw. nach 28. Oktober 1780] - Tresdorf, 25. Juli 1775.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß die ehemalige Jesuitenkirche der Universität übergeben und künftig Universitätskirche genannt werden soll. Der Rektor soll als Kirchenprobst fungieren; der Kirchenpräfekt ist dem Rektor und dem Konsistorium untergeordnet. Die Universität hat das Recht, den Präfekten selbstständig nachzubesetzen. Sobald keine ehemaligen Jesuiten mehr an der Kirche tätig sind, sollen die Gottesdienste von den geistlichen Lehrern der Universität gehalten werden [Abschrift; Beilage E] - Wien, 19. September 1777.
Aufstellung über die an der Universitätskirche bestehenden gewidmeten Kapitalien [Beilage F] - undatiert.
Hofdekret vom 12. August 1780, in der der Universität das Patronatsrecht über die Universitätskirche zugesichert wird. Das Kollegsgebäude bleibt weiterhin der Universität inkorporiert; die Universität hat weiterhin die Aufsicht über die Kirchenstiftungen [2 Exemplare - Beilage A bzw. H; A vermutlich Beilage zu Gesuch vom 28. August 1780 - s. fol. 34 - 35] - Wien, 12. August 1780.

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Eigener Elench; Reihung der Aktenstücke weitgehend chronologisch; nicht zuzuordnende Beilagen am Schluß des Aktes; beglaubigte Abschriften nach Datum der Abschrift.
Am Schluß (fol. 150-153) befindet sich ein Konzept des Berichts, der am 10.07.1780 übergeben wurde, die anderen beiden Exemplare s. fol. 3-10.
 

Deskriptoren

Einträge:  Strahl, Joseph < Jurist, Notar; Wien, Universität > (ca. 1739-04.04.1802) (Person\S)
  Kunstmann, Johann Baptist < Pedell; Wien, Universität > (-1801) (Person\K)
  Pockh [Pöck], Joseph Paul (n.n.-24.04.1729; Rektor 1728) (-24.04.1729) (Person\P)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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