Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.67 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.67 |
Titel: | Verordnung über die Rigorosen an der Medizinischen Fakultät. |
Entstehungszeitraum: | 13.01.1749 |
Schachtelnummer: | 22 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 66 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß künftig alle Repetitionen an der Medizinischen Fakultät aufgehoben sind. Künftig sollen jährliche Rigorosen unter dem Vorsitz des kaiserlichen Leibarztes Van Swieten stattfinden. Diese Verordnung soll auch für die Prüfungen der Chirurgen und Hebammen gelten. Nichtkatholische dürfen zwar weiterhin keinen Doktorgrad erwerben; sie können aber als Lizenziaten aufgenommen werden. Personen, die an anderen Universitäten graduiert wurden, sollen in den Erbländern keine der damit verbundenen Vorrechte genießen. Absolventen der Wiener Universität dagegen dürfen diese Vorrechte in sämlichen Erbländern beanspruchen - Wien, 13. Jänner 1749. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21849 |
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