AT-UAW/CA 1.2.70 Bestellung des P. Molitor zum Professor für Moraltheologie., 1748.11.08-1749.04.14 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.2.70
Signatur Archivplan:CA 1.2.70
Titel:Bestellung des P. Molitor zum Professor für Moraltheologie.
Entstehungszeitraum:08.11.1748 - 14.04.1749
Schachtelnummer:22
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 69
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:31 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß P. Molitor zum Professor für Moraltheologie ernannt wurde. Außerdem soll er Vorlesungen aus der Kanonistik halten. An den Tagen, an denen am Nachmittag im Jesuitenkolleg Gottesdienste stattfinden, sollen die Vorlesungen darauf abgestimmt werden - Wien, 14. April 1749.
Der Rektor, der Superintendent und das Konsistorium berichten an die Niederösterreichische Regierung, daß nach dem Tod des Professors für Moraltheologie, P. Georg Ruess, P. Salviano Molitor zu dessen Nachfolger bestimmt wurde und bitten darum, diese Entscheidung zu bestätigen. Außerdem bitten sie, daß Molitor wie seine Vorgänger auch Vorlesungen über Kirchenrecht halten darf, da diese beiden Gebiete auch von seinen Vorgängern gemeinsam vorgetragen wurden. Die Vorlesungen sollen vormittag und nachmittag stattfinden; es wird um die Erlaubnis gebeten, daß die Nachmittagsvorlesungen an Tagen, an denen Gottesdienste im Jesuitenkolleg gelesen werden, um eine halbe Stunde früher angesetzt werden dürfen, damit es zu keinen Terminüberschneidungen kommt. Zusätzlich soll eine wöchentliche Übung angesetzt werden, in der den Studenten ein Beispielfall ("casus") zur Behandlung vorgelegt wird. Der kaiserliche Superintendent hat vorgeschlagen, daß zur Verbesserung dieses Fachgebietes ein zusätzlicher Lehrstuhl für Kirchengeschichte eingeführt wird und statt des bisher üblichen Diktats einen Autor ausführlicher zu behandeln. Der Rest des Konsistoriums ist gegen diese Vorschläge [2 Exemplare - Konzepte] - 2. Dezember 1748.
Beilage A: Der Dekan der Theologischen Fakultät, Franz Borgias Keri berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß die Lehrkanzel für Moraltheologie seit über 100 Jahren immer von Augustinereremiten besetzt wurde und daß die Professoren auch immer kanonisches Recht gelesen haben, wenn es auch keine Bestimmungen darüber gibt. Er verweist auf ein Konsistorialdekret, daß unter dem Dekanat des Augustin Ristl für Professor Ruess erlassen wurde und in dem dieses Gewohnheitsrecht angesprochen wird. Außerdem gibt es inhaltliche Verbindungen zwischen der Moraltheologie und dem kanonischen Recht; als Beispiel wird das 4. Buch der Dekretalen genannt. Die Vorlesungen fanden bis jetzt 2x täglich statt. Bezüglich der Gottesdienste, die sich mit der Vorlesung am Nachmittag überschneiden gibt er zu bedenken, daß dadurch für die Vorlesung nur eine halbe Stunde bleibt. Eine zusätzliche Übung, in der die Studenten einen Beispielfall vorgelegt bekommen, scheint ihm wegen der geringen Studentenzahl nicht zweckmäßig - 8. November 1748.
Beilage B: Der kaiserliche Superintendent meint in seinem Gutachten zur Neubesetzung der Lehrkanzel für Moraltheologie, daß dieses Amt nicht selbstverständlich von den Augustinereremiten beansprucht werden könne. Es hätten bereits andere Geistliche diese Lehrkanzel inne gehabt. Eine Neuorganisation sei nötig, da die in der Nova Reformatio festgelegten Vorlesungszeiten sich teilweise mit den Gottesdiensten im Jesuitenkolleg überschneiden. Dadurch gehe viel Zeit verloren und der Nutzen für die Studenten sei geringer. Deshalb wären es besser, die Vorlesungen zu einem anderen Termin zu halten. Außerdem solle der neue Professor monatlich einen Bericht über die gehaltenen Vorlesungen abgeben und die Dauer der Kurse soll verkürzt werden. Als Beispiel führt er eine kritische Bemerkung des Aeneas Silvius [Piccolomini] über Thomas Ebendorfer an. Auch der Vortragsstil solle geändert werden; anstatt des derzeit üblichen Diktats wäre es besser, ausgesuchte Autoren vorzutragen
und zu erläutern. Diese beiden Punkte wären zu verbessern; noch besser wäre es allerdings, anstelle dieser Professur eine neue Lehrkanzel für Kirchengeschichte einzuführen, da diese im Rahmen der allgemeinen Geschichte nicht ausführlich genug behandelt wird. Moraltheologie und kanonisches Recht werden dagegen bereits von anderen Professoren gelesen - undatiert; vor 2. Dezember 1748.
Beilagen zum Gutachten des Superintendenten: Beilage 1: Kaiser Karl VI. befiehlt dem Rektor und dem Konsistorium, darauf zu achten, daß die Professoren regelmäßig ihre Vorlesungen halten. Deshalb soll der Superintendent jeden Monat einen Bericht über die Vorlesungstätigkeit der Professoren an den Hof schicken - Wien, 7. Dezember 1724.
Beilage 2: Auszug aus dem zweiten Reformgesetz von 1537, worin die Bestimmungen über die Zahl der Professoren an der Theologischen Fakultät, über die Vorlesungszeiten und -gebiete festgelegt werden.
Beilage 3: Auszug aus der Nova Reformatio von 1554 über die Zahl der Professoren, die Vorlesungszeiten und -gebiete und den Vortragsstil an der Theologischen Fakultät. Weiters wird der Dekan und die Fakultät beauftragt, gegen häretische Lehren vorzugehen.
Beilage 4: Auszug aus der Sanctio pragmatica von 1623, worin festgelegt wird, daß die Jesuiten die Lehre an der Artisten- und Theologischen Fakultät übernehmen sollen.
Beilage 6: Auszug aus der Sanctio pragmatica von 1623, worin festgelegt wird, daß ein Katalog der Werke erstellt werden soll, die in den Vorlesungen gelesen werden.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Beilage 5 zum Gutachten des Superintendenten fehlt.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21863
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem