AT-UAW/CA 1.1.70 Rechnungen der Universitätskirche für 1830. (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.1.70
Signatur Archivplan:CA 1.1.70
Titel:Rechnungen der Universitätskirche für 1830.
Schachtelnummer:15
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 71 ad 1
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:30 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Rechnung des Krchenpräfekten über die Einnahmen und Ausgaben der Universitätskirche im Jahr 1830 - undatiert [Dezember 1830/Jänner 1831?].
Der Rektor und der Superintendent der Universitätskirche, Leonhard Seitz und Vinzenz August Wagner, überreichen dem Konsistorium die Kirchenrechnungen für 1830 - Wien, 31. März 1831.
Beilage: Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Universitätskirche im Jahr 1830 - undatiert.
Das Konsistorium überreicht der Niederösterreichischen Regierung die Kirchenrechnungen für 1830 und bittet um Ausgleich des Defizits und um einen Vorschuß für das laufende Jahr - Wien, 31. März 1831.
Die Niederösterreichische Regierung schickt dem Konsistorium die Beanstandungen der Provinzialstaatsbuchhaltung zu der Kirchenrechnung von 1830. Den Kirchenvorstehern wird durch das niederösterreichische Provinzialzahlamt eine Summe von 137 fl. 37 kr. CM zum Ausgleich des Defizits und 280 fl. CM als Vorschuß angewiesen - Wien, 19. Juli 1831.
Beilage: Die Provinzialstaatsbuchhaltung beanstandet bei der Kirchenrechnung von 1830, daß bei den Einnahmen eine Differenz von 273 fl. 35 kr. vorliegt. Die Zinsen einer zur Mayerschen Stiftung gehörigen Obligation wurden nicht verrechnet; es wird um Aufklärung über eine zugunsten der Universitätskirche verbuchte Summe aus der Brandeskischen Stiftung gebeten. Die Wachsrechnung von 1829 ist bereits in der Rechnung von 1829 als beglichen angeführt. Das Brennholz für dieses Jahr ist um einen Klafter mehr als in den letzten Jahren. Die nunmehr beglichene Zahlung an die Erben der Pulcheria Mollnar soll noch ordnungsgemäß verbucht werden. Schließlich wurde bei der Rechnungen nicht der derzeitige Bauzustand der Kirche angegeben, wie es angeordnet worden war - Wien, 9. Juli 1831.
Der Rektor und der Superintendent der Universitätskirche überreichen dem Konsistorium die Erläuterungen zu den Beanstandungen der Provinzialstaatsbuchhaltung - Wien, 20. September 1831.
Das Konsistorium überreicht der Niederösterreichischen Regierung die Erläuterungen der Kirchenvorsteher zu der Rechnung von 1830 - Wien, 21. September 1831
Beilage: Die Kirchenvorsteher erläutern, daß die beanstandete Differenz sich aus Zinsen von Stiftungen ergibt. Die Zinsen aus dem Kapital der Mayerschen Stiftung werden zwischen der Kirche und dem Priester, der die Messen liest, geteilt. Der beanstandete Betrag aus der Brandeskischen Stiftung sei versehentlich in die Rechnung genommen worden. Die Wachsrechnung von 1829 wurden nicht doppelt gebucht. Die Stellungnahme des Kirchenpräfekten wegen der höheren Kosten für Brennholz und die Quittung über die Zahlung an die Erben der Pulcheria Mollner wurden beigelegt. Den geforderten Bericht über den Bauzustand der Kirche können die Vorsteher nicht beibringen, da sie nicht über die nötigen Fachkenntnisse verfügen - Wien, 19. September 1831.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Erläuterungen der Kirchenvorsteher zur Rechnung von 1830 von der Provinzialstaatsbuchhaltung akzeptiert wurden und schickt das Erledigungsschreiben an das Konsistorium - Wien, 20. Oktober 1831.
Beilage: Die niederösterreichische Provinzialstaatsbuchhaltung teilt den Vorstehern der Universitätskirche mit, daß einige Posten der Rechnung von 1830 wie die Wachsrechnung von 1829 falsch verbucht wurden; diese Punkte und die sich daraus ergebenden Differenzen in der Rechnung müssen noch behoben werden. Die Zinsen der Stiftungskapitalien sollen jährlich verrechnet werden; weiters müssen die Vorsteher in ihren Rechnungen auch über den Bauzustand der
Kirche berichten, da diese Verordnung auf einem Hofkanzleidekret beruht und nicht aufgehoben werden kann. Die übrigen Punkte sind durch die Erläuterungen als erledigt zu betrachten - Wien, 13. Oktober 1831.
Der Rektor und der Superintendent der Universitätskirche überreichen dem Konsistorium den Befolgungsausweis in Antwort auf das Schreiben der Provinzialstaatsbuchhaltung über die Erledigung der E rläuterungen - Wien, 24. Dezember 1831.
Das Konsistorium überreicht der Niederösterreichischen Regierung den Befolgungsausweis der Kirchenvorsteher für die Kirchenrechnung von 1830 - Wien, 30. November[!] 1831.
Beilage: Die Kirchenvorsteher berichten, daß sie die noch offenen Punkt in der nächsten Kirchenrechnung berücksichtigen werden. Bezüglich des Berichtes über den Bauzustand der Kirche bitten sie, daß sie diesen Bericht mit dem Zusatz versehen dürfen, daß sie als Laien keinen verbindlichen Befund, sondern nur eine Vermutung abgeben können - Wien, 24. Dezember 1831.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Provinzialstaatsbuchhaltung den Befolgungsausweis der Kirchenvorsteher akzeptiert hat. Das Buchhaltungsattestat wird aber erst nach Erhalt der Kirchenrechnung von 1831 ausgestellt, da erst dann alle offenen Punkte der Rechnung von 1830 erledigt sind - Wien, 21. Februar 1832.
Die niederösterreichische Provinzialstaatsbuchhaltung stellt den Vorstehern der Universitätskirche das Buchhaltungsattestat für 1830 aus - Wien, 1. Juni 1832.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Schreiben des Konsistoriums vom 30. November [!] 1831: Schreibfehler; muß "30. Dezember" sein.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21880
 

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