Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.79 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.79 |
Titel: | Reform der theologischen und philosophischen Studien. |
Entstehungszeitraum: | 25.06.1752 - 25.07.1752 |
Schachtelnummer: | 22 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 78 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 41 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Das Direktorium in publicis et cameralibus teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß die Kaiserin wegen verschiedener Mängel in den unteren Schulen Verbesserungsmaßnahmen beschlossen hat. Künftig sollen in den Schulen keine zu jungen Magister, sondern erfahrene Lehrer unterrichten. Die Schüler sollen beim Schuleintritt bereits Grundkenntnisse der Rechtschreibung und Grammatik der deutschen und lateinischen Sprache besitzen; die Protokolle der Aufnahmsprüfungen müssen vom Superintendenten kontrolliert und die Aufnahme der Schüler bestätigt werden. Die Schüler sollen halbjährlich geprüft werden, um ungeeignete Schüler ("sonderheitl. von mittellosen Eltern") möglichst rasch entfernen zu können. Der Superintendent soll eine jährliche Visitation der Schulen durchführen. Die Lehrmethode soll nicht nur aus Diktieren und Auswendiglernen bestehen, sondern die Schüler sollen zu einem eigenem Ausdruck in der deutschen und lateinischen Sprache finden. In der fünften und sechsten Klasse soll bereits einer Vorbereitung auf die höheren Studien erfolgen. Die Einteilung der Unterrichtsstunden bleibt den Jesuiten überlassen. Auch im Studium der philosophischen Fächer sollen Änderungen erfolgen, da derzeit viel Detailwissen vermittelt, wichtige Fragen aber offenbleiben. Eine ausführliche Vorschrift liegt dem Schriftstück bei; ebenso wie eine Verordnung über das theologische Studium. Die Neuordnung soll ab Beginn des kommenden Schuljahres in Kraft treten; der Rektor und das Konsistorium sollen die Jesuiten darüber in Kenntnis setzen und die Einhaltung der Bestimmungen überwachen - Wien, 25. Juni 1752. Beilage: Für die philosophischen Studien wird ein zweijähriger Kursus festgelegt; pro Schultag sollen vier Stunden gehalten werden. Im ersten Jahr erfolgt zunächst ein Einführungsunterricht, danach wird Mathematik und Metaphysik unterrichtet. Im zweiten Schuljahr wird nach der Einführung in die Physik Naturgeschichte, praktische Philosophie und Ethik unterrichtet. Die Stunden sollen nicht aufgrund verschiedener Gottesdienste oder Feste ausfallen oder verkürzt werden. Die Professoren sollen die Autoren vortragen und einen Teil der Stunde für Erläuterungen verwenden. Sie sollen sich auch möglichst um den Druck der vorgetragenen Werke kümmern, damit den Schülern Lehrbücher zur Verfügung stehen. Die Philosophie des Aristoteles soll nicht vorgetragen werden. Promotionen sollen nicht jährlich, sondern wie bei anderen Fakultäten in einem bestimmten zeitliche Abstand stattfinden. Die Prüfungen werden von dem von der Kaiserin ernannten Direktor und den vier Examinatoren vorgenommen; die Kandidaten erhalten vier Fragen aus der Philosophie und vier aus der Ethik und Mathematik - undatiert. Vorschrift für das Theologiestudium: Es werden die Vorlesungszeiten und die Gebiete der einzelnen Professoren genau festgelegt. Außerdem wird bestimmt, daß die Professoren ihre Vorlesungen innerhalb einer bestimmten Zeit absolvieren. Die Lehrtätigkeit wird vom Studiendirektor und dem Wiener Erzbischof als Studienprotektor überwacht. Besonderen Wert wird darauf gelegt, daß die katholische Religion als die einzig wahre dargestellt wird und die Irrtümer anderen Religionen vorgetragen werden. Der Unterricht soll anhand von approbierten Lehrbüchern erfolgen. Neben den Vorlesungen werden tägliche Übungen vorgeschrieben. In jedem Studienjahr sollen die Studenten zu Ostern und zu Ende des Studienjahres durch den Studiendirektor und vier Examinatoren geprüft werden. Wenn die Leistungen ungenügend sind, soll der betreffende Student nach einer einmaligen Verwarnung nicht mehr |
| weiter zugelassen werden. Zur Erwerbung des Doktorats müssen Prüfungen aus allen Gebieten der Theologie absolviert werden. Sämtliche Doktoren der Theologie sind verpflichtet, zweimal monatlich an den einberufenen Versammlungen, auf denen Fachfragen diskutiert werden, teilzunehmen. Davon ausgenommen sind jene Doktoren, die ein universitäres Amt bekleiden oder die das Doktorat vor mehr als 20 Jahren erw orben haben. Bei Fernbleiben ist der Studiendirektor zu informieren. Dieser hat den Vorsitz bei diesen Versammlungen inne. Doktoren der Theologie werden bei der Vergabe von Pfründen bevorzugt. Promotionen sollen nur alle sechs Jahre stattfinden. Der Studiendirektor und der Wiener Erzbischof als Studienprotektor sollen über die Einhaltung der Bestimmungen wachen - undatiert. Der Rektor und das Konsistorium berichten an die Kaiserin, daß sie die Verordnungen über die Reform der philosophischen und theologischen Studien, über die Einsetzung des Wiener Erzbischof als Studienprotektor für diese beiden Studien erhalten haben. Die Dekrete wurden in Abschrift an den Rektor des akademischen Kollegs und an die Dekane der Theologischen und Philosophischen Fakultät weitergeleitet. Auch die neuernannten Direktoren der theologischen und philosophischen Studien, P. Debiel und P. Franz, die Examinatoren für die Theologie - Caspar Scheurer, Joseph Carl, Joseph Focki und Johann Peter Simen - und für die Philosophie - Carl Scheffer, Jacob Liesganig und Johann Baptist Edlinger - und schließlich die Theologieprofessoren Joseph Riedl und Salvianus Molitor wurden benachrichtigt - 11. Juli 1752. Der Rektor und das Konsistorium berichten an die Kaiserin, daß in der Konsistorialsitzung vom 14. Juli die Frage aufgeworfen wurde, ob bezüglich der Reform der theologischen und philosophischen Studien auch ein eigenes Dekret an den Rektor des akademischen Kollegs zu ergehen habe. Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Joseph Gundl, hat in Vertretung des Rektors Anton Vanossi erklärt, daß dies nicht nötig sei. Außerdem wurde die Verfügung, daß die neuernannte Direktoren bei allen Fakultätsveranstaltungen den Vorsitz vor den jeweiligen Dekanen innehaben, bereits den Dekanen und dem Rektor des akademischen Kollegs mitgeteilt [Konzept; beigefügt Notiz des Rektors Holger, daß das vorliegende Konzept abgeschrieben und abgegeben werden soll] - 25. Juli 1752. Entwurf der Juridischen Fakultät für eine Studienreform: Generell wird vorgeschlagen, daß an den Gymnasien und der Universität die Schüler nicht länger unabhängig von ihren Fähigkeiten aufgennommen werden v.a. die Kinder armer Leute sollen strengen Prüfungen unterzogen werden. Auch während der einzelnen Studien sollen regelmäßig Zwischenprüfungen stattfinden. In den Gymnasien sollen die Schüler auch deutsche Grammatik lernen, da dies eine gute Vorbereitung auf andere Sprachen sei. Der Unterricht soll künftig praxisbezogener sein und der Lehrstoff soll nicht durch reines Ausweniglernen vermittelt werden. Ortographie und Syntax der lateinischen Sprache soll möglichst früh gelehrt werden, damit sich die Schüler später hauptsächlich mit Werkinterpretationen befassen können. Außerdem soll ein eigener Professor für griechische und hebräische Sprache angestellt werden, der auch die Studenten anderer Fakultäten mitunterrichten soll. Weiters soll ein Professor für italienische und französische Sprache angestellt werden. Geographie und Geschichte soll nach den Humaniora und vor dem Studium der Philosophie gelehrt werden. Die Studenten der Artistenfakultät sollen Geometrie, Astrologie und Mathematik nur als vertiefende |
| Studien betreiben; der Ethikunterricht kann an den Geschichtsunterricht angehängt werden. Für das Medizinstudium wird lediglich die Einführung einer Professur für Anatomie vorgeschlagen; weitere Verbesserungsvorschläge werden der Medizinischen Fakultät überlassen. Zum Studium der Jurisprudenz erklärt die Fakultät, daß ein großer Mißstand darin liege, daß die Vorlesungen nicht regelmäßig gehalten werden und von vielen Studenten nicht besucht werden. Die Professoren sollen ebenso wie an den anderen Fakultäten künftig nach Lehrbüchern vortragen und Unklarheiten erläutern. Die Digesten und der Codex Iustinianus sollen von einem Professor gelesen werden. Ein Professor practicum sollte eingestellt werden, der in seinen Übungen auch das österreichische Recht berücksichtigen sollen. Weiters solle eine Professur für öffentliches Recht inklusive Kriegsrecht eingeführt werden; dieses könne gemeinsam mit dem Feudalrecht gelesen werden. Schließlich sei den Professoren ein ausreichendes Gehalt zu zahlen, damit sie sich allein der Lehre widmen können. Auch an der Theologischen Fakultät soll der Unterrichts anhand von Lehrbüchern eingeführt werden. Das kanonische Recht soll künftig an der Juridischen Fakultät gelesen werden und es sollen ebenfalls jährliche Zwischenprüfungen stattfinden - undatiert. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Teilweise ältere Foliierung vorhanden. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Scheurer, Kaspar < OESA, Theologe; Wien, Universität > (17.01.1703-14.10.1759) (Person\S) |
| Edlinger, Johann Baptist < Wien, Universität > (Person\E) |
| Simen, Johannes Peter < Theologe; Wien, Universität > (-01.06.1775) (Person\S) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21919 |
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