AT-UAW/CA 1.3.87 Finanzielle Hilfe für die Universität durch die Regierung., 1753.11.28 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.87
Signatur Archivplan:CA 1.3.87
Titel:Finanzielle Hilfe für die Universität durch die Regierung.
Entstehungszeitraum:28.11.1753
Schachtelnummer:29
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 87
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:7 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer teilt dem Rektor und dem Konsistorium, daß in der Frage der Besoldung der Professoren beschlossen wurde, die notwendige Summe von 32 746 fl. 18 kr. vorläufig aus der Stadthauptkassa zuzuschließen, bis die Frage der Universitätsfinanzen entgültig geklärt ist. Anstelle des Quästors wird der Direktorialkanzlist Christian Heinrich Zigeuner zum Kassier bestellt; er soll die Einkünfte der Universität entgegennehmen und am Ende jedes Quartals den Kassarest aus den Fakultätskassen erhalten. Er soll die nötigen Ausgaben bestreiten und am Ende jedes Quartals seine Abrechnungen der Universität zur Weiterleitung an das Direktorium in publicis et cameralibus übergeben. Die 176 Pfund Weingarten der Universität sollen verkauft werden, da sie nur 44 fl.
15 kr. Leibgedingszins einbringen. Der Universitätsquästor soll noch seine Abrechnung bis Ende Oktober 1753 nachreichen - Wien, 28. November 1753.
Beilagen: Aufstellung über die jährlichen Ausgaben der Universität.
Resolution: die Prüfung der Rechnungen der Universität hat ergeben, daß die notwendigen Ausgaben jährlich 39 372 fl. 34 kr. betragen. Die jährlichen Einnahmen durch Gebühren u.ä. betragen ca. 6626 fl. 16 kr.. Die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen in der Höhe von 32 746 fl. 18 kr. wird bis zur Bestimmung eines Fundus von der Ministerial - Banco - Deputation zugeschossen. Allerdings soll anstelle des Quästors, der aus Universitätsmitteln mit 100 fl. zu bezahlen ist, ein kaiserlicher Beamter aus dem Ärar bezahlt werden. Weiters soll untersucht werden, ob die Bezahlung des Universitätskanzlisten mit 500 fl. gerechtfertigt ist. Für die Rede zum Fest der Unbefleckten Empfängnis sollen statt 25 fl. künftig nur mehr 8 fl. bezahlt werden. Der Kapellmeister Reitter soll für Fakultätsfeste nur 50 fl. erhalten. Weiters wird das Servieren von Wein und Süßigkeiten bei Festen verboten; der Zuschuß für arme Studenten zu Disputationen in Höhe von 60 fl. sowie die Hilfe für vier arme Advokatenwitwen von je 130 fl. dürfen weiterhin bezahlt werden - Wien, 30. Oktober 1753.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Vgl. CA 1. 0. 178.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
AT-UAW/CA 1.3.88 Finanzielle Unterstützung der Universität durch die Regierung - Ansuchen der Universität um Änderung der Bestimmungen., 1753.12.01 (Akt)
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21965
 

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