Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.1.171 |
Signatur Archivplan: | CA 1.1.171 |
Titel: | Universitätskirche - Bezahlung der Priester; Bereitstellung von Wohnungen. |
Entstehungszeitraum: | 29.03.1791 - 01.07.1793 |
Schachtelnummer: | 18 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 92 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 24 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Der Rektor und das Konsistorium bitten die Niederösterreichische Regierung erneut, daß den bei der Kirche angestellten Priestern und den Kirchendienern Wohnungen im Gebäude des ehemaligen Generalseminars eingeräumt werden. Derzeit sei das Gebäude wohl für andere Zwecke bestimmt, da Umbauarbeiten stattfinden und der Kirchenpräfekt aufgefordert wurde, die Kirchengeräte aus dem Gang neben der Sakristei entfernen zu lassen. Das Kirchenpersonal benötige aber einen derartigen Raum zur Lagerung und Wohnungen nahe der Kirche. Sie bitten, daß dem Kirchenpräfekt und den Dienern wenigstens das kleine Gebäude, wo früher die Xaveri - Kapelle stand, als Wohnung eingeräumt werde - Wien, 29. März 1791. Der Rektor und das Konsistorium berichten der Niederösterreichischen Regierung, daß sie die Kirchenkapitalien, die in Form einer Oberkammerobligation angelegt sind, übernommen haben. Diese ist allerdings geringer als jenes Kapital, das 1780 dem Stift Montserrat übergeben wurde. Auch die Einnahmen in der Höhe von ca. 10 000 fl., die sich durch den Verkauf von Kirchengeräten durch das Generalseminar ergaben, haben sie nicht erhalten. Dieses zusätzliche Kapital wäre als Rücklage für verschiedene Reparaturen und Anschaffungen, wie sie derzeit nötig sind, sehr nützlich. So muß die Kirche gründlich gereinigt, das Dach repariert und neue Wäsche angeschafft werden. Die Universität bittet, daß ihnen die Zinsen des Kirchenkapitals ab dem Zeitpunkt der Übergabe ausbezahlt werden; dadurch ergibt sich eine Nachzahlung vom 1. November 1790 - 1. April 1791. Außerdem bitten sie, daß sie nur dem Kirchenpräfekten von Rain die volle Pension, die er als ehemaliger Jesuit erhalten soll, ausbezahlen müssen. Der Prediger Weber und der drittte Priester sollen eine geringere Bezahlung erhalten [2 Exemplare] - Wien, 8. April 1791. Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß das Gesuch der Universität um die nachträgliche Auszahlung der Zinsen seit dem 1. November 1790 zugunsten der Universitätskirche bewilligt wurde. Außerdem erhalten sie auch den Betrag von diesem Zeitpunkt bis zur Ausstellung der neuen Obligation und den Erlös aus dem Verkauf von Kirchengeräten in der Höhe von 9940 fl. Dafür müssen sie ab diesem Zeitpunkt die Gehälter der Priester zahlen und die Ausgaben für die gestifteten Messen bestreiten. Von den auszuzahlenden Zinsen werden die Gehälter der Priester für diesen Zeitraum abgezogen. Deshalb soll die Universität die Namen der Priester melden, damit ihnen das Gehalt angewiesen werden kann - Wien, 2. November 1791. Der Superintendent der Universitätskirche Georg Scheidlein berichtet dem Konsistorium, daß die jährlichen Ausgaben der Kirche ca. 2986 fl. 3 kr. betragen; dazu kommen noch die Gehälter für den Kircehnpräfekt und zwei weitere priester in der Höhe von je 400 fl. Die jährlichen Einnahmen aus den Zinsen betragen 3132 fl. Für außerordentliche Ausgaben bleiben 145 fl. 57 kr. übrig. Scheidlein schlägt vor, neben dem Kirchenpräfekten noch die Priester Mayerhofer und Paar einzustellen - 30. Jänner 1792. Der Rektor und das Konsistorium berichten der Niederösterreichischen Regierung, daß an der Universitätskirche der Kirchenpräfekt Franz von Rain, der die Aufsicht über die vorgeschriebenen Gottesdienste führt und sie zum Großteil auch selbst liest. Andreas Paar liest die Messen am Sonntag und ist als Beichtvater tätig; Joseph Mayerhofer ist nur für Beichten zuständig. Außerdem ist noch der akademische Prediger Johann Baptist Weber an der Kirche tätig. Rain, Paar und Mayerhofer erhalten eine jährliche |
| Remuneration von 50 fl. aus der Kirchenkassa und zusätzlich eine Pension aus dem Jesuitenfond. Der Prediger Weber erhält jährlich 200 fl. Sie erklären, daß die Finanzen der Kirche nicht ausreichend seien, 2 Operarien mit einem jährlichen Gehalt von je 350 fl. für die Beichte einzustellen. So betrugen die Einnahmen der Kirche im Jahr 1792 3132 fl. und die Ausgaben 2162 fl. 33 kr. Wenn die Universität di e vollständige Bezahlung der Priester übernimmt, so verbliebe für 1792 ein Restbetrag von 19 fl. 27 kr., der nicht ausreichend sei, um außerordentliche Ausgaben zu begleichen. Sie schlagen vor, daß nur der Kirchenpräfekt vollständig aus der Kirchenkassa bezahlt werde; die Bezahlung für die beiden anderen Priester und den Prediger sollen wie beisher erfolgen [Konzept] - 15. März 1793. Der Superintendent der Universitätskirche Georg Scheidlein berichtet an den Rektor und das Konsistorium, daß er die Hafner- und Schlosserarbeiten, um deren Bezahlung der Kirchenpräfekt Rain gebeten hat, überprüft hat. Die in Rechnung gestellten Arbeiten wurden geleistet, allerdings ist nach der Meinung Scheidleins die Bezahlung des Hafners mit 24 fl und die des Schlosser mit 16 fl. ausreichend - Wien, 1. Juli 1793. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Rain, Franz Xaver Freiherr von < Theologe; Wien, Universität > (ca. 1724-1794) (Person\R) |
| Scheidlein, Georg Edler von < Jurist; Wien, Universität > (22.09.1747-07.09.1826) (Person\S) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=21993 |
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