AT-UAW/CA 1.3.109 Rückgabe der St. Ivo - Kapelle an die Juridische Fakultät., 1753.08.03-1759.03.30 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.109
Signatur Archivplan:CA 1.3.109
Titel:Rückgabe der St. Ivo - Kapelle an die Juridische Fakultät.
Entstehungszeitraum:03.08.1753 - 30.03.1759
Schachtelnummer:30
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 108
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:57 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Juridische Fakultät bittet die Kaiserin um die Rückgabe der St. Ivo - Kapelle mit allen damit verbundenen Stiftungen und der Ausübung des Patronatsrechtes. Sie erklären, daß die St. Ivo - Kapelle seit der Schenkung des Kollmann Kolb im Besitz der Juridischen Fakultät war und daß die Fakultät stets die Stiftungskapitalien verwaltet und das Patronatsrecht ausgeübt hat; zuletzt hat der Domherr von Stegner eine Benefiziatenstelle erhalten. Nach der Ernennung des Erzbischofs Trautson zum Protector studiorum wurde 1753 der Vorschlag gemacht, die Juristenschule und die Kapelle der Regierung zu übergeben. Die Verfügung bezüglich der St. Ivo - Kapelle wurde auch dann nicht aufgehoben, nachdem die Juridische Fakultät dem Erzbischof jene Dokumente übergeben hatten, die ihre Rechtsansprüche belegen. Sie können deshalb keine Auskunft über die derzeitige Administration der Kirche geben; nach dem Tod des Dr. Heisler haben dessen Erben die Kirchenrechnungen für Dezember 1750 - April 1751 gelegt. Sein Nachfolger Dr. Ribitsch hat keine Rechnung gelegt. Sämtliche Dokumente über die Kirche und die an ihr bestehenden Stiftungen müßten bei P. Debiel sein. Weiters wird angeführt, daß die Errichtung des neuen Universitätshauses mit Wohnungen für Professoren nichts mit dem Patronatsrecht für die Kirche zu tun habe; außerdem seien die Wohnungen nicht ausreichend. Die Beibelassung der Rechte an der St. Ivo - Kapelle würde niemanden Schaden zufügen. Die Kosten für die Kirche werden durch die Fakultät und durch Stiftungen von Fakultätsangehörigen getragen. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob die Einrichtung des Büßerinnen - Instituts in der Juristenschule rechtmäßig sei - 21. Oktober 1758 [ist Beilage K zum Bericht des Konsistoriums an die Niederösterreichische Repräsentation; s. u.]
Der Rektor und das Konsistorium bitten die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer, daß die Juridische Fakultät die St. Ivo - Kapelle mit den dazugehörigen Stiftungen und dem Patronatsrecht wieder zurückerhalte. Das Konsistorium hat auch vom Administrator des Büßerinneninstituts, P. Ludwig Debiel, einen Bericht gefordert, den sie ihrem Bericht beilegen. Die Universität habe nie Eigentumsrechte an der St. Ivo - Kapelle gehabt, sondern nur an der Juristenschule. Die Kapelle war stets im Besitz der Juridischen Fakultät, die auch die notwendigen Ausgaben für die Kirche bestritt und dort ihre Feste ausrichtete. Die Kosten wurden teils aus Fakultätsgeldern, teils aus Stiftungen verstorbener Fakultätsangehöriger bezahlt. Bei der Übernahme durch die Regierung ging man vermutlich davon aus, daß beide Gebäude der Universität gehören. Nachdem die Juristenschule den Kommissären der Niederösterreichischen Repräsentation und Kammer übergeben wurde, wurde sie dem Erzbischof von Trautson zur Errichtung des Bußhauses um 13 500 fl. verkauft. Das Bußhaus erhielt auch die Stiftbriefe der Kapelle. Das Konsistorium weist darauf hin, daß der Direktor des Bußhauses, der auch gleichzeitig Berater des Erzbischofs in dieser Angelegenheit war, die Eigentumsrechte der Juridischen Fakultät in seinem Bericht weder erwähnt noch besteitet. Weiters wird argumentiert, daß die Rechte der Fakultät an der Kapelle das Bußhaus nicht berühren würden und daß niemand dadurch geschädigt würde - 12. Februar 1759.
Beilage A: Die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß die Juristenschule nach der entgültigen Fertigstellung des neuen Universitätshauses an die Regierung abgetreten werden soll [Abschrift] - Wien, 3. August 1753.
Beilage B: Das Direktorium in publicis et cameralibus teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß die Juridische Fakultät binnen acht Tagen sämtliche Dokumente, die ihr Patronatsrecht an der St. Ivo - Kapelle belegen sowie die Stiftbriefe dem Erzbischof als protector studiorum zur Prüfung vorlegen sollen und befehlen, daß dies der Fakultät bekannt gemacht wird [Abschrift] - 3. September 1753.
Beilage C: Der Dek an und die Juridische Fakultät berichten dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie die Dokumente über die Juristenschule und die St. Ivo - Kapelle durchgesehen haben. Da die Juristenschule 1626 durch einen Brand zerstört und dabei auch das Fakultätsarchiv vernichtet wurde - es blieben nur einige Dokumente übrig, die der damalige Dekan gerade entlehnt hatte - mußten sie ihre Angaben teilweise mit anderen Quellen belegen. 1389 wurde die Juristenschule der Fakultät von Albrecht III. geschenkt; aus den Steuerbüchern der Stadt Wien geht hervor, daß die Juristenschule vom Stephansfreithof aus das sechste Haus sei. Die Kapelle wurde stets als zur Juristenschule und nicht zum benachbarten "Erwartischen Haus" gehörig angesehen. Durch die Weiheurkunde von 1744 wird ebenfalls belegt, daß die Kapelle zur Juristenschule gehört. Auch der Katalog der Dekane belegt dies: der Neubau der St. Ivo - Kapelle wurde aus Fakultätsgeldern finanziert. Auch die Juristenschule wurde 1534 teilweise renoviert, teilweise neu gebaut. Das Patronatsrecht ergibt sich einerseits aus dem Eigentumsrecht, wird aber auch durch die Fakultätsstatuten bestätigt. Im ältesten Stiftbrief von 1513 stiftet Johann Keckhmann, Doktor des Kirchenrechts, zwei wöchentliche Messen. Die Bestellung des Priesters erfolgt durch die Fakultät; auch die anderen Stifter haben das Recht, die Priester für die Messen zu ernennen, der Fakultät überlassen. Die Fakultät bittet, daß ihr die Eigentumsrechte gelassen werden und die Intentionen der Stifter nicht verändert werden. Sie weisen außerdem darauf hin, daß die St. Ivo - Kapelle für Fakultätsgottesdienste verwendet wird [Abschrift]- undatiert [10. Oktober 1753].
Beilage D: Die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß die Juristenschule und die St. Ivo - Kapelle mit allen dazugehörigen Inventar und Dokumenten der Niederösterreichischen Repräsentation und Kammer übergeben werden soll. Die Gebäude werden danach dem Erzbischof zur Errichtung eines Bußhauses überlassen. Die Repräsentationsräte Bartholomäus von Tinti und Gottlieb Ferdinand von Pichler werden zu Kommissären für die Übergabe ernannt [Abschrift] - Wien, 20. Februar 1754.
Beilage E: Inventar der zur St. Ivo - Kapelle gehörigen Kirchengeräte [Abschrift] - Wien, 1. April 1754.
Beilage F: Aufstellung der Gesamtsumme der zur St. Ivo - Kapelle gehörigen Obligationen [Abschrift] - Wien, 1. April 1754.
Beilage G: Verzeichnis der zur St. Ivo - Kapelle gehörigen Dokumente, Stiftbriefe und Obligationen [Abschrift] - Wien, 4. April 1754.
Beilage H: Die Juridische Fakultät berichtet der Niederösterreichischen Repräsentation und Kammer auf ihre Anfrage hin, daß sich das Original des Scheiermannischen Stiftsbriefes samt der Obligation über 1000 fl. nie im Archiv der Fakultät befunden hat, sondern bei der Rheinischen Nation liegt. Auch die Dokumente der Gerdes´schen Stiftung besitzt die Fakultät nicht. Hofkriegsrat von Dreyling ist Superintendent dieser Stiftung und müßte darüber Auskunft geben können. Es wurde bereits im Übergabeprotokoll vom 4. April angemerkt, daß sich die Obligation der Schwandnerischen Stiftung
nicht beim Stiftbrief befindet. Zu den Kirchenrechnungen ist zu berichten, daß nach dem Tod des Dr. Geisler Dr. Ribitsch zum Verwalter bestellt wurde; dieser hat aber bis jetzt keine Rechnung gelegt. Über die Frage, seit wann die Zinsen der Stiftungen nicht mehr bezahlt wurden, hat er P. Debiel Auskunft gegeben. Bezüglich der Stiftung von 6000 fl., die im Divalischen Testament zugunsten der St. Ivo - Kapelle errichtet wurde, wird berichtet, daß diese Stiftung nicht zustande kam, da aus der Verlassenschaft die Gläubiger des Verstorbenen bezahlt werden mußten und diese nur zu 50% abgefertigt werden konnten. Auch der Graf St. Juliennesche Fundus, aus dem dieses Legat hätte bezahlt werden sollen, ist in Konkurs geraten [Abschrift]- 11. April 1754.
Beilage J: Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der St. Ivo - Ka pelle vom 5. Dezember 1750 - 16. April 1751 [Abschrift] - 19. August 1751.
Beilage L: Ludwig Debiel berichtet dem Rektor und dem Konsistorium, daß durch das Dekret vom 3. August 1753 die Übergabe der Juristenschule und der Kapelle beschlossen wurde. Am 4. April 1754 fand die Übergabe an die Repräsentationsräte von Tinti und von Pichler statt; am 4. Mai wurde die Juristenschule an den Erzbischof von Trautson um 13 500 fl. verkauft. Sämtliche zur Kapelle gehörigen Dokumente wurden dem neuen Kloster übergeben. Dr. Ribitsch hat dem Erzbischof die ausständigen Kirchenrechnungen übergeben - 22. Dezember 1758.
Die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer teilt dem Rektor und dem Konsistorium ordinarium mit, daß die Büßerinnen, die in der ehemaligen Juristenschule untergebracht sind, auf eigenen Wunsch in andere Klöster gebracht werden. Die St. Ivo - Kapelle wird mitsamt den Stiftungen wieder der Juridischen Fakultät übergeben; in der Juristenschule wird vom Erzbischof ein Priesterhaus errichtet - Wien, 27. März 1759.
Der Rektor und das Konsistorium ordinarium teilen dem Dekan und der Juridischen Fakultät die Bestimmungen des Regierungsdekrets vom 27. März mit - 30. März 1759.
 

Deskriptoren

Einträge:  Heisler, Franz Karl < Heisler, Heißler, Jurist; Wien, Universität > (-16.04.1751) (Person\H)
  Dreyling, Joseph Adam < Treiling, Jurist; Wien, Universität > (ca. 1708-01.06.1778) (Person\D)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
J Alt 5.4 Kollationierte Abschrift des Testaments von Johann Baptist Divall, 1746.06.20-1758.07.04 (Akt)
 

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