AT-UAW/CA 1.3.111 Forderung der Universität und verschiedener Stiftungen an das Ärar., 1709.06.18-1759.08.04 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.3.111
Signatur Archivplan:CA 1.3.111
Titel:Forderung der Universität und verschiedener Stiftungen an das Ärar.
Entstehungszeitraum:18.06.1709 - 04.08.1759
Schachtelnummer:30
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 110
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:174 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Rektor und das Konsistorium ordinarium bitten die Kaiserin, das die Forderungen der Rosenburse und der Goldberg-, Steidlischen und Fabrischen Stiftungen beglichen werden. Die Forderungen des Goldberg ergeben sich daraus, daß die Jesuiten nach der Übernahme des alten Stiftungshauses am Fleischmarkt, das gegenüber dem St. Lorenz -Kloster lag und jetzt Teil des Pazmanitenkollegs ist, der Universität das Scholzische Haus in der Johannesgasse als Ersatz übergeben haben. Da dieses Haus weniger Zins abwirft, haben sie von den ihnen zustehenden 280 fl. für Professoren der Theologie 150 fl. für den Goldberg bestimmt. Dieses Geld wurde der Stiftung allerdings nicht bezahlt. Nach dem Bericht des Stiftungssuperintendenten Dr. Habermann hat der Goldberg bis 1756 eine Forderung von 14 559 fl. an das Ärar und 1012 fl. 30 kr. an die Jesuiten. In dieser Sache wurde bereits an die Niederösterreichische Kammer berichtet und auch die Alumnen der Goldbergstiftung - derzeit 27 - haben eine Bittschrift an die Kammer gerichtet, da ihnen die Stiftung derzeit nur ein Quartier, aber keine Verpflegung bieten kann. Die Forderungen der Rosenburse und der Steidlischen Stiftung wurden bereits im Bericht vom 31. August 1754 erwähnt und es wurde eine eigene Aufstellung abgegeben. Die Stiftung des Bischofs Johann Fabri wurde für sechs Studenten aus Leutkirchen und sechs Studenten aus Wien errichtet; Fabri setzte die Stiftung 1540 zur Universalerbin ein. Darunter befindet sich auch ein Kapital von 2000 fl., das auf der Wassermaut angelegt ist. Bis 1625 finden sich Hinweise auf Zahlungen an die Stiftung; danach wurde nichts mehr bezahlt. Der Superintendent Dr. Hacker hat sich deshalb bereits an die Kaiserin gewandt; sein Gesuch wurde bereits dem Kammerprokurator, der auch für die Wassermaut zuständig ist, zugestellt.Der Vollständigkeit halber wird auch diese Forderung nochmals erwähnt - undatiert; nach 1756.
Beilage A: Der Rektor und das Konsistorium bitten die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer um die Bestätigung für die übergebenen Obligationen und bitten, daß die Forderungen der Universität sowie der Stiftungen Rosenburse und Goldberg bezahlt werden. In Antwort auf die Resolution von 12. März berichten sie, daß der Universitätskassier die nötigen Vollmachten zur Behebung der Zinsen von Universitätskapitalien bereits erhalten hat; wegen der Behebung der Zinsen von Fakultätskapitalien muß er sich an die zuständigen Dekane wenden. Die ausständigen 511 289 fl. 49 kr. stammen teils aus Zinsen von Darlehen, teils aus Stiftungen. Die Kapitalien von 2090 fl. und 3000 fl. gehören der Rosenburse, das Kapital von 1760 fl. ist eine Stiftung des Andreas Steidl für zwei Benefiziaten, die je vier wöchentliche Messen in St. Hieronymus lesen sollen. Diese Kapitalien wurden aus rein adminsitrativen Gründen unter die Kapitalien der Universität gerechnet. Die verlangten Obligationen werden dem Bericht begelegt. Bezüglich der finanziellen Erfordernisse für die Fakultätsfeste wurden die Fakultäten bereits um Berichte gebeten und auch die Prokuratoren wurden darüber informiert, daß sie jährliche Rechnungen zu legen haben. Die 150 fl., die als Gehalt für einen Professor der Theologie von den Jesuiten beansprucht werden, stehen diesen nicht zu. Nachdem die Jesuiten anstelle des alten Goldbergs das Scholzische Haus in der Johannesgasse gekauft und der Universität überlassen haben, wurde festgestellt, daß dieses nicht soviel Zins abwirft. Deshalb wurde am 10. Jänner 1653 vereinbart, daß die Jesuiten anstatt der vereinbarten 280 fl. für zwei Theologieprofessoren nur 130
fl. erhalten sollten; die Differenz von 150 fl. sollte dem Goldberg zur Abdeckung des entstandenen Schadens zugute kommen. Zwischen 1653 und 1650 wurden diese 150 fl. weder der Universität noch dem Goldberg, sondern den Jesuiten bezahlt; danach wurden sie nicht mehr bezahlt. Somit hat die Goldbergstiftung eine Gesamtforderung von 52 453 fl. 7 1/2 kr. an ausständigen Kapital und Zinsen, wovon die Jesu iten 5720 fl. 37 1/2kr. und das Ärar 46 732 fl. 30 kr. zu begleichen haben - 11. April 1754.
[Rückseite]: Die Hofkammer beauftragt die Hofbuchhalterei damit, die Ansprüche der Rosenburse auf die Stiftungen über 2090 fl. und 3000 fl. zu untersuchen. Ebenso soll die Steidlsche Meßstiftung und die Ansprüche der Goldbergstiftung auf die jährlichen 150 fl. untersucht werden. Das Konsistorium soll die erforderlichen Stiftbriefe in Original nachreichen, da sie diese bis jetzt nur als Abschriften vorgelegt hat - Wien, 28. August 1754 [ist auch Beilage A zum Bericht vom 4. Dezember 1758].
Beilage C: Der Rektor und das Konsistorium berichten an die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer, daß sie in ihrem Bericht vom 11. April erklärt haben, daß die Obligationen, auf denen die Forderungen der Universität beruhen z. T. der Rosenburse und der Steidlischen Meßstiftung gehören. Die anderen Obligationen wurden bereits im Original übergeben. Zur Klärung dieser Forderungen wurde eine Kommission unter dem Vorsitz des Kammerrates Grafen von Lamberg einberufen. Der Dekan der Theologischen Fakultät, Caspar Scheurer, und der Universitätssyndicus wurden zu Vertretern der Universität ernannt und zur Verasammlung am 14. August geladen. Dabei wurde befunden, daß für die Kapitalien der Rosenburse und der Steidlischen Stiftung eine eigene Aufstellung angefertigt werden soll. Diese wird nun der Kammer mit der Bitte um baldige Erledigung übergeben - 31. August 1754.
Beilage D: Verzeichnis der Forderungen der Universität an das Ärar bis zum Jahr 1725; bereits erfolgte Zahlungen wurden nicht berücksichtigt - undatiert [war mehrfach Beilage].
Der Direktorial -Hofbuchhalter Matthias Friedrich Forckoh berichtet, daß der Bericht der Universität vom 11. April 1754 der Hofbuchhalterei zur Prüfung übergeben wurde; die Akten wurden von dem verstorbenen Hr. Stätzer bearbeitet. Später wurden die Akten der Direktorialregistratur übergeben; deshalb kann man auf den Bericht der Hofkammer - Buchhalterei vom 28. März 1749 sowie auf die Anmerkungen vom 20. Februar 1752 verweisen. Daraus ergibt sich, daß die Forderungen aus den genannten Kapitalien der Rosenburse wegen fehlender Belege nicht akzeptiert werden können; die Forderungen der Steidlischen Stiftung sind dagegen zu den übrigen zu rechnen. Es wird eine Pauschalzahlung vorgeschlagen, wobei zu berücksichtigen ist, ob es seitdem mit der Universität Vereinbarungen gegeben hat. Die Forderungen der Goldbergstiftung werden in den Rechnungen der Universität nicht erwähnt, sondern nur im Bericht des Superintendenten Dr. Habermann genannt. Sie betreffen nicht die Universität, sondern müssen von der Stiftung beansprucht werden. Allerdings wird die Berechtigung angezweifelt - Wien, 4. Dezember 1758.
Beilage A: s. o.
Beilage B: Die Niederösterreichische Hofbuchhalterei berichtet über die Forderungen der Universität an das Ärar: diese wurden bereits verschiedenen Kommissionen vorgelegt. 1700 wurde wegen der Forderungen der Universität eine Kommission unter der Leitung der Kommissäre von Salla und von Parati einberufen. 1709 wurde nach dem Tod von Sallas Theobald von Mayer ernannt: Die Kommission hat zur
Prüfung die Nö. Hofbuchhalterei herangezogen.Diese legte am 31. Oktober 1710 einen Bericht vor, aus dem hervorgeht, daß die Forderungen der Universität anstatt der von ihr angegebenen 714 160 fl. nur 455 758 fl. 53 kr. 2 den. betragen. Es wird der Vorschlag einer Pauschalzahlung an die Universität gemacht. Bis 1725 wurde daraufhin nichts unternommen. Zu dieser Zeit wurde erneut eine Kommission eingesetzt; zunächst unter dem Vorsitz des Barons von Tavonat und nach dessen Tod unter dem Vorsitz des Barons von Wertenburg. Die Hofbuchhalterei hat am 5. November 1726 einen erneuten Bericht abgegeben. Daraufhin sollten zwei Vertreter der Universität vor die Kommission geladen werden, um über einen Kompromiß zu verhandeln. Wegen der Kriegssituation und dem Tod des Kaisers ist aber wieder lange Zeit nichts g eschehen. Die Universität hat ihre Forderungen mehrmals erneuert. Nun wurden die Forderungen der Universität bis 1748 überprüft. Dabei werden zwei Posten beanstandet; die angegebenen Kapitalien über 2090 fl. und über 3000 fl. können nicht belegt werden und wurden deshalb aus der Aufstellung der Universität gestrichen. Es ergibt sich eine Forderung von 515 112 fl. 12 kr.; allerdings fehlen insgesamt 195 Jahresrechnungen. Deshalb können keine genaue Angaben gemacht werden. Es wird erneut eine Pauschalzahlung oder ein anderer Kompromiß vorgeschlagen; außerdem soll die Universität noch die Originale der Obligationen nachreichen - Wien, 28. Mai 1749.
Beilagen A -Q zum Bericht vom 28. Mai 1749:
Beilage C zum Bericht vom 28. Mai 1749: Der Rektor und das Konsistorium bitten die Hofkammer, daß sie der Kommission, die sich mit den Forderungen der Universität an das Ärar befaßt, befiehlt, die Angelegenheit zu Ende zu bringen und daß anstelle des verstorbenen Vorsitzenden von Salla ein anderer Vorsitzender ernannt wird - 18. Juni 1709.
Beilage D zum Bericht vom 28. Mai 1749: Die Niederösterreichische Buchhalterei bittet die Hofkammer, anstelle des verstorbenen Herrn von Salla einen anderen Mittelsrat als Kommissär einzusetzen, der gemeinsam mit Herrn von Baratti die Forderungen der Universität an das Ärar untersucht - Wien, 18. Juli 1709.
Beilage E zum Bericht vom 28. Mai 1749: Die Hofkammer ersucht Andreas Theobald von Mayer, den Vorsitz der Kommission zur Behandlung der Forderungen der Universität an das Ärar zu übernehmen, nachdem der bisherige Präses Hr. von Salla gestorben ist. Er soll diese Aufgabe gemeinsam mit dem Mittelsrat von Parati übernehmen - Wien, 12. August 1709.
Beilage F zum Bericht vom 28. Mai 1749: Die Kommissäre Andreas Theobald von Mayer und Ignaz Baratti berichten der Hofkammer, daß sie die Forderungen der Universität im Beisein des Raitoffiziers der Nö. Buchhalterei, Hr. Pauer geprüft haben. Die Vertreter der Universität Hr. von Öttl und Hr. von Managetta haben ihnen die Tabelle mit den Forderungen der Universität sowie die Dokumente, die diese Ansprüche beweisen, vorgelegt. Bereits eingegangene Zahlungen wurden in dieser Aufstellung allerdings nicht berücksichtigt. Die Forderungen der Universität an das Niederösterreichische Salzamt betragen 93 480 fl., an die Maut zum Roten Turm 30 560 fl., an die Maut Stain 14 600 fl. und an die Maut Ybbs 575 520 fl.. Die Gesamtsumme beträgt somit 714 160 fl.. Um die Summe der bereits empfangenen Zahlungen festzustellen, soll die Nö. Buchhalterei die Rechnungsbücher dieser Ämter überprüfen - nach 12. August 1709.
Beilage G zum Bericht vom 28. Mai 1749: Die Niederösterreichische Buchhalterei berichtet über die Prüfung der Forderungen der Universität, die sie
auf Befehl der Kommissäre Andreas Theobald von Mayer und Ignaz von Barati vorgenommen haben. Dazu sind sie die Rechnungsbücher der einzelnen Ämter durchgegangen und haben Auszüge angefertigt. Das Niederösterreichische Salzamt hat der Universität zwischen 1563 und 1699 63 389 fl. 32 kr. 2 den. bezahlt, die Maut zum Roten Turm von 1538 bis 1706 1848 fl., die Maut Stain von 1563 bis 1648 7840 fl. und die Maut Ybbs von 1534 bis 1708 159 723 fl. 34 kr.. Die Gesamtsumme der Zahlungen beträgt somit 232 801 fl. 6 kr. 2 den.; nach Abzug dieser Summe von den Gesamtforderungen in der Höhe von 688 560 fl. bleibt eine Restforderung von 455 758 fl. 53 kr. 2 den.. Da aber etliche Rechnungen fehlen, kann die genaue Forderungssumme nicht erhoben werden. Deshalb schlagen sie vor, daß mit Universität eine Pauschalzahlung vereinbart wird - undatiert; 31. Oktober 1710.
Beilagen A - F zum Bericht vom 31. Oktober 1710:
Beilage B zum Bericht vom 31. Oktober 1710: Auszug aus den Rechnungsbüchern des Nö. Salzamtes über die Zahlungen, die die Universität an Zinsen und Dotationen erhalten hat; die Gesamtsumme beträgt 63 389 fl. 32 kr. 2 den..
Beilage C zum Bericht vom 31. Oktober 1710: Auszug aus den Rechnungsb üchern der Maut zum Roten Turm über die Zahlungen, die die Universität an Zinsen erhalten hat; die Gesamtsumme beträgt 1848 fl..
Beilage D zum Bericht vom 31. Oktober 1710: Auszug aus den Rechnungsbüchern der Maut Stain über die Zahlungen, die die Universität an Zinsen erhalten hat; die Gesamtsumme beträgt 7840 fl..
Beilage E zum Bericht vom 31. Oktober 1710: Auszug aus den Rechnungsbüchern der Maut Ybbs über die Zahlungen, die die Universität an Zinsen und Dotationen erhalten hat; die Gesamtsumme beträgt 159 723 fl. 34 kr..
Beilage H zum Bericht vom 28. Mai 1749: Aufstellung der Kapitalien und Stiftungen, von denen die Universität jährliche Zahlungen zu erhalten hat sowie die Gesamtsumme dieser Zahlungen bis zum Jahr 1709, wobei bereits erfolgte Zahlungen bereits abgezogen wurden; der ausständige Restbetrag beläuft sich auf 455 758 fl. 53 kr. 2 den..
Beilage K zum Bericht vom 28. Mai 1749: Hofdekret an die Hofkammer, in dem dieser befohlen wird, einen Vorschlag für die Nachfolge des Ferdinand Ignaz von Tavonat zu machen. Dieser war Vorsitzender der Kommission, die sich mit den Forderungen der Universität an das Ärar befaßte und ist vor kurzem gestorben - Wien, 12. September 1726.
Beilage L zum Bericht vom 28. Mai 1749: Aufstellung der Kapitalien und Stiftungen, von denen die Universität jährliche Zahlungen erhalten soll sowie die Gesamtsumme dieser Zahlungen bis zum Jahr 1725; bereits eingegangene Zahlungen wurden nicht berücksichtigt.
Beilage M zum Bericht vom 28. Mai 1749: Die Hofbuchhalterei berichtet, daß sie den Auftrag erhalten haben, die Forderungen der Universität an das Ärar in der Höhe von 778 488 fl. zu überprüfen. Für die von der Universität in Rechnung gestellten Kapitalien über 2090 fl. und 3000 fl. haben sie weder Urkunden noch Einträge über erfolgte Zahlungen gefunden; daher werden diese Forderungen bis zum ordentlichen Nachweis durch die Universität gestrichen. Die Zinszahlungen bis 1725 betragen 77 180 fl. 50 kr.; das Geld aus Donationen 664 514 fl. 10 kr.. Die Universität hat von verschiedenen Ämtern bzw. dem Stadtbanco insgesamt 270 060 fl. 5 kr. erhalten. Es bleibt ein offener Restbetrag von 471 630 fl. 55 kr.. Allerdings kann die exakte Summe nicht erhoben werden, da ca. 200 Jahre Rechnungen von den Mauten Ybbs und zum Roten Turm fehlen. Diese Rechnungen sollen von der Universität aus den
Quästoratsrechnungen belegt bzw. pauschaliert werden. Es wird die Frage aufgeworfen, ob nicht bestätigte Donationen von früheren Landesfürsten auch so genau zu bezahlen seien wie die Zinsen veranlagter Gelder. Weiters geht es um die Forderungen verstorbener Professoren und ob diese Forderungen mit den Erben oder der Universität zu verhandeln seien. Schließlich wird daran erinnert, daß die Universität zur Begleichung offener Forderungen Güter verkauft hat - Wien, 5. November 1726.
Beilagen A- C zum Bericht vom 5. November 1726:
Beilage C zum Bericht vom 5. November 1726: Aufstellung der k.k. Hofbuchhalterei über die Forderungen der Universität an das Ärar, nachdem die nicht belegten Kapitalien über 2090 fl. und 3000 fl. abgezogen wurden. Die offenen Forderungen betragen 471 630 fl. 55 kr..
Auszüge Nr. 1 - Nr. 5 zum Bericht vom 5. November 1726:
Auszug Nr. 1 zum Bericht vom 5. November 1726: Auszug aus den Rechnungsbüchern des NÖ. Salzamtes über jene Kapitalien, die die Universität verliehen hat und über die Zinszahlungen für diese Kapitalien; die Gesamtsumme der Zahlungen beträgt 84 381 fl. 34 kr..
Auszug Nr. 2 zum Bericht vom 5. November 1726: Auszug aus den Rechnungsbüchern der Maut zum Roten Turm über das Kapital von 1760 fl., das die Universität verliehen hat und über die Zinszahlungen für dieses Kapital ; die Gesamtsumme der Zahlungen beträgt 1848 fl..
Auszug Nr. 3 zum Bericht vom 5. November 1726: Auszug aus den Rechnungsbüchern der Maut Stain über das Kapital von 1000 fl., das die Universität verliehen hat und über die Zinszahlungen für dieses Kapital; die Gesamtsumm e der Zahlungen beträgt 7840 fl..
Auszug Nr. 4 zum Bericht vom 5. November 1726: Auszug aus den Rechnungsbüchern der Maut Ybbs über jene Kapitalien, die die Universität verliehen bzw. als Dotation erhalten hat und über die (Zins)Zahlungen für diese Kapitalien; die Gesamtsumme der Zahlungen beträgt 161 603 fl. 34 kr..
Auszug Nr. 5 zum Bericht vom 5. November 1726: Auszug aus den Rechnungsbüchern des Bancalitäts - Kameral - Zahlamtes über die zwischen 1715 und 1725 bezahlten Professorengehälter; die Gesamtsumme der Zahlungen beträgt 14 390 fl. 57 kr..
Beilage N zum Bericht vom 28. Mai 1749: Notiz über die Sitzung der Kommission vom 14. Dezember 1726: es wurde die Frage der zwei Kapitalien über 2090 fl. bzw. 3000 fl. besprochen; diese Forderung wurde auch vom Superintendenten der Rosenburse, Hr. Schmelde, vorgebracht. Weiters wurden die fehlenden Rechnungen angesprochen. Es sollen die Vertreter der Universität vorgeladen werden und ihnen der Vorschlag einer Pauschalzahlung unterbreitet werden.
Beilage O zum Bericht vom 28. Mai 1749: Aufstellung der k.k. Hofbuchhalterei über die Forderungen der Universität an das Ärar, nachdem die nicht belegten Kapitalien über 2090 fl. und 3000 fl. abgezogen wurden. Die offenen Forderungen betragen 515 112 fl. 24 kr. - Wien, 28.Mai 1749.
Beilage P zum Bericht vom 28. Mai 1749: Verzeichnis der fehlenden Rechnungen über Zahlungen des Salzamtes, der Maut zum Roten Turm und der Maut Ybbs.
Beilage Q zum Bericht vom 28. Mai 1749: Die Buchhaltung der Hofkammer berichtet zu den Forderungen der Universität an das kaiserliche Ärar, daß über 100 Rechnungen zum Beleg der Forderungen fehlen und daher kann keine verläßliche Abrechnung gemacht werden kann. Die Universität soll das Fehlende aus den Quästoratsrechnungen ergänzen bzw. für fehlende Rechnungen soll ein Pauschalbetrag errechnet werden. Zwei Kapitalien, zu denen keine Nachweise vorhanden sind, müssen gestrichen werden. Es wird eine
neuerliche Durchsicht empfohlen, da 1000 fl. aus dem Dominikaner Nachlaß abzuziehen sind und eventuell noch andere derartige Posten abzuziehen wären. In den Rechnungen sollen Kapitalien und Schenkungen getrennt ausgewiesen werden; wenn die offenen Forderungen beglichen würden, müßte wieder strenger auf die Einhaltung der Bestimmungen für Stiftungen bzw. auf die Lehrtätigkeit der Professoren geachtet werden. Weiters ergibt sich die Frage, ob die Forderungen verstorbener Professoren an deren Erben oder an die Universität fallen sollen. Es besteht die Möglichkeit, die offenen Forderungen in Raten zu bezahlen oder den Betrag als Fond zu widmen, aus dessen Zinsen die Universität die nötigen Zahlungen leisten kann - undatiert; 1725.
Beilage C: Die Buchhaltung der Hofkammer berichtet über die Forderungen der Universität an das Ärar, daß die Buchhaltung am 28. Mai 1749 einen Bericht an die Hofkammer erstattet hat; daraufhin hat das Direktorium ein Referat verlangt, das von Hofrat von Doblhofer anhand der Aufzeichnungen des verstorbenen Hofkammerrates von Grieblpauer vorgetragen wurde. Es wurde eine Kommission unter dem Vorsitz des Hofkammer- Vizepräsidenten von Prandau einberufen, die die Originaldokumente der Universität prüfen sollte. Von Seiten der Universität sollten Vertreter bestimmt werden. Danach wurde allerdings nichts weiter unternommen. Die Forderungen der Universität bis 1748 betragen laut ihrem eigenen Bericht 865 520 fl., während die Buchhaltung auf eine Summe von 515 112 fl. 24 kr. kommt. Zwei Kapitalien, die von Erzherzog Albrecht der Universität zugeteilt wurden, konnten nicht berücksichtigt werden, da die entsprechenden Dokumente fehlen. Außerdem konnten die offenen Forderungen aus dem Salzamt und den Mauten zum Roten Turm, Stein und Ybbs nicht genau angegeben werden. Deshalb schlägt die Buchhaltung vor, sich mit der Universität auf eine Pauschalzahlung zu einigen und verweist auf die Vorschläge, die im Bericht von 1725 enthalten sind - Wien, 20. Februar 1752.
Beilage D: Die Niede rösterreichische Regierung teilt der Universität mit, daß die Differenz von 32 746 fl. 18 kr., die zwischen den jährliche Erfordernisse der Universität, die sich auf 39 372 fl. 34 kr. belaufen und ihren Eigenmitteln in der Höhe von 6626 fl. 16 kr. besteht, bis zum Flüssigwerden anderer Fonds von der Ministerial - Bancodeputation vogeschossen wird. Verschiedene Posten der Universitätsrechnungen werden beanstandet: anstelle des Universitätsquästors, der ein Gehalt von 100 fl. erhält, soll ein landesfürstlicher Beamter die Finanzen kontrollieren. Sein Gehalt wird aus dem Ärar bezahlt. Weiters soll überprüft werden, ob der in der Universitätskanzlei angestellte Kanzleibeamte mit einem jährlichen Gehalt von 500 fl. wirklich notwendig sei. Für die Rede zum Fest der Unbefleckten Empfängnis sollen künftig höchstens 8 fl. anstatt der bisher bezahlten 25 fl. ausgegeben werden. Auch die Kosten für das Weihefest der St. Ivo - Kapelle (148 fl.), das St. Ivo - Fest (160 fl.) und das Fest der Hl. Cosmas und Damian (160 fl.) sollen reduziert werden; der Kapellmeister Reitter soll für die Musik zu Fakultätsgottesdiensten nicht mehr als 50 fl. erhalten. Bei den Festen sollen künftig keine Süßigkeiten und Weine mehr gereicht werden.Die Zahlung der Universität zu Disputation armer Studenten wird weiterhin bewilligt, soll aber von Fall zu Fall geprüft werden; gleiches gilt für die Zahlung von 130 fl. für vier arme Advokatenwitwen - Wien, 30. Oktober 1753.
Beilage E: Verzeichnis über die Zahlungen, die die Jesuiten für die Besoldung der Professoren im
Kolleg erhalten haben - undatiert; 28. Mai 1749.
Das Direktorium in publicis et cameralibus teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß die ehemalige Niederösterreichische Repräsentation und Kammer jene Urkunden, mit denen die Universität ihre Forderungen an das Ärar begründet, dem Direktorium übergeben hat - Wien, 4. August 1759.
Beilage: Verzeichnis der Urkunden, die die Universität der Niederösterreichischen Repräsentation und Kammer übergeben hat.
Verzeichnis der Forderungen der Universität an das Ärar bis zum Jahr 1725 mit Nachtrag bis 1743; bereits erfolgte Zahlungen wurden nicht berücksichtigt - undatiert.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Vgl. CA 1. 3. 93; Forderungen Rosenburse: vgl. CA 1. 3. 78, fol. 108 - 113. Auszüge aus Rechnungsbüchern von 1709 bzw. 1725: bei etlichen Namen starke Abweichnungen; beide Formen im Index.
 

Deskriptoren

Einträge:  Habermann, Joseph < Mediziner; Wien, Universität > (ca. 1713-09.23-27.06.1791) (Person\H)
  Scheurer, Kaspar < OESA, Theologe; Wien, Universität > (17.01.1703-14.10.1759) (Person\S)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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