AT-UAW/CA 1.2.118 Erfassung und Untersuchung der Universitätsstiftungen zur Unterstützung armer Studenten., 1766.07.09-1767.04.04 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.2.118
Signatur Archivplan:CA 1.2.118
Titel:Erfassung und Untersuchung der Universitätsstiftungen zur Unterstützung armer Studenten.
Entstehungszeitraum:09.07.1766 - 04.04.1767
Schachtelnummer:23
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 117
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:9 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Rektor und das Konsistorium ordinarium teilen den Direktoren und Dekanen der vier Fakultäten mit, daß durch ein Hofkanzleidekret vom 5. Juli 1766 ein Verzeichnis sämtlicher Universitätsstiftungen gefordert wurde, das die Anzahl der Stipendiaten, ihre Herkunft, die Dauer des Stipendiums und die Art der Studienrichtungen beinhalten soll. Weiters sollen die Stiftungskapitalien aufgelistet werden. Die einzelnen Fakultäten sollen jene Stiftungen verzeichnen, die ihnen zugeordnet sind und binnen acht Tagen an das Konsistorium schicken - 9. Juli 1766.
[direkt anschließend]: Gleichlautende Dekrete an den Superintendenten der Goldbergstiftung, Johann Anton von Bernhard, und den Regens des St. Ignatius und Pankratius - Seminars [alles Konzepte].
Der Rektor und das Konsistorium ordinarium ermahnen die Direktoren und Dekane der Theologischen, Juridischen und Philosophischen Fakultät, die bereits am 9. Juli geforderten Verzeichnisse der Stiftungen binnen drei Tagen abzugeben - 18. August 1766.
[direkt anschließend]: gleichlautendes Dekret an den Regens des St. Ignatius und des Pankratius - Seminars [beides Konzepte].
Die böhmisch-österreichische Hofkanzlei teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß das Verzeichnis sämtlicher Stiftungen für arme Studenten der Kaiserin vorgelegt wurde und daß die böhmisch-österreichische Hofkanzlei eine Kommission zur Untersuchung dieser Stiftungen aufstellen soll. Es soll der derzeitige Stand der Kapitalien ermittelt und erwogen werden, ob kleinere Stipendien zur besseren Verwendung zusammengelegt werden sollen. Außerdem soll geklärt werden, ob die Stipendiaten für ihre Studien geeignet sind. Der Rektor und Konsistorium sollen zwei Mitglieder des Konsistoriums bestimmen, die der Kommision die gesammelten Stiftbriefe vorlegen sollen - Wien, 14. März 1767.
Der Rektor und das Konsistorium ordinarium teilen dem Direktor der theologischen Studien die Bestimmungen des Hofkanzleidekrets vom 14. März mit und ernennen ihn sowie den Dekan der Juridischen Fakultät zum Kommissär. Der Direktor der medizinischen Studien habe sich ebenfalls bereit erklärt, das Amt eines Kommissärs zu übernehmen. Die beiden Kommissäre sollen bei der Hofkommission vorsprechen und die geforderten Dokumente aus dem Archiv vorlegen [unvollständig] - zwischen 14. März und 4. April 1767.
Der Rektor und das Konsistorium ordinarium berichten an die Kaiserin, daß sie den Direktor der medizinischen Studien, Gerald van Swieten, und den Dekan der Juridischen Fakultät, Dr. Ertl, zu Kommissären ernannt haben, die die Kommission zur Untersuchung der Stiftungen unterstützen sollen - 4. April 1767.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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