AT-UAW/CA 2.0.119 Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1760 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre., 1761.11.28 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.119
Signatur Archivplan:CA 2.0.119
Titel:Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1760 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre.
Entstehungszeitraum:28.11.1761
Schachtelnummer:41
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 118
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:10 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Kommissäre Simon von Stock, Philipp Joseph von Fillenbaum, Johann Christoph Aigner und Joseph Gregor Gewey berichten an den Rektor und das Konsistorium, daß sie die Stiftungsrechnungen für 1760 geprüft haben. Der Superintendent der Gerdeschen Stiftung soll den Kassarest von 100 fl. veranlagen lassen. Der Superintendent der Goldbergstiftung soll den ausständigen Zins für eine Wohnung im Stifthaus in der Höhe von 70 fl. eintreiben. Die Stipendiaten Beyerl, Weigner, Press, Schobscheck, Liesneck und Krigel haben nicht die erforderlichen Leistungen erbracht und sollen deshalb ermahnt werden. Der Stipendiat Franz Herzog soll aus der Stiftung entlassen werden, da er sein Rechtsstudium bereits absolviert hat. Der Superintendent der Haidenburse soll die auständigen Zinsen zweier Kapitalien beheben und verrechnen. Die Forderung der Kilber - Vilinischen Stiftung an den Magistrat der Stadt Graz wurde zwar gestellt, der Magistrat wurde aber durch eine Hofresolution vom 11. April von der Zahlungsverpflichtung enthoben. Der Superintendent der Molitorischen Stiftung soll vom Kassarest in der Höhe von 163 fl. 150 fl. veranlagen lassen und das Kapital von 1000 fl., das auf dem Schröttlischen Haus liegt, aufkündigen. Der Superintendent der Pacherischen Stiftung hat den Kassarest falsch angegeben. Außerdem soll er die Stiftungskapitalien, die auf dem Graf Keryschen und dem Leeberischen Haus liegen, aufkündigen. Der Superintendent der Bricci - Ramingischen Stiftung hat angegeben, daß er die Niederösterreichische Landschaftsobligation deshalb nicht abgegeben habe, da die Summe wegen ihrer Geringfügigkeit demnächst ausbezahlt werde. Weiters soll er vom Kassarest 100 fl. veranlagen lassen. Der Superintendent der Rosenburse soll erneut angewiesen werden, den ausständigen Restbetrag vom Verkauf des Hauses in Brunn einzutreiben; außerdem soll er einen Bericht über die Realitäten der Rosenburse und deren Verkauf abgeben und den Vertrag mit dem Grafen von Locatelli über den Zehent der nächsten Rechnung beilegen. Der ehemalige Superintendent der Scheuermannischen Stiftung, Georg Miller, hat die Niederösterreichische Landschaftsobligation über 30 fl. nicht in der Rechnung vermerkt; deshalb soll sein Nachfolger Dr. Hotz diese in die nächste Rechnung aufnehmen. Der Regens des Seminars der Hll. Ignatius und Pankratius soll ermahnt werden, die seit einigen Jahren fehlenden Beilagen zu den Rechnungen nachzutragen. Die Superintendenten der Steinstrasserischen und der Strohmanzischen Stiftung sollen die noch ausständigen Zinsen beheben. Der Superintendent der Zwergerischen Stiftung soll darauf achten, daß die Stipendiaten die erforderlichen Leistungen erbringen. Die Kommissäre schlagen vor, die Rechnungen zu ratifizieren und die Behebung der festgestellten Mängel zu fordern. Die Superintendenten sollen die Stiftungsrechnungen für 1761 innerhalb von sechs Wochen ab Jahresende abgeben - 28. November 1761.
[Rückseite]: Das Konsistorium verfügt, daß die Stiftungssuperintendenten gemäß den Vorschlägen der Kommissäre informiert werden sollen - 28.November 1761.
 

Deskriptoren

Einträge:  Stock, Simon Ambrosius < Theologe; Wien, Universität > (1710-22.12.1772) (Person\S)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22120
 

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