Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.0.134 |
Signatur Archivplan: | CA 1.0.134 |
Titel: | Gewerbeverleihungsrecht der Universität. |
Entstehungszeitraum: | 12.06.1736 - 11.01.1777 |
Schachtelnummer: | 4 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 122 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 72 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Kaiser Karl VI. verfügt, daß die Universität bis auf weiteres keine "schutz oder arbeiths: befugnus" für Handwerker erteilen darf, sondern diese vom Präsidium des Niederösterreichischen Statthalters gegeben werden sollen. Außerdem sollen Rektor und Konsistorium ein Verzeichnis aller Künstler und Handwerker anfertigen,die derzeit an der Universität immatrikuliert sind - 12. Juli 1736. Nr. 1 ad 122: Die Hofkommission für Handwerkssachen befiehlt dem Rektor und Konsistorium bis zum Erlaß einer diesbezüglichen kaiserlichen Resolution keine Immatrikulationen von Handwerkern vorzunehmen - 3. Dezember 1736. Der Rektor und Konsistorium beschweren sich bei Kaiser Karl VI., daß ihre Privilegien durch die Hofkommission für Handwerkssachen eingeengt würden: die Universität habe von alters her das Recht, Künstler und Handwerker aufzunehmen. Die Hofkommission solle ihre Tätigkeit auf die bürgerlichen Handwerker beschränken - undatiert; nach 9. Jänner 1737. Nr. 2 ad 122: Die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß wegen verschiedener Mängel in der Trattnerschen Buchdruckerei auf kaiserlichen Befehl eine neue Gesellenordnung eingeführt werden soll - 20. Juni 1753. Nr. 3 ad 122: Die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer befiehlt dem Rektor und Konsistorium, die Gesellenordnung für die Trattnersche Druckerei vom 20. Juni in allen Universitätsdruckereien einzuführen - 4. Juli 1753. Der Rektor und Konsistorium befehlen dem Universitätspedell Joseph Schlickenrieder, das kaiserliche Dekret vom 20. Juni in den Druckereien van Ghelen, Kalivoda, Heginger, Kurzböck, Kirchberger und Johann Baptist Schilgers Witwe bekanntzugeben und jedem eine Abschrift zukommen zu lassen - 7. Juli 1753. Nr. 4 ad 122: Die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer befiehlt dem Rektor und Konsistorium, auf die Einhaltung der neuen Buchdruckerordnung zu achten, da der Universität sonst das Privileg des Buchdruckens entzogen wird - 23. August 1753. Der Rektor und Konsistorium befehlen dem Universitätspedell Joseph Schlickenrieder, die Universitätsdruckereien einmal pro Monat zu visitieren, ob die Gesellenordnung eingehalten wird - 12. September 1753. Nr. 5 ad 122: Die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer befiehlt dem Rektor und Konsistorium, daß der Buchhändler Franz Anton Ilger, der um die Aufnahme als Universitätsbuchhändler angesucht hat, die nächste freiwerdende Buchhändlersstelle erhalten soll. Rektor und Konsistorium sollen einen Bericht über die akademischen Handwerker an die Repräsentation schicken und sich in Zukunft an die kaiserliche Verordnung vom 20. Juni 1753 halten - 16. Juli 1755. Der Rektor und Konsistorium berichten der Niederösterreichischen Repräsentation und Kammer, auf welche Privilegien sich ihr Anspruch bezüglich der Aufnahme von Handwerkern und Künstlern gründet - 3. September 1753. Der Dekan der Philosophischen Fakultät, Dominik Benedino, berichtet auf Anfrage des Rektors und Konsistorium, in welchen Privilegien die Aufnahme von Handwerkern als akademische Bürger geregelt wird und wie hoch deren Zahl zur Zeit ist - 16. August 1755. Nr. 6 ad 122: Der Rektor und Konsistorium berichten der Niederösterreichischen Regierung über die Buchhandlungen Nevenstein, Winkler und Ohl. Sie verweisen auf die Privilegien, die ihnen die Aufnahme von Buchhändlern gestatten und legen die Diplome der drei Buchhändler vor. Bezüglich der Unterscheidung zwischen Buchhändler und Antiquariat ist ihnen nichts bekannt - 30. Dezember 1776. Beilage A: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt |
| dem Rektor und Konsistorium, ein Gutachten über die Antiquarien anzufertigen - 19. November 1776. Beilage B: Die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer genehmigt der Universität die Immatrikulation von Buchhändlern und -druckern sowie von Kupferstechern und - druckern: die Zahl der Buchhändler und -drucker soll reduziert werden, die Kupferstecher und -drucker sollen erst nach Beweis ihrer Qualifikation immatrikuliert werden. Gold- und "Galanteriearbeiter" sollen nicht mehr immatrikuliert werden - 10. Dezember 1755. Beilage C: Der Rektor und Konsistorium beurkunden die Aufnahme des Buchhändlers Karl Neven[stein?] in die Matrikel der Universität - 5. August 1726. Beilage D: Der Rektor und Konsistorium beurkunden die Aufnahme des Kunst- und Buchhändlers Johann Ohl in die Matrikel der Universität - 10. März 1736. Beilage E: Der Rektor und Konsistorium beurkunden die Aufnahme des Buchhändlers Joseph Winkler in die Matrikel der Universität - 13. Juli 1767. Nr. 7 ad 122: Die Niederösterreichische Regierung bestätigt dem Rektor und Konsistorium die Neuaufnahme von Buchhändlern und bekräftigt das Privileg der Universität auf Aufnahme von Handwerkern. Diese müssen sich beim "Wechselgericht" melden. Außerdem soll der Buchdrucker Kurzböck die nächste freie Buchhändlersstelle erhalten - 1. April 1772. Der Rektor teilt dem Dekan der Philosophischen Fakultät mit, daß das Recht der Universität auf Aufnahme von Buchhändlern aufrecht bleibe, Neuaufgenommene aber beim "Wechselgericht" vorgestellt werden müssen. In Zukunft solle die neue Buchführerordnung eingehalten werden. Der Buchdrucker Kurzböck soll die nächste freie Buchhändlersstelle erhalten - 3. April 1772. Nr. 8 ad 122: Der Rektor und Konsistorium der Universität teilen dem Dekan der Philosophischen Fakultät mit, daß bei der Übertragung einer Buchhandlung auf einen neuen Besitzer dieselbe Ordnung wie bei einer Neubestellung beachtet werden soll - 26. Juli 1774. Die Niederösterreichische Regierung schreibt dem Rektor und Konsistorium vor, welche Punkte bei der Übernahme von Buchhandlungen zu beachten sind - 20. Juli 1774. Nr. 9 ad 122: Rektor und Konsistorium bitten Kaiserin Maria Theresia, das von der Niederösterreichischen Regierung dem Georg Engelmann erteilte Privileg als Kupferdrucker aufzuheben, da es den Privilegien der Universität widerspricht - 11. Jänner 1777. Beilage A: Der Rektor und Konsistorium berichten der Niederösterreichischen Repräsentation und Kammer, in welchen Privilegien der Universität die Aufnahme von Handwerkern behandelt wird - 3. September 1756. Beilage B: Die Niederösterreichische Repräsentation und Kammer teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß die Immatrikulationen von Handwerkern weiterhin vorgenommen werden dürfen, Bildhauer und Maler sollen allerdings vorher auf ihre Qualifikation hin überprüft werden; Gold- und "Galanteriearbeiter" sollen nicht mehr aufgenommen werden - 10. Dezember 1755. Beilage C: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Rektor und Konsistorium, dafür zu sorgen, daß der Verkauf von "handwerkskundschaften" in der Buchdruckerei Van Ghelen und der Buchbinderei Grund eingestellt wird; Buchdruckereien und Kupferstecher dürfen diese "Kundschaften" nur dann drucken, wenn sie von den Zünften genehmigt wurden - 20. Oktober 1775. Beilage D: Verzeichnis der unbefugten Kupferdrucker in Wien - undatiert. Beilage E: Die immatrikulierten Kupferdrucker teilen dem Rektor und Konsistorium mit, daß der an sie ergangene Befehl, ihre Werke erst nach Passieren der Zensur zu verkaufen, nur dann den gewünschten Erfolg haben wird, |
| wenn gleichzeitig gegen die unbefugten Drucker vorgegangen wird - 3. Dezember 1775. Beilage F: Der Rektor und Konsistorium berichten der Niederösterreichischen Regierung, daß sie den an der Universität immatrikulierten Kupferdruckern das Regierungsdekret bezüglich der "Handwerkskundschaften" bekanntgemacht haben und bitten, daß die Regierung gegen die unbefugten Kupferdrucker vorgehen soll - 29. Februar 1776. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Einige Blätter wurden falsch eingeordnet; wurden neu gereiht und foliert. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22140 |
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