Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.124 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.124 |
Titel: | Prüfungsmodalitäten für die Polizei- und Kameralwissenschaft. |
Entstehungszeitraum: | 09.11.1771 - 13.11.1771 |
Schachtelnummer: | 23 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 123 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 4 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß die Professoren der politischen Wissenschaften die Leistungen der Studenten genau prüfen und Attestate nur bei guten Leistungen erteilen sollen. Größere Teilprüfungen müssen in Anwesenheit des Prodekans stattfinden und Protokolle darüber sowie die Nennung der besten Absolventen an die Regierung geschickt werden. Die Erlaubnis für Disputationen sub auspiciis werden nur dann erteilt, wenn die Professoren die jeweiligen Kandidaten dieser Auszeichnung für würdig erklären. Die Bestimmungen für die Kameralwissenschaft werden auf die "Justitial - Bedienungen" ausgedehnt. Professoren dürfen Atteste für Kameralwissenschaft nur dann ausstellen, wenn die Kandidaten über ausreichende Kenntnisse der Rechtswissenschaft verfügen - Wien, 9. November 1771. Der Rektor und das Konsistorium ordinarium teilen den Direktoren und Dekanen der vier Fakultäten die Bestimmungen des Regierungsdekrets vom 9. November mit - 13. November 1771. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22146 |
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