AT-UAW/CA 2.0.131 Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1764 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre., 1765.11.18 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.131
Signatur Archivplan:CA 2.0.131
Titel:Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1764 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre.
Entstehungszeitraum:18.11.1765
Schachtelnummer:41
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 130
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:10 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Kommissäre Simon Edler von Stock, Johann Nepomuk Ertl, Johann Christoph Aigner und Joseph Gregor Gewey berichten dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie die Stiftungsrechnungen für 1754 geprüft haben. Einige Stipendiaten der Goldbergstiftung haben nicht ausreichende Leistungen erbracht. Außerdem werden immer wieder Stipendiaten länger als für ihr Studium erforderlich von der Stiftung versorgt. Der neue Superintendent der Goldbergstiftung soll die Rechnung von April bis Ende Dezember legen und auch die Rechnung über das Managettaische Stiftkapital in die Gesamtrechnung aufnehmen; dieses gehört zur Kapelle des Goldberg. Außerdem sollen ihm die restlichen Zinsen aus diesem Kapital in der Höhe von 9 fl. 44 kr. übergeben werden, die von den Erben des ehemaligen Benefiziaten Lucelps dem Konsistorium übergeben worden sind. Der derzeitige Stiftungspatron der Gillerischen Stiftung, Fhr. von Kannegiesser vergibt die Stipendien eigenmächtig, obwohl nach dem Stiftbrief die Stipendien vom Konsistorium zu vergeben sind. Der Superintendent der Knäfflischen Stiftung hat bei den Ausgaben um 1 fl 15 kr. mehr an Interesse - Steuer eingetragen als tatsächlich bezahlt wurde. Der Superintendent der Pacherischen Stiftung hat angemerkt, daß er künftig Ausgaben für Stempelpapier u. ä. in Rechnung stellen will; dies wird von den Kommissären befürwortet. Der Superintendent der Salzerischen Stiftung hat erneut für sich eine Remuneration von 2 fl. verrechnet, obwohl ihm die Rückgabe der vorjährlichen Remuneration befohlen wurde. Da vom Stiftungskapital kein Kassarest übrigbleibt, kann diese Remuneration nicht bewilligt werden. Der Regens des Seminars wird wieder aufgefordert, einige Alumnen, die nicht ausreichende Leistungen erbracht haben, zu ermahnen. Die Kommissäre schlagen vor, die Rechnungen zu ratifizieren und die Behebung der festgestellten Mängel zu verlangen. Die Superintendenten sollen die Rechnungen für 1765 innerhalb von sechs Wochen ab Jahresende abgeben; widrigenfalls wird eine Strafe von 12 Reichstalern angedroht - 18. November 1765.
[Rückseite]: Das Konsistorium verfügt, daß die Dekrete für die Superintendenten gemäß den Vorschlägen der Kommissäre ausgestellt werden - 18. November 1765.
 

Deskriptoren

Einträge:  Stock, Simon Ambrosius < Theologe; Wien, Universität > (1710-22.12.1772) (Person\S)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22182
 

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