AT-UAW/CA 2.0.140 Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1769 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre., 1770.09.26 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.140
Signatur Archivplan:CA 2.0.140
Titel:Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1769 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre.
Entstehungszeitraum:26.09.1770
Schachtelnummer:41
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 139
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:6 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Kommissäre Simon Edler von Stock, Franz Bernhard Edler von Tasser und Joseph Gregor Gewey berichten dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie die Stiftungsrechnungen für 1769 geprüft haben. Der Superintendent der Engelhartischen Stiftung hat bei der Angebe der Stipendienzahlungen für das 1. Semester um 14 fl. zu viel angegeben und soll dies in der nächsten Rechnung korrigieren. Da dem Superintendenten der Fabrischen Stiftung bereits seit einigen Jahren eine Zahlung von 4 fl. 6 kr. zusteht, die Zinsen des Kapitals aber zur Gänze für das Stipendium verwendet werden, muß das Stipendium von 2x jährlich 14 fl. so lange auf 13 fl. reduziert werden, bis die Schuld abgezahlt ist. Der Superintendent der Goldbergstiftung soll die Stipendiaten Mayer, Fritsch, Grünzweig und Freyskorn, die ungenügende Leistungen erbracht haben, ermahnen. Die Abrechnung der Lilienburse hat einen Kassarest von 27 fl. 26 kr. ergeben; da derzeit zwei Stipendien zu je 25 fl. bezahlt werden und ein jährlicher Restbetrag von 10 fl. übrigbleibt, kann der Superintendent ein außerordentliches Stipendium auszahlen. Bei der Rechnung der Molitorischen Stiftung beträgt der Restbetrag korrekterweise nur 38 fl. 51 kr.. Der Superintendent der Pacherischen Stiftung hat gemäß der Anweisung vom vorigen Jahr 200 fl. vom Kassarest veranlagt. Der Superintendent der Strohmanzischen Stiftung soll die 7 fl. 6 kr. Zinsen, die er erhalten hat, verrechnen, wie ihm bereits im Vorjahr aufgetragen wurde. Der Mitsuperintendent der Zwergerischen Stiftung soll auch den Kassarest in die jeweils nächste Rechnung aufnehmen. Die Kommissäre schlagen vor, daß die Rechnungen ratifiziert werden und die Behebung der festgestellten Mängel verlangt wird. Die Superintendenten sollen die Rechnungen für 1770 innerhalb von sechs Wochen ab Jahresende abgeben; widrigenfalls wird eine Strafe von 6 Reichstalern verhängt - 26. September 1770.
[Rückseite]: Das Konsistorium verfügt, daß die Dekrete an die Superintendenten gemäß den Vorschlägen der Kommissäre ausgestellt werden - 26. September 1770.
 

Deskriptoren

Einträge:  Stock, Simon Ambrosius < Theologe; Wien, Universität > (1710-22.12.1772) (Person\S)
  Tasser, Franz Bernhard Edler von < Jurist; Wien, Universität > (ca. 1716-01.01.1779) (Person\T)
  Gewey, Joseph Gregor < Jurist, Universitätsnotar; Wien, Universität > (1696-1774) (Person\G)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22226
 

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