AT-UAW/CA 1.0.154 Reform des Medizinstudiums., 1749.11.02-1750.12.21 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.154
Signatur Archivplan:CA 1.0.154
Titel:Reform des Medizinstudiums.
Entstehungszeitraum:02.11.1749 - 21.12.1750
Schachtelnummer:5
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 142
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:39 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Der Rektor und Konsistorium bitten Kaiserin Maria Theresia, einige Punkte des Dekrets vom 20. Februar 1749 abzuändern, da sie gegen die hergebrachten Rechte der Universität gerichtet sind wie die Bestellung eines Direktors oder Präsidenten für die Prüfungen, die Bestellung der Professoren durch die Kaiserin oder die Verkürzung der Studiendauer. Auch die Repetion von Doktoren fremder Universitäten soll beibehalten werden, ebenso der bisherige Modus der Präsentation der Kandidaten und Examinierung der Kandidaten und die Abstufung des Studiums in Bakkalaureat und Dokorat. Die Hebammenprüfungen sollen wie bisher von Professoren der Medizinischen Fakultät vorgenommen werden, der hierzu bestellte Molinari habe nicht das nötige Fachwissen. Die Doktorendiplome für Absolventen anderen Universitäten sollen wie bisher von der Universitätskanzlei und nicht vom Pedell ausgestellt werden. Der Prof. praxeos und Senior solle weiterhin im Konsistorium verbleiben - 12. Dezember 1750. [ist Datum des Beschlusses; Beschwerde schon am 2. November 1749 überreicht - vgl. Beilage B zu 21. Dezember 1750.]
Der Rektor und Konsistorium bitten Kaiserin Maria Theresia, den Vorschlag der Universität, die Stelle des verstorbenen Professor praxeos Johann Franz Rauch an Franz Adam von Deimbl zu übertragen - 21. Dezember 1750.
Beilagen A - D:
Beilage D: Die Medizinische Fakultät schlägt Franz Adam von Deimbl als Nachfolger des verstobenen Professor praxeos Johann Franz Rauch vor - 6. November 1750.
Beilage C: Auszug aus der Nova Reformatio vom 1. Jänner 1554: Bestimmung, daß die ersten Professoren der höheren Fakultäten einen fixen Platz im Konsistorium haben sollen ("De qualitate Rectoris et Consilio Universitatis").
Beilage B: Beschwerde der Universität wegen des Hofdekrets vom 20. Februar 1749 (s.o.).
Beilage A: Auszug aus dem Hofdekret vom 20. Februar 1749: 1. Ernennung der Professoren durch Kaiserin; 2. Professoren von Teilnahme an Konsistorialsitzungen enthoben.
Beilagen C - G zur Beschwerde vom 2. November 1749:
Beilage C: Hofresolution vom 1. Juli 1737 über die Dauer des Medizinstudiums und über die Bedingungen für die Repetitionen von Doktoren,die an anderen Universitäten promoviert wurden.
Beilage D: Bulle Papst Urbans V., mit der die Errichtung der Universität mit Ausnahme der Theologischen Fakultät genehmigt wird - Avignon, 19. Juni [lt. Kink, Bd. 2, Nr. 3: 18. Juni; möglicher Abschreibfehler] 1365.
Beilagen E und F: Auszüge aus den Diplomen für die Doktoren Andreas Gottfried Platischa und Karl Otto Ferdinand von Hinterberger - 2. September 1745 bzw. 23. November 1745.
Beilage G: Hofdekret vom 18. März 1749, in dem das Amt des Universitätskanzlers nach dem Tod des Joseph Heinrich Breitenbücher an den bisherigen Domdechanten Franz Anton Gußmann übertragen wird.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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