AT-UAW/CA 2.0.144 Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1771 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre., 1772.08.22 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.144
Signatur Archivplan:CA 2.0.144
Titel:Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1771 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre.
Entstehungszeitraum:22.08.1772
Schachtelnummer:41
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 143
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:8 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Kommissäre Simon Edler von Stock, Carl Christoph Edler von Gruber, Johann Adam Fritsch und Joseph Gregor Gewey berichten dem Rektor und dem Konsistorium, daß sie die Stiftungsrechnungen für 1771 geprüft haben. Der Mitsuperintendent der Engelhartischen Stiftung hat in seiner Rechnung angemerkt, daß das Stiftungskapital von 6700 fl., das zu 4 % verzinst ist, nicht mehr zur Auszahlung von fünf Stipendien zu 50 fl. und von zwei Aussteuern zu 38 fl. ausreicht, da zusätzlich noch 8 fl. für Stempel zu zahlen sind. Deshalb schlägt er vor, die Stipendien auf 40 fl. und die Aussteuern auf 15 fl. zu reduzieren. Die Kommissäre halten dagegen, daß im Stiftbrief nur von vier Stipendien und zwei Aussteuern zu 19 fl. die Rede ist. Vom Kassarest könnte dann gegebenenfalls ein fünftes Stipendium als außerordentliches Stipendium bezahlt werden. Der Superintendent der Gerdeschen Stiftung soll - wie ihm befohlen wurde - die zu wenig verrechneten 18 kr. nachtragen. Der Superintendent der Knafflischen Stiftung soll die 9 kr., die er bei den Ausgaben zu wenig verrechnet hat, in der nächsten Rechnung nachtragen. Der Superintendent der Molitorischen Stiftung hat zwar vom Kassarest 200 fl. beim Kupferamt veranlagt, die Obligation aber bis jetzt noch nicht übergeben; er soll dies nachholen. Der Superintendent der Pacherischen Stiftung hat eine Forderung von 4 fl. 38 kr. an die Stiftung; er soll künftig bei den halbjährlichen Berichten über die Stipendienverteilung den Kassarest jedesmal angeben und nicht eine höhere Zahl von Stipendiaten vorschlagen, als Stipendien bezahlt werden können. Der Superintendent der Pretterschneggischen Stiftung hat bis jetzt für die Behebung der Zinsen und die Erstellung der Rechnung immer 1 Dukaten bzw. 4 fl. 16 kr. verrechnet; die Kommissäre halten dies in Anbetracht des Arbeitsaufwandes für zu hoch und schlagen als Entgelt höchstens 2 fl. vor. Der Superintendent der Strohmanzischen Stiftung hat trotz mehrmaligem Befehl die 7 fl. 6 kr. Zinsen immer noch nicht verrechnet; deshalb soll nun eine Strafe bei Nichtbefolgung angedroht werden. Die Kommissäre schlagen vor, die Rechnungen zu ratifizieren und die Behebung der festgestellten Mängel zu verlangen. Die Superintendenten sollen die Rechnungen für 1772 innerhalb von sechs Wochen ab Jahresende abgeben; widrigenfalls droht eine Strafe von 6 Reichstalern - 22. August 1772.
[Rückseite]. Das Konsistorium verfügt, daß die Absolutorien für die Superintendenten gemäß den Vorschlägen der Kommissäre ausgestellt werden - 22. August 1772.
 

Deskriptoren

Einträge:  Stock, Simon Ambrosius < Theologe; Wien, Universität > (1710-22.12.1772) (Person\S)
  Fritsch, Johann Adam < Jurist; Wien, Universität > (ca. 1710-02.04.1784) (Person\F)
  Gewey, Joseph Gregor < Jurist, Universitätsnotar; Wien, Universität > (1696-1774) (Person\G)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22247
 

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