Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.3.149 |
Signatur Archivplan: | CA 1.3.149 |
Titel: | Festgewänder für den Rektor und die Dekane. |
Entstehungszeitraum: | 31.07.1773 - 07.08.1773 |
Schachtelnummer: | 31 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 148 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 10 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Rundschreiben an die Konsistorialmitglieder wegen der Anschaffung einer neuen Festrobe für den Rektor mit Stellungnahme der Konsistorialmitglieder - undatiert; vor 31. Juli 1773. Der Rektor und das Konsistorium ordinarium bitten die Kaiserin, daß die Festkleidung für den Rektor und die vier Dekane wie bisher beibehalten werden darf. Anläßlich der Fronleichnamsprozession hat der Rektor sein Festgewand, das durch langjährigen Gebrauch abgenutzt war, mit Zustimmung des Konsistoriums erneuern lassen. Der Direktor der medizinischen Studien, Störck, war als einziger gegen diese Anschaffung und sprach sich dafür aus, die Festkleidung abzuschaffen und sie durch goldene Ketten als Amtszeichen zu ersetzen. Das Konsistorium weist darauf hin, daß in einem Dekret vom 12. März 1754 die Festkleidung unter die notwendigen Ausgaben gereiht wurde. Außerdem ist die Anschaffung nicht sehr teuer, da sie nicht mehr 262 fl. kosten und diese Ausgabe ca. alle 30 Jahre zu tätigen ist. Ähnliche Festkleidungen sind an anderen europäischen Universitäten - sowohl den katholischen als auch den protestantischen - üblich; in Wien gibt es sie seit der Universitätsgründung. Die Ketten dagegen werden in ähnlicher Form auch an andere Personen verliehen und sind so kein deutliches Erkennungsmerkmal wie die Roben; außerdem wäre die Anschaffung viel teurer [zwei Konzepte] - 31. Juli 1773 [Notiz, daß Gesuch dem Obersten Kanzler von Blümegen übergeben wurde]. Die böhmisch-österreichische Hofkanzlei teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß bezüglich ihrer Bitte wegen Beibehaltung der Kleidung für den Rektor und die Dekane von der Kaiserin verfügt wurde, daß diese Kleidung zwar weiter verwendet werden darf; bei Hof müssen sie jedoch, wie andere Beamte, in schwarzer Kleidung erscheinen. Die Kosten für die Gewänder müssen sie selbst bezahlen - Wien, 7. August 1773. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22269 |
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