Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.149 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.149 |
Titel: | Neuordnung der Gymnasien. |
Entstehungszeitraum: | 17.08.1775 - 22.08.1775 |
Schachtelnummer: | 23 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 148 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 6 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung schickt dem Rektor und dem Konsistorium mehrere Exemplare des Entwurfs für die Einrichtung der Gymnasien. Die an den Gymnasien angestellten Lehrer sollen die von ihnen verlangten Berichte binnen drei Wochen direkt an die Regierung schicken. Weiters soll die Anzahl der vorhandenen lateinischen Schulbücher an den Gymnasien festgestellt werden. Wenn ein Lehrer ein brauchbares Lehrbuch verfaßt, soll er dafür eine angemessene Remuneration erhalten - Wien, 17. August 1775. Der Rektor und das Konsistorium ordinarium schicken dem Direktor der unteren Schulen, Franz Adam Kollar, die Entwürfe für die Gymnasien zur weiteren Verteilung und befehlen ihm, den Lehrern der Gymnasien die nötigen Anweisungen zu erteilen - 19. August 1775. Der Rektor und das Konsistorium ordinarium bitten die Niederösterreichische Regierung um Information, ob für die Abgabe der von den Lehrern geforderten Berichte eine dreiwöchige oder eine dreimonatige Frist verlangt wird, da beide Termine im Dekret vom 17. August genannt werden. Außerdem schicken sie 12 der 18 erhaltenen Entwürfe wieder zurück, da der Universität nur zwei Gymnasien - das Gymnasium im akademischen Kolleg und im Profeßhaus - unterstehen - zwischen 19. und 22. August 1775. [Rückseite des Konsistorialberichts]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß die Abgabefrist drei Wochen beträgt - Wien, 22. August 1775. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22271 |
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