AT-UAW/CA 1.1.241 Bezahlung des Universitätskapellmeisters Johann Henneberg., 1818.02.04-1821.06.28 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.1.241
Signatur Archivplan:CA 1.1.241
Titel:Bezahlung des Universitätskapellmeisters Johann Henneberg.
Entstehungszeitraum:04.02.1818 - 28.06.1821
Schachtelnummer:19
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 162
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:22 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischischen Regierung das Gesuch des Universitätskapellmeisters Johann Henneberg um Erhöhung seines Budgets für die Musik der Universitätskirche - Wien, 4. Februar 1818.
Reg. Nr. 1 ad 162: Der Universitätskapellmeister Johann Henneberg bittet den Rektor und das Konsistorium, sich bei der Niederösterreichischen Regierung um eine Erhöhung seiner Bezüge zu verwenden, da ihm wegen ständigen Entwertung des Papiergeldes kein Geld für sich übrig bleibt. Er bittet, daß ihm künftig für das Restaurationsfest 54 fl. statt 40 fl., für die beiden anderen Hochämter 42 fl. statt
32 fl. und für die Messen in der Karwoche 34 fl. statt 24 fl. gezahlt werden - Wien, 30. Jänner 1818.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß das Gesuch des Kapellmeisters Henneberg für das Jahr 1818 bewilligt wurde und der Universitätskassier Freyberger bereits entsprechende Instruktionen erhalten hat - Wien, 13. März 1818.
Reg. Nr. 2 ad 162: Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung das Gesuch des Kapellmeisters Henneberg um Verlängerung der ihm bewilligten Zulage und unterstützt dieses Gesuch - Wien, 20. Februar 1819.
Reg. Nr. 3 ad 162: Der Universitätskapellmeister Henneberg bittet den Rektor und das Konsistorium, daß der ihm 1818 bewilligte Zuschuß auch 1819 ausbezahlt werde - Wien, 9. Februar 1819.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß dem Kapellmeister Henneberg nur die Hälfte des erbetenen Zuschusses bewilligt wurde, da sich die wirtschaftliche Lage in der Zwischenzeit deutlich gebessert habe. Der provisorische Universitätskassier Hueber habe bereits entsprechende Anweisungen erhalten - Wien, 13. März 1819.
Reg. Nr. 4 ad 162: Das Konsistorium ersucht den provisorischen Direktor des k.k. Konvikts um sein Gutachten zum Gesuch des Kapellmeisters Henneberg um Bewilligung seiner Zulage von 24 fl. für seine Ausgaben für die Musik der Universitätskirche. Außerdem soll er angeben, wie viele Personen an den Musikleistungen beteiligt sind - Wien, 8. Februar 1820.
Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung das Gesuch des Johann Henneberg um Bewilligung einer Zulage sowie das Gutachten des Administrators der Schleglischen Stiftung, Leonhard Seitz und bittet um Bewilligung des Gesuchs - Wien, 28. Februar 1820.
Reg. Nr. 5 ad 162: Der Universitätskapellmeister Johann Henneberg bittet den Rektor und das Konsistorium, sich bei der Regierung dafür zu verwenden, daß er wieder die ursprüngliche Zulage von 44 fl. erhält, da er die Bezahlung der Musiker nicht kürzen kann. Außerdem bittet er darum, daß die Hochämter der Schlöglischen Stiftung auf zwei reduziert werden - Wien, 15. Jänner 1820.
Der provisorische Administrator der Schleglischen Stiftung, Leonard Seitz bittet das Konsistorium, das Gesuch des Kapellmeisters Henneberg wegen der Reduzierung der Hochämter zu bewilligen, da derzeit die Ausgaben für zwei Hochämter so hoch seien wie früher jene für drei Hochämter. Diese Reduzierung soll so lange aufrecht bleiben, so lange die Stiftungsobligationen nur 2% Zinsen abwerfen - Wien, 26. Februar 1820.
Der Kapellmeister Henneberg gibt an, daß die durchschnittliche Zahl der Musiker bei den drei jährlichen Hochämtern der Universität 32 - 36 Personen umfassen; bei den Hochämtern der Schleglischen Stiftung sind es ca. 18 - 22 Personen. In beiden Fällen werden die Knaben nicht mitgezählt - Wien, 27. März 1820.
Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß auf das Gesuch des Kapellmeisters
Henneberg beschlossen wurde, ihm eine Nachtragszahlung von 17 fl. zu bewilligen. Davon sind 12 fl. aus der Universitätskassa und 5 fl. aus der Kirchenkassa zu zahlen. Der provisorische Universitätskassier Hueber hat bereits entsprechende Anweisungen erhalten. Die Entscheidung bezüglich der Schleglischen Hochämter steht noch aus - Wien, 26. Mai 1820.
Das Konsistorium schickt dem Kapellmeister H enneberg eine Abschrift des Regierungsdekrets von 26. Mai - Wien, 13. Juni 1820.
Das Konsistorium schickt dem provisorischen Rektor der Universitätskirche Leonard Seitz eine Abschrift des Regierungsdekrets vom 5. Juni - Wien, 13. Juni 1820.
Der Universitätskapellmeister Henneberg gibt an, daß er sicherlich nicht um 10 fl. zu viel an Zulage erhalten hat. Dies läßt sich anhand seiner Quittungen für die behobenen Gelder nachweisen. Er erklärt, daß ihm sogar noch Zahlungen aus der Universitätskassa für verschiedene Messen zustehen - Wien, 26. Juni 1821.
Reg. Nr. 6 ad 162: Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß die 5 fl. Nachzahlung, die der Kapellmeister Henneberg im Jahr 1820 für die Messen in der Karwoche des Jahres 1819 erhalten hat, nicht ident mit jener Nachzahlung sei, die in der Rechnung des Jahres 1819 aufscheine. Es liegt somit keine doppelte Auszahlung vor - Wien, 28. Juni 1821.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Reg. Nr. 5 ad 162: Regierungsdekret vom 5. Juni fehlt.
 

Deskriptoren

Einträge:  Freyberger, Johann Nepomuk < Gebäudeinspektor/Universitätskassier; Wien, Universität > (ca. 1753-13.09.1819) (Person\F)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22339
 

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