AT-UAW/CA 1.2.172 Ordensgeistliche als Lehrer an den Gymnasien., 1777.09.02-1777.09.20 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.2.172
Signatur Archivplan:CA 1.2.172
Titel:Ordensgeistliche als Lehrer an den Gymnasien.
Entstehungszeitraum:02.09.1777 - 20.09.1777
Schachtelnummer:24
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 171
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:7 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß verfügt wurde, daß künftig nur mehr Ordensgeistliche als Lehrer in den Gymnasien angestellt werden sollen. Neben den Piaristen sollen auch Angehörige anderer Orden unterrichten; ausgenommen sind lediglich Orden mit strenger Klausur wie z. B. Kapuziner, Kamadulenser oder Kartäuser. Um eine genügende Zahl an Lehrern zu erhalten, sollen die Ordensoberen geeignete Personen auswählen und ausbilden lassen. In jeder Hauptstadt soll eine Schule für die Ausbildung der Lehrer errichtet werden. Zum Unterricht in den Schulen sollen nur ordinierte Priester zugelassen werden. Die für den Unterricht tauglichen Geistlichen sollen der Landesregierung gemeldet werden. Geistliche, die in den Schulen unterrichten, dürfen von den Orden nur nach Rücksprache mit der Regierung wieder zurückberufen werden. Die Gymnasien werden nach den dort beschäftigten Lehrern in drei Kategorien eingeteilt: Gymnasien, die ausschließlich von Orden betrieben werden, Gymnasien außerhalb der Hauptstädte, an denen die Lehrer nach der Aufhebung des Jesuitenordens von der Regierung ernannt werden und Gymnasien in den Hauptstädten. Gymnasien der ersten Kategorie sollen von den Orden weiterhin unentgeltlich betrieben werden; sie werden den Schulkommissionen unterstellt. Die Gymnasien außerhalb der Hauptstädte sollen entweder einem ortsansässigen Orden übergeben oder wie bisher von der Regierung aus mit Lehrern besetzt werden. Die Gehälter der Lehrer und des Präfekten werden mit 150 fl. bzw. 200 fl. festgelegt. Wenn die Lehrer und der Präfekt nicht in ihrem Ordenshaus wohnen können, sollen die Gehälter jeweils um 50 fl. erhöht werden. An den Gymnasien in den Hauptstädten sollen die Lehrer 300 fl. bzw. 400 fl.; der Präfekt soll jeweils um 100 fl. als die Lehrer erhalten. Der Präfekt soll einen jährlichen Bericht über die Lehrer an die Regierung schicken - Wien, 2. September 1777.
Der Rektor und das Konsistorium ordinarium teilen dem Direktor humaniorum Gratian Marx die Bestimmungen des Regierungsdekrets vom 2. September mit - 20. September 1777.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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