AT-UAW/CA 1.0.187 Konsistorium in judicialibus - Prozeßführung., 1752.11.18-1754.05.08 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.187
Signatur Archivplan:CA 1.0.187
Titel:Konsistorium in judicialibus - Prozeßführung.
Entstehungszeitraum:18.11.1752 - 08.05.1754
Schachtelnummer:5
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 176
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:44 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung in Justizsachen teilt dem Konsistorium in judicialibus mit, daß die Entschuldigung wegen der Verzögerung in der Nachbesetzung der freigewordenen Assessorsstelle des Dr. Ribitsch angenommen wurde; gleichzeitig wird an die Anordnung erinnert, daß alle sechs Monate eine Aufstellung der erledigten und in Gang befindlichen Prozesse an die oberste Justizstelle zu schicken sei, da manche Fälle wie der Andeneggische Prozeß schon 30 Jahre geführt werden. Außerdem sollen dem Direktor des juridischen Studiums, Herrn von Bourgignon, sämtliche Protokolle und v.a. die Prozeßakten des Schmalznoppischen Prozesses ausgehändigt werden - 29. April 1754.
Das Konsistorium in judicialibus rechtfertigt sich vor Kaiserin Maria Theresia auf die Vorwürfe, die in der Resolution vom 23. März (vgl. CA 1. 0. 186) erhoben wurden: 1. Der Dreiervorschlag für die Nachfolge des Dr. Ribicz (Ribitsch) wurde deshalb nicht gemacht, da dies laut Hofresolution vom 18. November 1752 zu den Aufgaben des Konsistorium ordinarium gehört; außerdem wurde das Konsistorium in judicialibus nicht darüber informiert und Dr. Ribitsch hat auch sein Amt nicht resigniert. 2. Laut der dem Direktorium in publicis et cameralibus am 14. Februar 1753 übergebenen Aufstellung der erledigten Prozesse sind keine Prozesse offen. 3. Auch in der am 8. November übergebenen Aufstellung finden sich keine offenen Fälle; was den Fall des von Tronischen Vormundes betrifft, so wurde dieser am 15. Jänner in erster Instanz geschlossen und befindet sich derzeit in Appellation. 4. Was den Fall des kaiserlichen Hofchirurgen Daniel Görcke gegen den Dr. med. Anton Bernhard anlange, so sei dieser noch nicht fertig bearbeitet, da der nunmehr aus dem Konsistorium ausgeschiedene Dr. Ribicz den Fall bearbeitet hatte und die Erledigung immer wieder hinausgezögert hatte. 5. Im Fall des Dr. Schmalznopp gegen die Kinder seiner verstorbenen Frau wegen Erbschaftsangelegenheiten hat sich durch Erklärungen beider Parteien und Vernehmung von Zeugen seit August 1752 hingezogen und liegt derzeit bei der Regierung, da beide Parteien dort appelliert haben. Das Konsistorium weist den Vorwurf der Verzögerung zurück - 9. April 1754.
Beilage A: Regierungsdekret vom 23. März 1754 über die Nachfolge des Assessors Dr. Ribitsch, den Prozeß des Dr. Schmalznopp gegen die Kinder seiner verstorbenen Frau, der Amtsenthebung des Superintendenten Dr. Hittner und den Verfügungen über die Vertretung des Präses des Konsistoriums in judicialibus (vgl. CA 1. 0. 186).
Beilage B: Kaiserin Maria Theresia verfügt die Trennung des Konsistoriums in ein Konsistorium ordinarium und ein Konsistorium in judicialibus und legt deren Aufgabenbereiche fest - 18. November 1752.
Beilage C: Aufstellung über die Mitglieder des Konsistorium ordinarium und über die erledigten und unerledigten Fälle, die im Zeitraum vom Nobember 1752 bis Oktober 1753 bearbeitet wurden - 8. November 1753.
Beilage D: Das Direktorium in publicis et cameralibus lobt die gute Arbeit des Konsistoriums in judicialibus und erinnert daran, daß künftig die Oberste Justizstelle ein Duplikat der Aufstellungen erhalten soll - 3. März 1753.
Beilage E: Aufstellung der vom Konsistorium in judicialibus im Zeitraum von November 1752 bis Oktober 1753 bearbeiteten Fälle - 8. November 1753.
Beilage F: Das Konsistorium in judicialibus bestätigt, daß in der Streitsache zwischen dem Vormund der Söhne des Johann Gottfried von Tron und dem Franz Raymund von Albrechtsburg als Erbe der Maria von Tron um die Abtretung eines Drittels des "Cöllnerhofs" die Klage des Tronschen
Vormunds abgewiesen wurde - 15. Jänner 1754.
Beilage G: Das Konsistorium in judicialibus bestätigt, daß in der Streitsache Carl Joseph Schmalznopp gegen die Kinder der verstorbenen Elisabeth Schmalznopp, die von Philipp Joseph Fillenbaum vertreten werden, entschieden wurde, daß die Zeugen der Kinder angehört werden - 12. Dezember 1752.
Beilage H (Bericht nicht vorhanden, nur Versoseite mit Adresse und Betreff): Bericht des Konsistorium in judicialibus über die Appellation im Fall Schmalznopp.
Beilage I: Das Konsistorium in judicialibus bestätigt, daß in der Streitsache Schmalznopp dem Dr. Schmalznopp die Möglichkeit zur Gegendarstellung gegen die Zeugenaussagen der Gegenseite gegeben wird - 21. August 1753.
Beilage K: Das Konsistorium in judicialibus bestätigt den Bescheid vom 21. August - 6. November 1753.
Beilage L. Das Konsistorium in judicialibus bestätigt, daß Dr. Schmalznopp keine weiteren Erklärungen abgeben und keine weiteren Zeugen einberufen will - 15. Jänner 1754.
Beilage M (nur Versoblatt mit Adresse und Betreff vorhanden): Appellationsbericht des Konsistorium in judicialibus in der Streitsache Schmalznopp - 11. März 1754.
Das Konsistorium in judicialibus berichtet der Niederösterreichischen Regierung in Justizsachen in Antwort auf die Resolution vom 29. April: 1. Nach eigenen Aufzeichnungen gibt es keine unerledigten Prozesse, deshalb könne auch keine Aufstellung darüber gemacht werden; 2. und 3. Was den Andeneggischen Prozeß anlangt, liegt die Schuld nicht beim Konsistorium in judicialibus, da der Prozeß begonnen wurde, noch bevor die Trennung des Konsistoriums erfolgte und nach einer Revision wurde durch Hofdekret vom 16. Juni 1750 entschieden. 4. Die Protokolle der in den Sitzungen behandelten Gegenstände wurden durch den Universitätssyndicus dem Obersten Justizhofrat, Herrn von Bougignon, übergeben; 5. - 9. Die Streitsache Schmalznopp ist ein Erbschaftsstreit zwischen Dr. Schmalznopp und den Kindern seiner verstorbenen Frau bzw. deren Vormund, die sich durch wechselseitige erklärungen und Zeugenvorladungen schon seit 1752 hinzieht. 10. Das Konsistorium in judicialibus weist die Anschuldigung, den Fall verschleppt zu haben, zurück - 8. Mai 1754 (Konzept).
 

Deskriptoren

Einträge:  Bernhard, Johann Anton von < Mediziner; Wien, Universität > (08.12.1726-11.12.1796) (Person\B)
  Schmalznopp, Karl Joseph < von Schwarzwälden, Jurist; Wien, Universität > (-08.03.1757) (Person\S)
  Hüttner, Zacharias Adalbert < Hittner, Jurist; Wien, Universität > (-05.03.1731) (Person\H)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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