CA 3.802 Bitte von Jeremias Fester um die Erteilung einer Erlaubnis, seine Medikamente und Tinkturen in der Hofapotheke verkaufen zu dürfen, 1733.02.20-1733.07.16 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.802
Signatur Archivplan:CA 3.802
Titel:Bitte von Jeremias Fester um die Erteilung einer Erlaubnis, seine Medikamente und Tinkturen in der Hofapotheke verkaufen zu dürfen
Entstehungszeitraum:20.02.1733 - 16.07.1733
Schachtelnummer:125
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit. F, Regist. Nr. 91
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:19 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien, Leipzig, Magdeburg, Halle

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Bericht von Rektor und Konsistorium der Universität Wien an Nö. Landesregierung zu der Bittschrift von Jeremias Fester um die Erteilung einer Erlaubnis, seine Medikamente und Tinkturen in der Hofapotheke verkaufen zu dürfen. - Wien, 20.02.1733
[Beilage A]: Jeremias Fester bittet bei Hof um die Erteilung eines Privilegs für den Verkauf seiner Medikamente und Tinkturen in der Hofapotheke. - Wien, 26.11.1732
[anschließend]: Dr. Weydlinger von der Universität Leipzig verleiht Jeremias Fester wegen der von ihm entwickelten Medikamente und Tinkturen den akademischen Titel Doktor der Medizin und erlaubt ihm, dieselben im ganzen Heiligen Römischen Reich sowie in allen Erbländern zu verkaufen. - Leipzig, 12.10.1724, unbeglaubigte Abschrift
[anschließend]: Friedrich August II. von Polen erlaubt Jeremias Feste, seine Medikamente in Leipziger Zeitungen zu annoncieren. - Leipzig, 24.07.17826, unbeglaubigte Abschrift
[anschließend]: Friedrich Wilhelm II. Kurfürst und Markgraf von Brandenburg erlaubt Jeremias Fester, seine Medikamente in den Zeitungen der Stadt Halle zu annoncieren. - Magdeburg, 28.03.1728
[anschließend]: Ein ungenannter Aussteller erlaubt Jeremias Fester, seine Medikamente in den Zeitungen der Stadt Halle zu annoncieren. - Halle, 08.08.1728
[anschließend]: Ein ungenannter Aussteller bestätigt die Heilung durch die Medikamente und Tinkturen von Jeremias Fester. - o.O., s.d.
[Beilage B]: Platzhalter: "Ist in A: sub littera A annectiret"
[Beilage C]: Platzhalter: "Ist in A: sub littera B annectiret"
[Beilage D]: Bericht der medizinischen Fakultät an Rektor und Konsistorium der Universität Wien, in dem mit dem Hinweis, die Medikamente würden gegen jede medizinische Vorgehensweise zusammengemischt und seien daher der Gesundheit abträglich, die Ablehnung der Bittschrift von Jeremias Fester empfohlen wird. - Wien, 27.01.1733
[Beilage E]: Bericht des Collegium Pharmaceuticum Viennense an Rektor und Konsistorium der Universität Wien zu den Medikamenten und Tinkturen von dem "sich ausgebenden Medicinae Doctore et Practico" Jeremias Fester. - Wien, s.d.
[Beilage F]: nicht vorhanden
[Beilage G]: 4 Rezepte von Tinkturen, bestätigt von Doktoren der Medizin aus Halle, sowie Rezept zur Herstellung von "sal antimonii". - Halle, 12.03.1720, unbeglaubigte Abschrift

Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass kraft Hofresolution vom 10. Juli die Bitte von Jeremias Fester abgewiesen wurde, ihm wurde überdies "der ferere verschleiß seiner medicamenten gänzlisch eingestellet und verbotten." - Wien, 16.07.1733

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=225224
 

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