CA 3.817 Norbert Anton Bernhard contra Universität Wien wegen Rückzahlung des irrtümlich eingezogenen Abfahrtsgeldes auf die Verlassenschaft von Johann Franz Faber, 1742.12.01-1743.08.30 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:CA 3.817
Signatur Archivplan:CA 3.817
Titel:Norbert Anton Bernhard contra Universität Wien wegen Rückzahlung des irrtümlich eingezogenen Abfahrtsgeldes auf die Verlassenschaft von Johann Franz Faber
Entstehungszeitraum:01.12.1742 - 30.08.1743
Schachtelnummer:125
Frühere Signaturen:Fasc. III, Lit. F, Regist. Nr. 106
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:11 fol
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zum Kontext

Ort:Wien

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Hofkanzlei teilt dem Untermarschall der Nö. Regierung Johann Joseph Kimele mit, dass Norbert Anton Bernhard um gerichtliche Hilfe in seiner Streitsache mit der Universität Wien wegen Rückzahlung des irrtümlich eingezogenen Abfahrtsgeldes samt Zinsen und der Erstattung der dadurch entstandenen Unkosten von der Verlassenschaft des Johann Franz Faber angesucht habe, die ihm gewährt wurde. Aus diesem Grund wird befohlen, dass die Habe und Güter der beklagten Partei dem Kläger bis Schlichtung des Streits durch Hofresolution und Vollziehungsauflag der Gerichtsordnung gemäß "angesezt" werde. - Wien, 01.12.1742, beglaubigte Anschrift

Urteil in der Streitsache Norbert Anton Bernhard, Testamentsexekutor von Johann Franz Faber, einesteils und der Universität Wien, vertreten durch Joseph Gregor Gewey, andernteils wegen der Herausgabe des an der Universität Wien hinterlegten Abfahrtgeldes von der Verlassenschaft von Johann Franz Faber: Das Abfahrtgeld ist bei der Nö. Landesregierung zu hinterlegen. - Wien, 07.11.1742, 2 Exemplare: beglaubigte Abschrift sowie unbeglaubigte Abschrift derselben

Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass kraft Hofresolution vom 14. Dezember ein vierwöchiger Exekutionsstillstand in der Verlassenschaftsabhandlung Johann Franz Faber verfügt wurde. - Wien, 22.12.1742

Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass kraft Hofresolution ein zweimonatiger Exekutionsstillstand in der Verlassenschaftsabhandlung Johann Franz Faber verfügt wurde. - Wien, 04.02.1743

Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass kraft Hofresolution ein dreimonatiger Exekutionsstillstand in der Verlassenschaftsabhandlung Johann Franz Faber verfügt wurde. - Wien, 08.05.1743

Die Nö. Landesregierung teilt Rektor und Konsistorium der Universität Wien mit, dass kraft Hofresolution ein unbefristeter Exekutionsstillstand bis zu dessen Aufhebung per Dekret in der Verlassenschaftsabhandlung Johann Franz Faber verfügt wurde. - Wien, 30.08.1743

Angaben zur Benutzung

Sprache:Deutsch
Material:Papier
 

Deskriptoren

Einträge:  Faber, Johann Franz < Mediziner; Wien, Universität > (-13.12.1740) (Person\F)
  Gewey, Joseph Gregor < Jurist, Universitätsnotar; Wien, Universität > (1696-1774) (Person\G)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=225239
 

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