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AT-UAW/CA 1.1.279 Verpflichtende Exhorten und Gottesdienste für Studenten und Schüler der Gymnasien und Lyzeen., 1827.04.29-1830.05.14 (Akt)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.1.279 |
Signatur Archivplan: | CA 1.1.279 |
Titel: | Verpflichtende Exhorten und Gottesdienste für Studenten und Schüler der Gymnasien und Lyzeen. |
Entstehungszeitraum: | 29.04.1827 - 14.05.1830 |
Schachtelnummer: | 20 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 200 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 48 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß durch eine Allerhöchste Entschließung verfügt wurde, daß an Sonn- und Feiertagen für die Schüler der Gymnasien, Lyzeen und Universitäten eigene Exhorten und Messen gehalten werden sollen, wobei die Messen für die Gymnasialschüler und Studenten getrennt stattzufinden haben - Wien, 29. April 1827. Das Konsistorium schickt den Vorstehern der Universitätskirche eine Abschrift des Regierungsdekrets vom 29. April und befiehlt ihnen binnen acht Tagen zu berichten, ob die Universitätskirche für diesen Zweck geeignet sei, wieviele Personen sie fassen könne und wieviele Plätze davon Sitzplätze seien. Weiters sollen sie angeben, zu welchen Zeiten an Sonn- und Feiertagen Gottesdienste gehalten werden und ob es sinnvoll sei, während der Exhorten die Kirche für die übrigen Gläubigen zu sperren - Wien, 4. Mai 1827. Reg. Nr. 1 ad 200: Das Konsistorium überreicht der Niederösterreichischen Regierung die Gutachten der Kirchenvorsteher der Universitätskirche, in denen diese erkläre, daß die Kirche zur Abhaltung der befohlenen Exhorten und Messen geeignet sei - Wien, 6. Juli 1827. Reg. Nr. 2 ad 200: Der Rektor der Universitätskirche, Leonhard Seitz berichtet dem Konsistorium auf die Anfrage vom 4. Mai, daß die Universitätskirche zur Abhaltung der Exhorten und Messen geeignet sei. Derzeit werden eine Messe um 8 Uhr und eine von 10 - 11 Uhr gehalten. Deshalb können die Exhorten um 9 Uhr vom Prediger Kugelmann gehalten werden. Die Messen könnten von den Priestern der Universitätskirche gehalten werden und von Orgelmusik begleitet werden. Die Kirche bietet Platz für ca. 2500 Personen; davon sind 450 Sitzplätze - Wien, 8. Mai 1827. Der Superintendent der Universitätskirche, Vinzenz August Wagner berichtet dem Konsistorium, daß er die Universitätskirche für die Abhaltung der Exhorten und Messen für geeignet hält. Derzeit werden am Sonntag eine Messe um 8 Uhr und eine um 10 Uhr gehalten. Die Kirche könne ohne Probleme zu bestimmten Zeiten für die übrigen Gläubigen versperrt werden; Wagner hält dies aber nicht für nötig, da die Kirceh groß genug sei, um sowohl den Studenten als auch anderen Meßbesuchern Platz zu bieten. Die Exhorten für die Gymnasialschüler können nach der Messe im Gymnasium abgehalten werden, während jene für die Studenten in der Kirche stattfinden. Damit während der Exhorten keine anderen Personen die Kirche besuchen, schlägt Wagner vor, diese Zeiten in den Zeitungen zu veröffentlichen und bei der Kirchentüre anzuschlagen. Schließlich gibt er an, daß die Kirche ca. 2500 Personen faßt und 450 Sitzplätze hat - Wien, 8. Mai 1827. Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die sonntäglichen Messen für die Studenten der Wiener Universitäts von 9 - 10. 30 Uhr abzuhalten sind; danach soll die Messe für die Gymnasiasten gehalten werden. Vorher finden für sie die Exhorten im akademischen Gymnasium statt. Die Studenten sollen sich um 8. 30 Uhr in ihren Kollegien versammeln, wo ihre Namen erfaßt werden. Der Besuch der Messen soll bei der Beurteilung der Sitten berücksichtigt werden. In der Kirche sollen sie nach Fakultäten getrennt sitzen. Während der Messen soll die Kirche für andere Gläubige versperrt bleiben. Die Exhorten sollen vom akademischen Prediger Kugelmann gehalten werden. Das Konsistorium soll bis zum 10. November berichten, aus welchen Mitteln der Prediger Kugelmann seine Bezahlung erhält. Außerdem soll der Direktor des Stadtkonvikts Leonhard Seitz darüber informiert werden, daß Kugelmann die Exhorten zu halten hat - Wien, 22. |
| Oktober 1827. Das Konsistorium schickt dem Rektor der Universitätskirche Leonhard Seitz eine Abschrift des Regierungsdekrets vom 22. Oktober und befiehlt ihm, bis 6. November zu berichten, ob die Bezahlung des Predigers Kugelmann aus den Mitteln einer Stiftung erfolgte - Wien, 2. November 1827. Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß es bezüglich der Verfüg ungen über die Erfassung der Studenten vor den allgemeinen Gottesdienste befunden hat, daß es besser sei, wenn jeder Student einen Zettel mit dem Namen, Datum und dem Kurs, den er belegt, abgibt und daß die Studenten danach einzeln in die Kirche gehen. Außerdem sollte die Dauer der Exhorten auf eine halbe Stunde beschränkt werden. Die Messen für die Studenten sollen von den Priestern der Universitätskirche gelesen werden. Außerdem wurde die Messe für die Gymnasiasten bereits für 8 Uhr angesetzt, um Gedränge am Ende der Messe zu vermeiden. Das Konsistorium bittet die Regierung, diese provisorischen Verfügungen zu bestätigen - Wien, 9. November 1827. Das Konsistorium teilt dem Vizedirektorat der medizinischen [bzw. juridischen bzw. philosophischen] Studien mit, daß die Kommission beschlossen hat, daß die Studenten vor den Messen einen Zettel mit dem Datum, ihrem Namen und den von ihnen belegten Kurs abgeben sollen. Beim Einzug in die Kirche sollen nicht alle Studenten gleichzeitig, sondern nacheinander getrennt nach Fakultäten einziehen. Die Exhorten wurden auf eine halbe Stunde beschränkt. Die Verfügungen sollen am folgenden Sonntag bereits in Kraft treten - Wien, 9. November 1827. [direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Vizedirektorat der Gymnasialstudien mit, daß provisorisch verfügt wurde, daß die Messe für die Gymnasialschüler bereits um 8 Uhr statfinden soll und danach die Exhorten im Gymnasium gehalten werden - Wien, 9. November 1827. Das Konsistorium veröffentlicht eine Kundmachung, daß in der Universitätskirche an Sonn- und Feiertagen zwischen 7. 30 und 10. 30 Uhr die Gottesdienste für die Schüler und Studenten gehalten werden und die Kirche deshalb von anderen Gläubigen nicht besucht werden soll - Wien, 9. November 1827. [direkt anschließend]: Das Konsistorium teilt dem Rektor der Universitätskirche Leonhard Seitz mit, daß die Messen für die Gymnasialschüler statt um 10. 30 Uhr um 8 Uhr stattfinden und anschließend die Exhorten gehalten werden. Die Exhorten für die Studenten, die vom akademischen Prediger gehalten werden, werden auf eine halbe Stunde beschränkt. Die Kirche ist ab nächsten Sonntag zwischen 7. 30 und 10. 30 Uhr für die übrigen Gläubigen zu sperren. Der Prediger soll dies bekanntmachen - Wien, 9. November 1827. Reg. Nr. 3 ad 200: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß bezüglich der Kontrolle, ob die Studenten an den vorgeschriebenen Messen teilnehmen, von den Studienvizedirektoren und Vertretern des erzbischöflichen Konsistoriums beschlossen wurde, daß die Studenten sich eine halbe Stunde vor Meßbeginn in den Hörsälen einfinden sollen und sich in dort bereitgelegte Listen eintragen sollen. Das Konsistorium soll den Rektor der Universitätskirche mahnen, die im Regierungsdekret vom 22. Oktober geforderten Erklärungen abzugeben - Wien, 8. November 1827. Reg. Nr. 4 ad 200: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die eigenmächtigen Änderungen der Bestimmungen über die Erfassung der Studenten durch das Konsistorium nicht gebilligt werden. Bei der Versammlung der Kommission, auf der die Bestimmungen beschlossen wurden, war der Rektor |
| und Vizedirektor der theologischen Studien, Christoph Stelzhammer, als Vertreter des Konsistoriums anwesend. Für diesen Sonntag sollen die vom Konsistorium getroffenen Verfügungen aufrecht bleiben; in Zukunft soll aber nach dem Vorschlag der Kommission vorgegangen werden - Wien, 9. November 1827. Das Konsistorium teilt den Vizedirektoren der vier Fakultäten mit, daß sich die Studenten an Sonntagen vor den Messen in den jeweiligen Hörsälen einfinden und sich in vorbereitete Listen eintragen sollen und danach in die Universitätskirche gehen sollen - Wien, 12. November 1827. Reg. Nr. 5 ad 200: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß das Gesuch des Vizedirektorats der philosophischen Studien, während der akademischen Gottesdienste das Lied "Hier liegt vor deiner Majestät" aus der Haydnmesse zu singen, bewilligt wurde - Wien, 13. Februar 1828. Das Konsistorium teilt den Vizedirektoren der vier Fakultäten die Bestimmungen des Regierungsdekrets vom 13. Februar mit und befiehlt ihnen, die Studenten darüber zu informieren - Wien, 25. Februar 1828. Das Konsistorium teilt dem Rektor der Universitätskirche Leonhard Seitz die Bestimmungen des Regierungsdekrets vom 13. Februar mit und befiehlt ihm, die Priester und den Organisten der Universitätskirche darüber zu informieren - Wien, 25. Februar 1828. Reg. Nr. 6 ad 200: Anonyme Anzeige an das Konsistorium: Viele Studenten erscheinen zwar, um sich in die Listen einzutragen, besuchen dann aber nicht den Gottesdienst - 25. Jänner 1828. Reg. Nr. 7 ad 200: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Direktor der philosophischen Studien, Franz von Böhme, mit, durch eine Hofkanzleiverordnung vom 3. Februar befohlen wurde, daß für die Studenten der Philosophie ein eigener Katechet angestellt werden soll, der wöchentlich 6 Unterrichtsstunden sowie eine Exhortation am Sonntag zu halten hat. Der Unterricht an den Lyzeen soll 4 Wochenstunden umfassen. Die nichtkatholischen Schüler erhalten den Religionsunterricht durch ihre Prediger. Über den Unterrichtsstoff sollen Prüfungen vorgenommen werden. Der Hofkaplan Jacob Frint wird zum Katecheten für die Studenten der Philosophie ernannt und erhält ein Gehalt von 60 fl.. Der Direktor soll nun berichten, welche Unterrichtsstunden zugunsten des Religionsunterrichts verkürzt werden können und welche Stunden am Sonntag für die Exhortation geeignet sind. Außerdem soll er sich wegen der nichtkatholischen Schüler mit dem protestantischen Superintendenten in Verbindung setzen - Wien, 3. März 1804. Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Studienhofkommission das Gesuch des Vizedirektorats der philosophischen Studien bewilligt hat und der Professor für Religionswissenschaft, Cölestin Köppler, aus Gesundheitsgründen von der Abhaltung der Exhorten vorübergehend befreit wird. Er soll vom akademischen Prediger vertreten werden. Allerdings behält sich die Studienhofkommission vor, Köppler eventuell mit einer ähnlicher Aufgabe zu betrauen, die er trotz seines schlechten Gesundheitszustandes ausführen kann. Aus dieser vorübergehenden Befreiung kann keine generelle Dispensierung von dieser Aufgabe abgeleitet werden - Wien, 16. April 1828. Das Konsistorium schickt dem Vizedirektorat der philosophischen Studien eine Abschrift des Regierungsdekrets von 16. April und ersucht um Rückmeldung, sobald Prof. Köppler wieder die Exhorten halten kann - Wien, 8. Mai 1828. Reg. Nr. 8 ad 200: Der Domprobst Joseph Spendou teilt dem Rektor mit, daß durch ein Regierungsdekret vom 3. Mai verfügt wurde, |
| daß die Studenten der Theologie, die Ordensgeistliche oder "Externisten -Theologen" sind, verpflichtet sind, die akademischen Gottesdienste zu besuchen, wenn sie nicht an den Messen in ihren Kloster -oder Domkirchen teilnehmen können. Außerdem wurde verfügt, daß die übrigen Gläubigen durch die akademischen Gottesdienste so wenig als möglich beeinträchtigt werden sollen. Da nun in der Universitätskirche derzeit keine öffentliche Predigt gehalten wird, da der Prediger Kugelmann anstelle des Prof. Keppler die Exhorten für die Studenten hält. Das erzbischöfliche Konsistorium würde es aber begrüßen, wenn an der Universitätskirche wieder eine öffentliche Predigt gehalten würde. Diese könnte nach dem Ende der akademischen Gottesdienste um 10. 30 Uhr stattfinden. Allerdings gibt es derzeit an der Universitätskirche und im Stadtkonvikt keinen geeigneten Prediger. Deshalb müßte ein eigener Prediger angestellt werden; da das Kirchenvermögen nicht ausreichend ist, um dieses Gehalt zu zahlen, müßte der Prediger aus dem Religionsfond bezahlt werden. Der Domprobst bittet den Rektor um eine schriftliche Äußerung zu dieser Frage - Wien, 9. Mai 1828. Das Universitätskonsistorium berichtet dem erzbisch öflichen Konsistorium, daß prinzipiell der Prof. für Religionswissenschaft die Exhorten für die Studenten zu halten hat; allerdings wurde Prof. Keppler aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes davon dispensiert. Sobald sich sein Gesundheitszustand bessert, wird er wieder die Abhaltung der Exhorten übernehmen - Wien, 24. Mai 1828. Reg. Nr. 9 ad 200: Der Rektor und das Konsistorium teilen den Vizedirektoren mit, daß durch eine Weisung gestattet wurde, daß der Gottesdienst in der Universitätskirche am kommenden Fronleichnamsfest ausgesetzt werde, da der Andrang zu groß sein würde. Die Studenten sollen die Gottesdienste in anderen Kirchen besuchen. Die Vizedirektoren sollen diese Weisung rechtzeitig bekanntgeben [mit Unterschriften der Vizedirektoren und des Rektors der Universitätskirche] - Wien, 2. Mai 1828. Reg. Nr. 10 ad 200: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß durch ein Dekret der Studienhofkommission verfügt wurde, eine Vertretung für Prof. Keppler zur Haltung der Exhorten einzustellen. Dieser Vertreter soll ein Gehalt von 200 fl. CM erhalten. Das Vizedirektorat der philosophischen Studien soll in Absprache mit dem erzbischöflichen und dem Universitätskonsistorium sowie mit dem Rektor der Universitätskirche eine geeignete Person einstellen. Dadurch kann der Prediger Kugelmann wieder die öffentliche Sonntagspredigten halten - Wien, 21. Dezember 1828. Das Konsistorium teilt dem Vizedirektorat der philosophischen Studien die Bestimmungen des Regierungsdekrets vom 21. Dezember 1828 mit und ersucht um Erläuterung, ob der Hofkaplan Brauner tatsächlich bereits als Vertreter angestellt wurde, da das Konsistorium bis jetzt nicht darüber informiert wurde - Wien, 12. Februar 1829. Der provisorische Vizedirektor der philosophischen Studien Blasius Primus Knees berichtet dem Konsistorium, daß die Anstellung eines Vertretes für den Religionslehrer zur Abhaltung der Exhorten mit Billigung des erzbischöflichen Konsistoriums erfolgte. Das Universitätskonsistorium wurde nur aus Versehen nicht benachrichtigt. Er bitte um nachträgliche Bestätigung des Franz Brauner als Vertretung - Wien, 10. April 1829. Reg. Nr. 11 ad 200: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß in Absprache mit dem erzbischöflichen Konsistorium jemand für die Abhaltung der Exhorten an den Feiertagen eingestellt |
| werden soll, da der Hofkaplan Brauner diese wegen seiner anderer Verpflichtungen nicht halten kann - Wien, 15. Jänner 1830. Reg. Nr. 12 ad 200: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Feiertagsexhorten abwechselnd von den Priestern des k.k. Konvikts gehalten werden sollen - Wien, 2. Februar 1830. Reg. Nr. 13 ad 200: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß mit Beginn des Schuljahres 1830/31 der Professor für Pastoraltheologie zu Klosterneuburg, Ignaz Veigl die Exhorten an den Sonn- und Feiertagen halten soll - Wien, 14. Mai 1830. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Reg. 10 ad 200 - Schreiben des Vizedirektors Knees an das Konsistorium war falsch eigeordnet - bei Reg. Nr. 207. Mitteilung des Dekans der Juridischen Fakultät, Johann Michael Schönauer, an das Vizedirektorat über die Verwendung des Eröffnungsliedes der Haydn-Messe s. J VDIR 2.71. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | siehe auch: J VDIR 2.71 Verwendung des von Michael Haydn komponierten Liedes "Hier liegt von deiner Majestät" bei Gottesdiensten in der Universitätskirche, 1828.02.25 (Akt)
siehe auch: THK VD 2.625 Bitte um Mitteilung über die Art der Abhaltung der eigenen Exhorten und Messen für die Universitäts- und Lyzealschüler an Sonn- und Feiertagen, 1827.05.04 (Akt)
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