AT-UAW/CA 1.1.286 Vereinigung des Amt des akademischen Predigers und des Professors für Religionswissenschaft., 1828.03.13-1828.05.08 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.1.286
Signatur Archivplan:CA 1.1.286
Titel:Vereinigung des Amt des akademischen Predigers und des Professors für Religionswissenschaft.
Entstehungszeitraum:13.03.1828 - 08.05.1828
Schachtelnummer:20
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 207
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:19 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Konsistorium, gemeinsam mit dem Rektor der Universitätskirche und dem Vizedirektorat der philosophischen Studien bis zum 19. April zu berichten, ob bezüglich des Gehaltes für den Prediger eine Änderung erfolgen soll, da dieser verpflichtet wäre, sowohl das Amt des Predigers als auch das des Katecheten bei der Philosophischen Fakultät zu verrichten. Derzeit sind aber die Aufgaben zwischen dem Katecheten Cölestin Keppler und dem Prediger Georg Kugelmann geteilt - Wien, 25. März 1828.
Beilage: Die Hofkanzlei teilt der Niederösterreichischen Regierung, daß von Seiten der Hofkanzlei keine Einwände bestehen, daß die derzeitige Regelung der Sonntagspredigten in der Universitätskirche aufrecht bleibe, wenn es von Seiten des erzbischöflichen Ordinariats und der Studienhofkommission keine Einwände gibt. Allerdings soll die Niederösterreichische Regierung prüfen, ob die derzeitige Teilung des Amtes des akademischen Predigers und des Katecheten weiter bestehen soll [Abschrift] - Wien, 13. März 1828.
Das Konsistorium bittet das Vizedirektorat der philosophischen Studien, bis zum 19. April ein Gutachten abzugeben, ob das Gehalt des akademischen Predigers unverändert bleiben soll - Wien, 9. April 1828.
Das Konsistorium bittet den Rektor der Universitätskirche Leonhard Seitz, bis zum 19. April ein Gutachten abzugeben, ob das Gehalt des akademischen Predigers unverändert bleiben soll - Wien, 9. April 1828.
Der Rektor der Universitätskirche Leonhard Seitz berichtet dem Konsistorium, daß nach der Pensionierung des Predigers Weber durch einen Allerhöchsten Befehl verfügt wurde, daß ein Priester des Piaristenordens, der gleichzeitig der Spiritual des Konvikts sein soll, als Prediger einzustellen sei. Seitz spricht sich dagegen aus, daß das Amt des Predigers mit dem des Professors für Religionslehre vereint würde, da der Professor wegen der großen Studentenzahlen diese Aufgaben nicht mehr ausüben könne. Die Universität, der Piaristenorden und der Konvikt verlieren dadurch ihr Recht, den akademischen Prediger gemeinsam zu ernennen. Außerdem müsse man dem Spiritual dann ein eigenes Gehalt anweisen, da dieser bis jetzt für diese Aufgabe nur eine geringe Remuneration erhalten hat. Außerdem stellt Seitz die Frage, wer den Prediger im Krankheitsfall vertreten soll und ob ein Prediger für die Abhaltung sämtlicher Predigten genug sei - Wien, 17. April 1828.
Das Konsistorium bittet die Niederösterreichische Regierung um einen Fristaufschub für den geforderten Bericht bis zum 15. Mai - Wien, 18. April 1828.
Der Vizedirektor der philosophischen Studien Franz Wilde berichtet an das Konsistorium, daß seiner Ansicht nach die derzeitige Trennung zwischen dem Amt des akademischen Predigers und des Katecheten aufrecht bleiben solle, da die Aufgaben des Katecheten seit der Einführung des derzeit gültigen Lehrbuches wesentlich umfangreicher seien als früher. Zu Zeiten der Jesuiten trug der Katechet nur den Catechismus romanus vor und konnte daher auch die Predigten vorbereiten. Außerdem sind die Schülerzahlen stark gestiegen. Eine Vereinigung der beiden Ämter würde zur Überlastung des Predigers und Katecheten führen - Wien, 19. April 1828.
Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung die Berichte des Rektors der Universitätskirche und des philosophischen Vizedirektorats bezüglich des Gehalts des akademischen Predigers. Beide sprechen sich für eine Beibehaltung der Trennung zwischen akademischen Prediger und Katecheten der Philosophischen Fakultät aus, da durch eine Vereinigung
der beiden Ämter die damit verbundenen Ausgaben wegen Überlastung schlechter erfüllt würden. Der Rektor der Universitätskirche meint außerdem, daß der Spiritual des Konvikts ein eigenes Gehalt bekommen müßte, da er bis jetzt nur eine geringe Remuneration erhalten hat und v.a. von seinem Gehalt als Prediger gelebt hat. Die Frage, ob das Gehalt geändert werden soll, wird vom Konsistorium verneint. Das Amt des akademischen Predigers sei stets unabhängig von jenem des Katecheten gewesen und daher sollen die beiden Gehälter nicht voneinander abhängig bemessen werden. Außerdem haben sich die Aufgaben des Predigers erhöht - Wien, 8. Mai 1828.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

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