AT-UAW/CA 2.0.218 Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1786 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre., 1787.10.31-1787.11.28 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.218
Signatur Archivplan:CA 2.0.218
Titel:Prüfung der Stiftungsrechnungen für 1786 durch vom Konsistorium bestimmte Kommissäre.
Entstehungszeitraum:31.10.1787 - 28.11.1787
Schachtelnummer:42
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 214
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:26 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Kommissäre Steru [?], Sortschan, Schosulan, Hell und Joseph Strahl berichten dem Konsistorium, daß sie die Stiftungsrechnungen für 1786 geprüft haben. Der Kurator der Callmünzerischen Stiftung soll die Zinsen der beiden neu angelegten Kapitalien zu 400 fl. und 500 fl. beheben und verrechnen. Außerdem soll er berichten, ob das Stiftungsvermögen ausreicht, um einen 6. Stiftplatz einzurichten. Der Superintendent der Engelhartischen Stiftung soll vom Kassarest in der Höhe von 277 fl. 250 fl. veranlagen lassen. Dadurch kann auch das außerordentliche Stipendium auf 30 fl. erhöht werden. Auch der Superintendent der Geislerischen Stiftung soll vom Kassarest in der Höhe von 430 fl. 32 kr. 400 fl. veranlagen lassen. Der Superintendent der Goldbergstiftung soll die im Stifthaus leerstehenden Wohnungen genau deklarieren. Die Zaehniggschen Stitmessen sollen genau wie alle anderen gestifteten Messen nicht mehr gelesen werden, da sämtliche Kapitalien für Stiftmessen an den Religionsfond abgegeben wurden. Die Ausgaben sollen künftig in Ausgaben für das Stifthaus und für bezahlte Stipendien unterteilt werden. Weiters hat der Superintendent dem Jacob Szovich 27 fl. 30 kr. bezahlt; davon wurden 10 fl. bereits in der Rechnung von 1785 angegeben. Deshalb sind diese 10 fl. in der nächsten Rechnung zu ersetzen. Schließlich soll er von den 1051 fl. 15 3/4 kr. 800 fl. veranlagen lassen. Der Superintendent der Knafflischen Stiftung hat beim Kassarest um 9 kr. zu viel verrechnet und soll diesen Betrag in der nächsten Rechnung als Ausgabe verrechnen. Der Superintendent der Bricci - Ramingischen Stiftung soll vom Kassarest in der Höhe von 129 fl. 20 kr. 100 fl. veranlagen lassen. Der Superintendent der Rosenburse soll endlich den schon mehrmals eingemahnten Leibgedinszins von Matthias Hauser in der Höhe von 13 fl. 52 kr. 1 den. eintreiben. Außerdem soll er vom Kassarest in der Höhe von 203 fl. 26 kr. 200 fl. veranlagen lassen. Die Rechnung der Rumpfschen Stiftung soll ratifiziert werden, nachdem der neue Superintendent den Kassarest übernommen und eine Ausgabe verrechnet hat. Der Superintendent der Scheuermannischen Stiftung soll die der St. Ivo - Kapelle zustehenden 16 fl. bezahlen. Der Superintendent der Stupanischen Stiftung soll die Stipendien für beiden Semester in seiner Rechnung vermerken. Der Superintendent der Zwergerischen Stiftung soll seiner Rechnung die Stipendienbewilligungen beilegen. Der Superintendent der Leeberischen Stiftung soll die verlorengegegangene Stiftungskapitalien - das Anton von Gayllischen Kapitals von 204 fl. 36 kr. und das Morellische Kapital von 25 fl. sowie den Kassarest in der Höhe von 279 fl. 53 1/2 kr. anhand der Schlußrechnung des ehemaligen Superintendenten von Meyerberg in seine Rechnung aufnehmen. Weiters soll er berichten, ob dem dritten Stipendiaten Franz von Leber für 1786 ein Stipendium ausbezahlt wurde. Falls dieser ausgetreten ist, soll die Stelle mit einem anderen Studenten besetzt werden. Außerdem soll er vom Kassarest 200 fl. veranlagen lassen. Er soll jedes halbe Jahr über die Verteilung der Stipendien berichten und die Namen der Stipendiaten nennen. Außerdem soll er die Erbschaftssteuer für das Legat der Frau von Mayerberg bezahlen und ihr das Legat von jährlich 80 fl. bezahlen. Die Kommissäre schlagen vor, die Rechnungen zu ratifizieren und die Behebung der erwähnten Mängel zu befehlen. Die Superintendenten sollen die Rechnungen für 1787 innerhalb von sechs Wochen ab Jahresende abgeben; sonst droht eine Strafe von 6 Reichstalern [Konzept und Reinschrift; Konzept vom 31. Oktober] - Wien, 20. November 1787.
[Rückseite der Reinschrift]: Das Konsistorium verfügt, daß die Absolutorien gemäß den Vorschlägen der Kommissäre ausgestellt werden - Wien, 28. November 1787.
Konzepte für die Absolutorien an die Superintendenten der Stiftungen - 28. November 1787.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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