AT-UAW/CA 2.0.221 Mängel bei den Vorschlägen für die Besetzung der Universitätsstipendien für das zweite Semester 1787., 1787.12.13 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 2.0.221
Signatur Archivplan:CA 2.0.221
Titel:Mängel bei den Vorschlägen für die Besetzung der Universitätsstipendien für das zweite Semester 1787.
Entstehungszeitraum:13.12.1787
Schachtelnummer:42
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 217
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:5 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Vorschläge für die Stipendien für das zweite Semester 1787 an den Hof geschickt wurden. Im Hofbescheid vom 5. Dezember wird festgestellt, daß es nicht klar sei, warum die Universität bei der Krönischer Stiftung die Stipendien von 20 fl. auf 30 fl. erhöht und die Anzahl der Stipendiaten von drei auf zwei reduziert hat. Sie sollen den freien Stiftplatz dem Magistrat von Laibach mitteilen, damit dieser einen Studenten präsentieren kann. Außerdem beschränkt sich der Stiftgenuß nicht auf 3 - 4 Jahre; dies gilt auch für die Gerdesische Stiftung. Bei der Geislerischen Stiftung erhalten sowohl Familienangehörige als auch Familienfremde ihr Stipendium für denselben Zeitraum. Bei der Haidenburse sollen die ungarischen Studenten ihr Stipendium für 10 Jahre, der Mannswörther Student für 9 Jahre und die übrigen nach Beleiben des Konsistoriums beziehen. Die Zahl der Stipendiaten und die Höhe der Stipendien stimmt nicht mit den Vorgaben des Stiftbriefes überein. Der Stipendiat Matthias Aichinger aus Mannswörth hat in seinem Zeugnis keine Angabe, in welcher Klasse er seine Studien absolviert hat. Bei der Gerdesischen Stiftung soll noch vor der Bestätigung des Stipendiaten Jonas Weinbacher ein von der Universität beantragtes Edikt veröffentlicht werden. Bei der Goldbergstiftung soll angegeben werden, welche Studenten ein Stipendium der Philippinischen, Herzischen und Guggemosischen Stiftung genießen. Bei der Lilienburse können laut Stiftbrief nur zwei Stiftplätze besetzt werden, es wurden aber drei Kandidaten vorgeschlagen. Da vom Kandidaten Johann Gottfried Lang kein Zeugnis vorliegt, kann er nicht bestätigt werden. Die Kandidaten für ein Ohlayisches Stipendium Johann Fleßel und Peter Rath können nicht bestätigt werden, da sie nicht aus Ländern der Ungarischen Krone stammen. Aus demselben Grund kann Franz Haushammer nicht für die Pretterschneggische Stiftung bestätigt werden, da er aus Österreich und nicht aus der Steiermark stammt. Michael de Pimain [?] kann ebenfalls kein Stipendium der Rosenburse erhalten, da er aus Wien und nicht aus Korneuburg stammt. Außerdem soll dieses Stipendium wie im Stiftbrief angegeben mit jährlichen 24 fl. und nicht mit halbjährlichen 20 fl. ausbezahlt werden. Da bei der Salzerischen Stiftung das Präsentationsrecht bei verschiedenen Städten liegt, soll die Universität diese informieren; bis diese entschieden haben, können die Kandidaten Joseph Berger und Franz Schäfer nicht bestätigt werden. Bei der Steinstrasserischen Stiftung soll die Universität anstelle des Johann Matzel einen anderen Studenten vorschlagen, da dieser das Stipendium bereits 7 anstatt der vorgeschriebenen 6 Jahre bezieht. Auch für die beiden freien Plätze der Strohmanzischen Stiftung sollen Kandidaten vorgeschlagen werden. Der Chirurgiestudent Wilhelm Reinharen wird für die Stupanische Stiftung bestätigt. Die Stiftbriefe der Engelhartischen, Leeberischen, Olberischen und Zwergerischen Stiftung sollen in Abschrift vorgelegt werden; bei der Olberischen Stiftung soll angemerkt werden, daß die beiden Freiherren von Rummel auf Lebenszeit Stipendien erhalten sollen. Die Stipendiaten der Knafflischen Stiftung, Franz Rusp und Thomas Dolliner sowie der Stipendiat des Goldbergs Joseph Fuß sollen ihre Stipendien noch für die Zeit der Rigorosen erhalten. Über die Stipendiaten Joseph Bismor, Ignaz Seiger, Michael Anderkovitsch, Johann Szekes, Johann Gottlicher, Anton Weinberger, Joseph Mißling, Anton Hillebrand, Matthäus Wudernitz, Andreas Präschern, Georg Rasp, Johann Stephanschiten, Georg
Detmayer und Bernhard Kogl wird noch entschieden. Weiters gibt es bei etlichen Stipendiaten Unregelmäßigkeiten bei den Zeugnissen. Dies ist der Fall beim Stipendiaten der Geislerischen Stiftung Franz Kosubsky und beim Stipendiaten des Goldbergs Karl Penzinger, der nur ein Zeugnis über eine Vorlesung beim Privatlehrer Schwabe vorgelegt hat. Dies gilt auch für die Stipendiaten der Andreas bzw. Thomas Cronischen Stiftung Joseph Strey und Joseph Hartel, für die Stipendiaten des Goldbergs Ferdinand Wagner, Augustin Talljanthi und Karl Schneider, für den Kilber - Vilinischen Stipendiaten Karl Holzfey und für die Stipendiaten der Ohlayischen Stiftung Ladislaus Reiseiger und Ignaz Kaidaisi. Die Stipendiaten der Zwergerischen Stiftung Franz Sungi und Johann Reischer sollen ihre Zeugnisse nachbringen. Joseph Knur kann nicht bestätigt werden, da er kein Wiener ist und nicht ausreichende Zeugnisse erbracht hat. Karl Panschab und Michael Brockmann haben nicht ausreichende Leistungen erbracht und sollen deshalb ihre Stipendien nicht weiter beziehen. Dies gilt auch für den Stipendiaten der Rumpfschen Stiftung Andre Hanuy. Der Stipendiat des Goldbergs Heinrich Kreutzer soll wegen teilweise ungenügender Leistung ermahnt werden. Joseph Pauser soll sein Stipendium nicht weiter erhalten, da er eine Praktikantenstelle angenommen hat. Das Zeugnis des Steinstrasserischen Stipendiaten Franz Revenez soll an den Hof geschickt werden. Johann Zimmermann und Joseph Fröhlich können nicht für die Kilber - Vilinische Stiftung bestätigt werden, da sie keine Zeugnisse vorgelegt haben; dies gilt auch für die Bewerbung des Franz Spissnig für ein Mayzenisches Stipendium und für jene des Franz Pfeisser für ein Rumpfsches Stipendium; Pfeisser soll erst die notwendigen Zeugnisse nachtragen. Auch Franz Biler, der sich um ein Stipendium der Lilienburse beworben hat, soll seine Zeugnisse nachreichen. Wenn die Zeugnisse nicht nachgereicht werden, sollen die Stiftplätze neu ausgeschrieben werden; auch die Plätze des ehemaligen Stipendiaten der Rosenburse Johann Wannril und des Kandidaten für ein Stipendium des Goldbergs Johann Stumpf, der nun ein Stipendium aus dem Unterrichtsgeld erhält, sollen ausgeschrieben werden. Guido Lerch soll befragt werden, ob er neben dem Knafflischen Stipendium noch ein weiteres bezieht. Schließlich wird gerügt, daß die Stiftungsangelegenheiten nicht sorgfältig genug behandelt werden, was vielleicht daran liegt, daß der Universitätssyndicus allein dafür verantwortlich ist - Wien, 13. Dezember 1787.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

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