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AT-UAW/CA 1.1.309 Sperre der Universitätskirche wegen Renovierungsarbeiten., 1832.10.20-1834.11.30 (Akt)
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.1.309 |
Signatur Archivplan: | CA 1.1.309 |
Titel: | Sperre der Universitätskirche wegen Renovierungsarbeiten. |
Entstehungszeitraum: | 20.10.1832 - 30.11.1834 |
Schachtelnummer: | 20 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 230 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 28 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Das Konsistorium bittet die Niederösterreichische Regierung um die Verfügung, ob die Gottesdienste in der Universitätskirche wegen der Renovierungsarbeiten vorübergehend ausgesetzt werden sollen - Wien, 20. Oktober 1832. Reg. Nr. 1 ad 230: Das erzbischöfliche Konsistorium teilt dem Universitätskonsistorium mit, daß die Dominikanerkirche als geeignete Ersatzkirche für die Abhaltung der akademischen Gottesdienste angesehen wird und bittet um die Meinung des Universitätskonsistoriums - Wien, 30. Oktober 1832. Das Universitätskonsistorium berichtet dem erzbischöflichen Konsistorium, daß der Präfekt des akademischen Gymnasiums Bedenken gegen die vorgeschlagene Dominikanerkirche geäußert hat, da dort nicht genügend Sitzplätze für die Schüler vorhanden seien. Er schlägt statt dessen vor, daß die Gottesdienste für die Gymnasialschüler in der Kapelle des Konvikts und im Oratorium der Universitätskirche[!] gehalten werden. Dort wurden bereits im Jahr 1809 Gottesdienste gehalten. Im Oratorium müßte allerdings ein Altar aufgestellt werden; dazu wird die Erlaubnis des erzbischöflichen Ordinariats benötigt. Die Messen für die Studenten können in der Dominikanerkirche gehalten werden. Das Universitätskonsistorium stellt die Frage, ob während der Gottesdienste für die Studenten die Kirche für die übrigen Gläubige gesperrt werden soll - Wien, 1. November 1832. Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß die Abhaltung der Gottesdienste für die Gymnasiasten in der Kapelle und im Oratorium des Konvikts und für die Studenten in der Dominikanerkirche genehmigt wurde. Während der Gottesdienste für die Studenten soll die Dominikanerkirche für die übrigen Gläubigen gesperrt werden. Sobald der Direktor der k.k. Galerie, Peter Krafft, oder die niederösterreichische Provinzial - Baudirektion die völlige Sperre der Universitätskirche verlangen, soll das Konsistorium die Vizedirektoren, die Konviktsdirektion, das erzbischöfliche Konsistorium und die Dominikaner informieren - Wien, 13. November 1832. Das Universitätskonsistorium teilt dem erzbischöflichen Konsistorium mit, daß die niederösterreichische Provinzial - Baudirektion die Sperre der Universitätskirche verfügt hat und deshalb der Gottesdienst für die Gymnasiasten am 11. Februar bereits in der Kapelle des Konvikts und im Oratorium des Konvikts stattfinden soll, der Gottesdienst für die Studenten am 17. Februar in der Dominikanerkirche - Wien, 7. Februar 1833. Das Universitätskonsistorium teilt den Vizedirektoren der vier Fakultäten mit, daß die niederösterreichische Provinzial - Baudirektion die Sperre der Universitätskirche verfügt hat und deshalb der Gottesdienst für die Studenten am 17. Februar in der Dominikanerkirche stattfinden soll - Wien, 7. Februar 1833. Das Universitätskonsistorium teilt dem Vizedirektorat der Gymnasialstudien mit, daß die niederösterreichische Provinzial - Baudirektion die Sperre der Universitätskirche verfügt hat und deshalb der Gottesdienst für die Gymnasiasten am 11. Februar bereits in der Kapelle des Konvikts und im Oratorium des Konvikts stattfinden soll - Wien, 7. Februar 1833. Reg. Nr. 3 ad 230: Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß die Gottesdienste für die Gymnasiasten und Studenten bereits in den bewilligten Ersatzlokalen abgehalten wurden. Die Dominikanerkirche sei allerdings nicht für die akademischen Gottesdienste geeignet, da sie als Pfarrkirche während der Gottesdienste nicht gesperrt werden dürfe. Weiters gibt es nur einen Eingang, wodurch Drängereien nach dem Ende des akademischen |
| Gottesdienstes entstehen. Schließlich bringt die Verlegung des Gottesdienstes von 9 Uhr auf 8 Uhr Schwierigkeiten für die Studenten mit sich. Das Konsistorium schlägt vor, daß die Studenten von den sonn- und feiertäglichen Gottesdienste dispensiert werden; für die Hörer der Philosophischen Fakultät soll der akademische Prediger Exhorten abhalten - Wien, 21. Februar 1833. Reg. Nr. 4 ad 230: Das erzbischöfliche Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß die Gottesdienste für die Studenten in der Dominikanerkirche vermutlich ungestört abgehalten werden können, wenn während dieser Zeit ein oder zwei Türsteher die übrigen Gläubigen vom Betreten der Kirche abhalten, wie dies auch bei der Universitätskirche bisher geschehen ist - Wie, 9. März 1833. Reg. Nr. 5 ad 230: Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß die vom erzbischöflichen Konsistorium vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Schwierigkeiten während der Gottesdienste in der Dominikanerkirche eine Verbesserung der Schwierigkeiten gebracht haben; für den entgültigen Bericht soll jedoch noch ein längerer Zeitraum abgewartet werden - Wien, 30. März 1833. Reg. Nr. 6 ad 230: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der vorläufige Bericht vom 30. März akzeptiert wurde - Wien, 4. April 1833. Reg. Nr. 7 ad 230: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß sich das Vizedirektorat in seinem jährlichen Bericht beklagt habe, daß viele Studenten nicht die akademischen Gottesdienste besuchen. Deshalb wurden auch die Vizedirektorate der medizinischen und philosophischen Studien befragt. Die Regierung schickt dem Konsistorium diese Berichte und befiehlt, dazu bis 31. Mai Stellung zu nehmen - Wien, 27. April 1833. Das Konsistorium befiehlt dem Vizedirektorat der juridischen [bzw. medizinischen bzw. philosophischen] Studien, die bestehenden Vorschriften über den Besuch der akademischen Gottesdienste den Studenten nochmals bekanntzugeben und besonders darauf zu achten, daß die Namen der Studenten, die zu den Gottesdiensten erscheinen, in die in den Hörsälen aufliegenden Listen eingetragen werden - Wien, 13. Mai 1833. Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß es der Ansicht sei, daß die derzeitigen Maßnahmen zur Überwachung der Studenten ausreichend seien. In einer Note wurden die Vizedirektorate der juridischen, medizinischen und philosophischen Studien aufgefordert, die Verordnungen über den Besuch der akademischen Gottesdienste den Studenten nochmals bekanntzugeben. Wichtig sei, daß die Namen der Studenten erfaßt würden - Wien, 13. Mai 1833. Reg. Nr. 8 ad 230: Das Konsistorium berichtet an die Niederösterreichische Regierung, daß die vom erzbischöflichen Konsistorium vorgeschlagenen Maßnahmen, um die Dominikanerkirche während der Zeit der akademischen Gottesdienste zu sperren, erfolgreich seien. Das Gesuch des Konsistoriums, die Studenten für die Zeit der Renovierung der Universitätskirche von den Gottesdiensten zu dispensieren, ist damit hinfällig - Wien, 13. Mai 1833. Reg. Nr. 9 ad 230: [Rückseite der Reinschrift des Konsistorialberichts vom 13. Mai 1833]: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß der Bericht über die Maßnahmen zur Überprüfung des Meßbesuches der Studenten akzeptiert wurde und daß am Ende des Schuljahres ein neuerlicher Bericht erwartet wird - Wien, 28. Mai 1833. Reg. Nr. 10 ad 230: Das Konsistorium befiehlt dem Vizedirektorat der juridischen [bzw. medizinischen] Studien zu berichten, ob |
| die Maßnahmen, die Studenten zur Teilnahme an den akademischen Gottesdiensten zu bewegen, erfolgreich waren - Wien, 28. Oktober 1833. Reg. Nr. 11 ad 230: Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß die nochmalige Ermahnung der Studenten, die akademischen Gottesdienste zu besuchen, erfolgreich waren - Wien,14. November 1833. Reg. Nr. 12 ad 230: Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß die Renovierung der Universitätskirche soweit abgeschlossen sei, daß am 30. November erstmals wieder die akademischen Gottesdienste in der Universitätskirche abgehalten werden können - Wien, 24. November 1834. [gleichlautende Schreiben an das erzbischöfliche Konsistorium, die Vizedirektorate der vier Fakultäten und der Gymnasialstudien sowie an d as Pfarramt der Dominikaner] - Wien, 24. November 1834. Reg. Nr. 13 ad 230: Der Rektor der Universitätskirche Leonhard Seitz berichtet dem Konsistorium, daß die Renovierungs- und Aufräumungsarbeiten in der Universitätskirche soweit abgeschlossen sind, daß am 30. November wieder die akademischen Gottesdienste für die Gymnasiasten und Studenten zu den gewohnten Zeiten gehalten werden können - Wien, 24. November 1834. Die Niederösterreichische Regierung nimmt die Anzeige des Konsistoriums, daß die Universitätskirche wieder für die akademischen Gottesdienste geöffnet werden kann, zur Kenntnis - Wien, 30. November 1834. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Reg. Nr. 7 ad 230 - vgl. CA 1. 1. 279, Reg. Nr. 6 ad 200. Reg. Nr. 8 ad 230 - korrigiert aus "Nr. 7 ad 230". |
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Deskriptoren |
Einträge: | Seitz, Leonhard < SP, Rektor; Wien, Universitätskirche > (Person\S) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22681 |
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