Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.0.242 |
Signatur Archivplan: | CA 1.0.242 |
Titel: | Verpflichtung zur Eintragung in die Nationsmatrikel. |
Entstehungszeitraum: | 13.09.1781 |
Schachtelnummer: | 7 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 231 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 11 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Prokuratoren der vier Nationen bitten den Rektor und das Konsistorium ordinarium zu verordnen, daß alle Fakultätsangehörigen sich auch in die Nationsmatrikel eintragen lassen, da dies in letzter Zeit fast gar nicht mehr geschehen ist - 13. September 1781. Der Rektor und das Konsistorium ordinarium befehlen den Studiendirektoren, den Dekanen und den vier Fakultäten, niemanden in die Fakultät aufzunehmen, der nicht eine Bestätigung über die Immatrikulation in eine Nationsmatrikel vorweisen kann [Konzept] - 13. September 1781. Reinschriften für die Juridische, Medizinische und Theologische Fakultät - 13. September 1781. Formloses Schreiben, daß der Inhalt des Konsistorialbeschlusses dem Studiendirektor, dem Dekan und der Juridischen Fakultät bekanntgegeben wurde - undatiert. Der Rektor und das Konsistorium ordinarium teilen den Prokuratoren der vier Nationen mit, daß durch Konsistorialbeschluß die Immatrikulation in die Nationsmatrikel verpflichtend vorgeschrieben wurde und bitten sie, alle Doktoren, die noch nicht in die Nationsmatrikel eingeschrieben sind, zu Immatrikulation aufzufordern und bei Weigerung dem Konsistorium zu melden [Konzept] - 13. September 1781. |
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Weitere Bemerkungen |
Bemerkung: | Undatiertes Schriftstück über Bekanntmachung eines Konsistorialbeschlusses an die Juridische Fakultät hat keine Signatur. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22687 |
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