AT-UAW/CA 1.0.271 Prüfungsmodalitäten an der Philosophischen Fakultät., 1784.12.04-1785.02.05 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.271
Signatur Archivplan:CA 1.0.271
Titel:Prüfungsmodalitäten an der Philosophischen Fakultät.
Entstehungszeitraum:04.12.1784 - 05.02.1785
Schachtelnummer:7
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 260
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:9 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Das Konsistorium befiehlt der Philosophischen Fakultät, ein Gutachten über den Bericht des Mährisch-Schlesischen Guberniums an die Niederösterreichische Regierung zu schicken - 4. Dezember 1784.
Der Rektor und das Konsistorium schicken den Bericht der Philosophischen Fakultät an die Niederösterreichische Regierung - 16. Dezember 1784.
Die Philosophische Fakultät berichtet aufgrund eines Dekrets vom 4. Dezember an das Konsistorium über die Prüfungen, die an der Philosophischen Fakultät abgehalten werden. Es gibt halbjährliche Prüfungen über die in diesem Zeitraum gehörten Vorlesungen, bei denen der Kandidat vom Studiendirektor bzw. wenn dieser verhindert ist, vom Dekan der Philosophischen Fakultät und dem vortragenden Professor geprüft wird. Die Prüfung entscheidet über den Aufstieg in ein höheres collegium. Die zweite Art ist die Schlußprüfung, bei der der Kandidat letzlich das Doktorat erwirbt. Er erhält zur Vorbereitung eine Auswahl von 50 Sätzen aus allen gehörten Vorlesungen und wird vom Direktor, dem Dekan und den Professoren der Fakultät mindestens 1 Stunde lang geprüft. Bei positiver Absolvierung wird dem Kandidaten durch den Universitätssyndicus die Bestätigung ausgestellt, daß er das Bakkalaureat erworben hat. Danach erfolgt die schriftliche Präsentation vor dem Kanzler für das Lizenziat; der Kandidat muß das Glaubensbekenntnis mit dem neuen Zusatz ablegen. Danach kann er beim Rektor um einen Promotionstermin ansuchen. Der Kandidat hält vor dem Rektor, dem Kanzler, den Dekanen und dem Syndicus eine Rede und bittet um die Verleihung des Doktorgrades; dieser Grad wird ihm vom Dekan der Philosophischen Fakultät erteilt. Der Rektor ist nur bei der Promotion anwesend; die Prüfungen werden vom Studiendirektor und dem Dekan vorgenommen - 9. Dezember 1784.
Die Niederösterreichische Regierung teilt der Universität mit, daß in einem Hofdekret vom 14. Jänner die mangelhafte Sprache und Rechtschreibung im Bericht der Philosophischen Fakultät gerügt wurde - Wien, 25. Jänner 1785.
Das Konsistorium teilt der Philosophischen Fakultät den Inhalt des Regierungsdekrets vom 25. Jänner mit - 5. Februar 1785.
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22811
 

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