Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.284 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.284 |
Titel: | Bestimmungen für den Privatunterricht. |
Entstehungszeitraum: | 05.09.1804 |
Schachtelnummer: | 26 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 283 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 4 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung schickt dem Rektor und dem Konsistorium einige Exemplare des Circulares über die Vorschriften für Privatstudierende zur weiteren Bekanntmachung - Wien, 5. September 1804. Beilage: Gedrucktes Circulare der Niederösterreichischen Regierung über den Privatunterricht. Privatlehrer dürfen nur mit Zustimmung des Gymnasialpräfekten oder des jeweiligen Fakultätsdirektors angestellt werden und müssen ein Zeugnis vorweisen können, das sie zur Erteilung des Privatunterrichts berechtigt. Privatlehrer müssen sich mit den öffentlichen Lehrern über den Lehrplan absprechen. Privatschüler müssen die vorgeschriebenen Semestralprüfungen gemeinsam mit den Schülern der öffentlichen Schulen ablegen; in den jährlich zu erstellenden Schülerverzeichnissen sind sie in den entsprechenden Kategorien als Privatschüler anzugeben - Wien, 5. September 1804. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22900 |
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