Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.3.287 |
Signatur Archivplan: | CA 1.3.287 |
Titel: | Erläuterungen zu außerordentlichen Zahlungen an Universitätsdiener. |
Entstehungszeitraum: | 16.04.1813 - 17.04.1813 |
Schachtelnummer: | 34 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 286 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 5 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung die Anzeige des Universitätskassiers wegen der Beanstandungen zur Rechnung für das letzte Quartal 1812. Zu den Fragen, auf welche Verordnungen sich die Bezahlung von 15 fl. an den Hausmeister für die Sperre der Straße während der Vorlesungszeit, die monatlichen 7 fl. für den Hausknecht Schmid für das Aufspritzen der Straßen während der Sommermonate und die monatlichen 2 fl. für den Hausknecht Bauer für die Reinigung des alten Universitätsgebäudes stützen, merkt das Konsistorium an, daß es keine Anweisung kennt, die diese Sonderzahlungen verbieten und die dem Universitätskassier vorschreiben, zusätzlich zur Bewilligung durch das Konsistorium noch jene der Regierung einzuholen. Für die Durchführung der Straßensperre der oberen Bäckerstraße war von Anfang an eine jährliche Entschädigung von 25 fl. ausgesetzt; für die untere Bäckerstraße sollte laut Dekret vom 20. Jänner 1812 ein eigener Wärter angestellt werden. Dies wurde zunächst auch getan; als jedoch die Anzahl der Stunden erhöht wurde, verlangte der Vorsteher des Invalidenhauses monatlich 30 fl. sowie einen Mantel und Stiefel für den Wärter. Deshalb wurde diese Aufgabe dem Hausmeister Brunzwick gegen die Zahlung von monatlich 15 fl. übertragen. Seit dem Jahr 1798 erhält der Hausknecht einen zusätzlichen Lohn für das Aufspritzen der Straßen; der Gesamtlohn von 35 fl. für den Hausknecht Schmid sei nicht übertrieben, wenn man die Ausdehnung der Universitätsgebäude bedenkt. Da das alte Universitätshaus keinen eigenen Hausmeister hat, aber denoch Reinigungsarbeiten durchgeführt werden müssen, muß jemand für diese Arbeit bezahlt werden. Derzeit kann wohl niemand gefunden werden, der diese Arbeit für weniger als 2 fl. monatlich erledigt. Zu den weiteren Beanstandungen wird erklärt, daß der Kapellmeister Friberth bis 1811 immer 32 fl. in Bancozettel für die Musik beim Restaurationsfest erhalten hat und ihm daher diese Summe jetzt auch in WW bezahlt werden soll. Nur 1811 wurde mit ihm eine Bezahlung von 12 fl. 48 kr. ausgehandelt. Wegen der Brennholzzuteilung an Freyberger wird auf den Bericht vom 26. Februar verwiesen - Wien, 17. April 1813. Anmerkungen zum Bericht an die Niederösterreichische Regierung: Frage, ob die Anzeige Freybergers an die Niederösterreichische Regierung oder an die Studienhofkommission geschickt werden soll. Bei der Beanstandung wegen des Aufspritzens der Straßen muß der Umfang der Gebäude erwähnt werden. Es wurde keine Erwähnung wegen der Brennholzzuteilung an Freyberger gemacht. Außerdem war das Konsistorium bis jetzt immer berechtigt, derartige Zahlungen anzuordnen - undatiert; vor 17. April 1813. |
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Deskriptoren |
Einträge: | Freyberger, Johann Nepomuk < Gebäudeinspektor/Universitätskassier; Wien, Universität > (ca. 1753-13.09.1819) (Person\F) |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22913 |
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