AT-UAW/CA 1.0.303 Rückerstattung von Ausgaben für die Universitätskanzlei., 1802.03.16-1802.08.21 (Akt)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-UAW/CA 1.0.303
Signatur Archivplan:CA 1.0.303
Titel:Rückerstattung von Ausgaben für die Universitätskanzlei.
Entstehungszeitraum:16.03.1802 - 21.08.1802
Schachtelnummer:8
Frühere Signaturen:Reg. Nr. 292
Vorhanden:Ja

Angaben zum Umfang

Umfang:9 fol.
Archivalienart:Akt/Dokument

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und Konsistorium mit, daß die Ausgaben des Universitätssyndicus für Kanzleimaterial künftig nicht mehr aus der Universitätskassa bezahlt werden sollen, da im Ernennungsdekret des Syndicus festgehalten wird, daß er diese Ausgaben von seinem Gehalt zu zahlen hat. Die Ausgaben für Briefporto, die Veröffentlichung von Edikten in Zeitungen, die Beheizung und Beleuchtung der Kanzlei sowie für Ausbesserungsarbeiten werden weiterhin aus der Universitätskassa bezahlt - Wien, 20. August 1802.
Beilage: Der Universitätssyndicus Georg Scheidlein berichtet dem Konsistorium, daß er die dem Syndicus zugestandenen 40 fl. für Beheizung und Beleuchtung der Kanzlei sowie Rechnungen für sonstige Ausgaben in der Höhe von 124 fl. 55 kr. dem Universitätskassier Anton Freyberger vorgelegt und das Geld erhalten hat. Die Staatshauptbuchhaltung in Stiftungssache hat Freyberger nun beauftragt, dieses Geld zurückzufordern, da in der Hofverordnung vom 23. September 1792 verfügt wurde, daß der Syndicus die Kanzleierfordernisse aus eigenen Mitteln zu bezahlen habe. Scheidlein meint, daß diese Hofverordnung der Universität nicht bekanntgegeben wurde und außerdem beziehen sich die Kanzleierfordernisse nur auf kleine Ausgaben wie für Papier, Tinte, Streusand, etc. und nicht auf Ausgaben für Heizmaterial und Licht, Briefporto, Drucklegungen in Zeitungen u. ä. Weiters ist das Pauschale von 40 fl. für Beheizung und Beleuchtung längst nicht mehr ausreichend und in den letzten Jahren kam es zur Vermehrung der Kanzleigeschäfte - Wien, 16. März 1802.
Beilagen zum Bericht des Syndicus an das Konsistorium: Die Staatshauptbuchhaltung in Stiftungssachen befiehlt dem Universitätskassier Johann Anton Freyberger, die dem Universitätssyndicus ausbezahlten 164 fl. 55 kr. zurückzufordern, da diese Ausgaben nach den Bestimmungen der Hofverordnung vom 23. September 1792 vom Syndicus selbst bezahlt werden müssen - Wien, 22. Dezember 1801.
Verzeichnis der Ausgaben für die Universitätskanzlei vom Dezember 1800 bis Ende Oktober 1801.
Der Universitätssyndicus bittet das Konsistorium, daß das jährliche Pauschale für Beheizung und Beleuchtung der Kanzlei von derzeit 40 fl. verdoppelt wird, da auch die Preise für Holz und Kerzen sehr gestiegen sind; außerdem erhalten andere Unversitätsangestellte dafür auch verhältnismäßig große Beträge - [Konzept] undatiert; nach 20. August 1802.

Weitere Bemerkungen

Bemerkung:Bericht des Syndicus mit 2 Beilagen ist Beilage zum Regierungsdekret. Zur Datierung des letzten Stückes: Erwähnung des Regierungsdekrets vom 20. August 1802.
 

Deskriptoren

Einträge:  Freyberger, Johann Anton < Universitätskassier/Gebäudeinspektor; Wien, Universität > (Person\F)
 

Behältnisse

Anzahl:1
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22938
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it

Archivinformationssystem