Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.294 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.294 |
Titel: | Ausstellung von Rigorosenzeugnissen nur nach positiver Absolvierung der Prüfung. |
Entstehungszeitraum: | 06.09.1805 - 01.10.1805 |
Schachtelnummer: | 26 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 293 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 3 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß künftig an der Medizinischen Fakultät keine Zeugnisse über das Antreten zu den Rigorosen ausgestellt werden dürfen, wenn der betreffende Kandidat reprobiert wird. Der Medizinstudent Georg Metz wurde in Wien beim zweiten Rigorosum auf ein Jahr approbiert, hatte aber vom Dekan ein Zeugnis erhalten, daß er zur Prüfung angetreten sei. Daraufhin habe er sich ein gefälschtes Zeugnis über die absolvierte zweite Prüfung besorgt und in Pest das dritte Rigorosum gemacht. Daraufhin sei ihm der Doktorgrad verliehen worden. Gegen Metz wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet - Wien, 6. September 1805. Das Konsistorium teilt dem Dekan der Medizinischen Fakultät die Bestimmungen des Regierungsdekrets vom 6. September mit - Wien, 1. Oktober 1805. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=22940 |
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