Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.310 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.310 |
Titel: | Neue Zeugnisformulare für die vier Fakultäten. |
Entstehungszeitraum: | 18.08.1807 |
Schachtelnummer: | 26 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 309 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 2 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß künftig die Zeugnisformulare nach den beiliegenden Mustern zu drucken und auszustellen sind. Das lateinische Formular soll für die Schüler der Theologie, Medizin und Philosophie sowie für die Schüler der Jurisprudenz für das Kirchenrecht verwendet werden; das deutsche Formular für die übrigen Gebiete der Jurisprudenz. Beim Druck der Semestralzeugnissen sollen nur die in den Mustern nicht unterstrichenen Passagen gedruckt werden. Es soll weiterhin die Verwendung, der Studienfortgang und die Sitten ausgewiesen werden. Die Klassifikation erfolgt wie bisher gemäß der Verordnung vom 7. September 1784: die Studenten werden in drei classes eingeteilt. Fehlstunden wegen einer Krankheit oder aus anderen ernsthaften Gründe dürfen nicht zur Beurteilung des Fleißes oder Unfleißes herangezogen werden. Wenn das Verhalten ungenügend beurteilt wurden, soll kurz der Grund für diese Beurteilung angegeben werden. Die Zeugnisse für Privatstudenten sollen nach demselben Muster ausgestellt werden. Für die Absolutorien gelten ähnliche Richtlinien. Beim Absolutorium der Philosophischen Fakultät muß angemerkt werden, zu welchen Studien der Absolvent nun qualifiziert sei. Absolventen der Philosophischen Fakultät müssen sich ein Zeugnis ausstellen lassen, während es den Absolventen der Theologie und Jurisprudenz frei steht. Mediziner erhalten kein Absolutorium. Der Universitätssyndicus soll die Zeugnisse nicht mitunterschreiben. Für den Druck der Zeugnisformulare soll gutes, aber dünnes Papier verwendet werden, um Radierungen zu verhindern. Die classes sollen nicht in Ziffern, sondern in Worten geschrieben werden und die Zeugnisse sollen mit dem Fakultätssiegel versehen werden. Es dürfen keine Korrekturen vorgenommen werden. Die Verteilung der Zeugnisformulare an die Professoren erfolgt durch die Direktoren - Wien, 18. August 1807. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23005 |
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