Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-UAW/CA 1.2.317 |
Signatur Archivplan: | CA 1.2.317 |
Titel: | Außerordentliche Vorlesungen des Karl von Hohenstög über Forstwissenschaft. |
Entstehungszeitraum: | 27.05.1808 - 26.01.1810 |
Schachtelnummer: | 26 |
Frühere Signaturen: | Reg. Nr. 316 |
Vorhanden: | Ja |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 13 fol. |
Archivalienart: | Akt/Dokument |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Inhalt: | Das Konsistorium schickt der Niederösterreichischen Regierung das Gesuch des Karl von Hohenstög, außerordentliche Vorlesungen über Forstwissenschaft halten zu dürfen, sowie das Gutachten Professor Jordans über dieses Gesuch - Wien, 27. Mai 1808. Reg. Nr. 1 ad 316: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Konsistorium mit, daß das Gesuch des Karl von Hohenstög bewilligt wurde; er soll das von ihm geschriebene Lehrbuch zur Begutachtung vorlegen und Zeit und Ort seiner Vorlesungen angeben - Wien, 8. September 1808. Notiz, daß Karl von Hohenstög seine Vorlesung von 12 bis 13h im theologischen Hörsaal, in dem Professor Ackermann seine Vorlesungen hält, halten will. Von Seiten der Universität besteht kein Einwand [Konzept für Bericht an Regierung]. Reg. Nr. 2 ad 316: Die Niederösterreichische Regierung schickt dem Konsistorium die Gesuche des Karl von Hohenstög zurück und befiehlt dem Konsistorium, ein Gutachten darüber abzugeben - Wien, 16. Jänner 1809. Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß von Seiten der Universität kein Einwand gegen die Vorlesungen Hohenstögs bestünden. Das Gutachten Prof. Jordans sei bereits der Regierung übergeben worden. Gegen das Lehrbuch bestünden ebenfalls keine Einwände - Wien, 25. Februar 1809. Reg. Nr. 3 ad 316: Die Niederösterreichische Regierung befiehlt dem Konsistorium nochmals, ein Gutachten darüber abzugeben, ob Hohenstög seine Vorlesungen an der Universität halten darf. Vor Abgabe dieses Gutachtens dürfe die Vorlesung nicht begonnen werden - Wien, 16. Mai 1809. Notiz, daß sich Hohenstög mit der Erlaubnis, Vorlesungen halten zu dürfen, an die Universität gewandt habe und daß ihm - so wie anderen außerordentlichen Lehrern - ein Hörsaal und die Vorlesungszeit zugewiesen wurde - zwischen 16. Mai und 12. April. Das Konsistorium berichtet der Niederösterreichischen Regierung, daß sich Hohenstög mit der Erlaubnis, Vorlesungen halten zu dürfen, an die Universität gewandt habe und daß ihm - so wie anderen außerordentlichen Lehrern - ein Hörsaal und die Vorlesungszeit zugewiesen wurde - Wien, 12. April 1809. Reg. Nr. 4 ad 316: Die Niederösterreichische Regierung teilt dem Rektor und dem Konsistorium mit, daß die Vorlesung Hohenstögs erst dann beginnen darf, wenn er die in seinem Gesuch genannten Bedingungen erfüllt. Die Vorlesung soll nicht an der Universität, sondern im forstbotanischen Garten gehalten werden - Wien, 26. Jänner 1810. |
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Behältnisse |
Anzahl: | 1 |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://scopeq.cc.univie.ac.at/Query/detail.aspx?ID=23032 |
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